Makler darf für Wohnungs­besichtigung keine Gebühr verlangen

Begonnen von dagobert, 21:26:39 Mo. 27.Juni 2016

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

dagobert

ZitatMakler darf für Wohnungs­besichtigung keine Gebühr verlangen
Unzulässige Umgehung des Bestellerprinzips

Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Makler für die Besichtigung einer Wohnung keine Gebühr von rund 35 Euro zu verlangen darf.
http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Stuttgart_38-O-1016-KfH_Makler-darf-fuer-Wohnungsbesichtigung-keine-Gebuehr-verlangen.news22774.htm
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

  • Chefduzen Spendenbutton