Ratgeber zum Thema „Verhalten bei der Wohnungs­besichtigung“

Begonnen von dagobert, 19:12:45 Di. 24.Mai 2016

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dagobert

ZitatRatgeber zum Thema ,,Verhalten bei der Wohnungs­besichtigung"

Folgende acht Punkte sollten bei der Wohnungsbesichtigung beachtet werden

Die Wohnungssuche wird vielerorts immer schwieriger. Und ist mal eine schöne dabei, muss man auch noch den Vermieter von sich überzeugen. Aber wie tritt man richtig auf? Welche Fragen sind angemessen, wie kritisch darf man sein? Profis geben Tipps.
http://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Ratgeber_zum_Thema_Verhalten_bei_der_Wohnungsbesichtigung.d2494.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Das ist ein Ratgeber von "Haus & Grund" dem Lobbyverband der Vermieter!
Wenn ihr euch wirklich über "richtiges Verhalten bei der Wohnungsbesichtigung " informieren wollt, fragt beim Mieterbund nach!!

Sunlight

Zitat von: Rudolf Rocker am 19:34:58 Di. 24.Mai 2016
Das ist ein Ratgeber von "Haus & Grund" dem Lobbyverband der Vermieter!
Wenn ihr euch wirklich über "richtiges Verhalten bei der Wohnungsbesichtigung " informieren wollt, fragt beim Mieterbund nach!!


Es gibt in vielen Städten Mietergemeinschaften/Mietervereine, die dem Deutschen Mieterbund angeschlossen sind.

Tipps für die Wohnungsbesichtigung und Wohnungssuche - Deutscher Mieterbund

Bin selbst aktives Mitglied in einem Mieterverein und im Deutschen Mieterbund, arbeite mit den Materialien.




Dito

Die Tipps an sich sind super, aber wenn man in eine Stadt zieht, in der Wohnungsmangel herrscht, nützt das nicht viel. Dann muss man auch mal marode Fenster oder andere Mängel hinnehmen, um überhaupt eine Wohnung zu finden. (eigene Erfahrung)

Rudolf Rocker

Bei manchen Mängeln kann es aber sein, das dieses "Mängel hinnehmen" beim späteren Auszug zu einem teuren Spaß werden kann!
Nämlich dann, wenn der Vermieter behauptet, das der Mangel vom Mieter verursacht wurde und der Mieter nicht nachweisen kann, das der Mangel schon vor seinem Einzug bestand.

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