Schadensersatz bei zu später Zahlung von ALG II

Begonnen von dagobert, 18:31:51 Di. 12.Juli 2016

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

dagobert

7. Schadensersatz bei zu später Zahlung von ALG II

=================
Bei einer zu späten Zahlung des ALG II haben Leistungsempfänger einen Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens. Der Amtshaftungsanspruch nach Art. 34 GG i.V. m. § 839 BGB, gilt für Schäden, die durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung einem Dritten zufügt wurden. LG Kiel Urteil v. 13.12.10 - 17 O 160/10

Mehr dazu hier: https://sozialberatung-kiel.de/tag/landgericht-kiel-anerkenntnisurteil-vom-13-12-2010-17-o-16010/



Quelle: Thome-Newsletter vom 11.07.16
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

  • Chefduzen Spendenbutton