Hier im Forum scheint die Meinung zu herrschen, Eingliederungsvereinbarungen (EGV) grundsätzlich nicht zu unterschreiben.
Soweit ich die Rechtsprechung verstanden habe, dann handelt es sich bei einer EGV um einen beidseitig ausgehandelten Vertrag. Hat hier im Forum schon mal einer dem Jobcenter eine selbsformulierte EGV vorgelegt?
Was muss man in eine EDV reinschreiben, um möglichst viele Vorteile zu bekommen? Wenn man seine eigene EGV zum Jobcenter mitbringt, dann kann das Jobcenter dock eigentlich nicht behaupten, man habe sich geweigert, eine EGV zu unterschreiben. In diesem Fall hat sich ja das Jobcenter geweigert, die EGV zu unterschreiben.
Das Urteil gilt auch im SGB-III-Bereich:
http://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Pressemitteilungen/2017/Pressemitteilung_2017_17.html?nn=8718590