Leitung benachteiligt, fühlt sich darauf beleidigt und mahnt schriftlich

Begonnen von Nestor, 17:00:28 So. 05.Juni 2016

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Nestor



Die Wiederaufnahme der Arbeit hab ich mit dem Abteilungsleiter kurz davor geregelt. Erst darauf bekam ich diesen Anruf, bei dem ich mich unter Druck gesetzt fühlte (mir ging es bereits schlecht, ich kam vom Arzt) weshalb ich dann im Affekt auflegte. Ich hab dies darauf bereut, aber was sollte ich machen? Ich war in dem Moment wie gelähmt und konnte schlicht nichts sagen, weil es mir auch dreist vorkam, als hätte ich mich dafür zu rechtfertigen.

Fritz Linow

Wie wäre es, wenn einfach unverschuldet die Leitung unterbrochen wurde? Und dann natürlich gegen die Abmahnung vorgehen.

Nestor

Nun, ich leg keinen Wert darauf wie ein Schuft rüberzukommen und hab mich dazu bereits im Gespräch mit dem Betriebsrat erklärt.
Den Schreib hab ich dann im Juni dennoch bekommen.

Vielleicht sollte ich nichts machen und im Fall einer Arbeitsschutzklage (falls Mahnungen folgen sollten) diesen Quatsch anfechten? Kein Plan.

(Da mag mich jemand persönlich nicht, seitdem ich den Teilzeitantrag gestellt hab und darauf die Aufhebungsvereinbarung nicht unterschrieben. Daraus kommt die Benachteiligung; dabei die perfide Art, es so hinzustellen, als ob die anderen im Betrieb ein Problem mit meiner Leistung hätten)

dagmar

boah - steinalt - hätte mir den Kommentar sparen können. Sorry!!!


Ich selber habe auch mal eine Abmahnung bekommen. Glücklicherweise hatte ich Gegenbeweise in Schriftform. Allerdings war ein Gang zum Rechtsanwalt klar, die Forderung nach Rücknahme der Abmahnung. Meine Abmahnung war damals der Versuch mich als 60ß% Kraft rauszukicken und eine 450 Euro Kraft zu engagieren. Auch das wurde mit Rechtsanwalt über Abmahnung dann geregelt.

Ganz ehrlich, wenn solche komischen Abmahnungen kommen, dann richt das nach Politik. Auch mir wäre vielleicht bei Deinem Telefonat der Hörer aus der Hand gefallen....

Eigentlich hat Dein werter Arbeitgeber ja schon viel erreicht oder? Du bist krank wegen dem Arbeitgeber. Die rufen an und Du wirst zappelig, das ist eine tolle Basis für die immer weiter zu machen. Sie spüren ja schon, dass sie dich am Wickel haben. Umso mehr, wenn DU nicht gegen diese Abmahnung vorgehst.

Ich drücke Dir die Daumen,
für mich war der Weg nach vielen Jahren Betriebszugehörigkeit damals sehr schwer und so was von richtig!!!! Was meinst Du, was die mit mir noch geplant hatten.... kam dann nämlich im Schriftwechsel mit Rechtsanwalt raus....

Gruß von Dagmar

tleary

Die Frage ist auch, ob derjenige nicht in seiner Freizeit von der "Geschäftsleitung" angerufen wurde. Da wäre ein Auflegen nämlich berechtigt gewesen. Denn Freizeit ist Freizeit.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

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