Vertragliche Änderung der Nebenkostenvereinbarung bedarf Zustimmung aller Mieter

Begonnen von dagobert, 21:02:41 Mo. 04.Juli 2016

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dagobert

ZitatBGH: Vertragliche Änderung der Nebenkostenvereinbarung bedarf Zustimmung aller Mieter
Keine stillschweigende Zustimmung infolge fehlender Beanstandung der nicht erfolgten Betriebskostenabrechnung


Die vertragliche Änderung der Nebenkosten­vereinbarung bedarf der Zustimmung aller Mieter. Allein durch den Umstand, dass in der Folgezeit der Vermieter keine Betriebskosten­abrechnung erstellt und dies der Mieter nicht beanstandet, liegt keine stillschweigende Zustimmung des Mieters zur Vertragsänderung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-32614_BGH-Vertragliche-Aenderung-der-Nebenkostenvereinbarung-bedarf-Zustimmung-aller-Mieter.news22814.htm
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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