Gesundheitsfragebogen Ärztlicher Dienst

Begonnen von HeiBa, 11:01:30 Di. 12.Juli 2016

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HeiBa

Ich bin grad soweit, dass ich meine Gutachten aus den letzten Jahren beisammen hab und in den letzten Monaten neue Begutachtungen bei Fachärzten hatte. Jetzt soll ich einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen und mit den Gutachten und Schweigepflichtsentbindungen für meine behandelnden Ärzte an den MD schicken. Muss ich hierbei irgendwas beachten, damit ich mich nicht in die Nesseln setze?

dagobert

Die Unterlagen wirklich nur an den MD schicken, auf keinen Fall ans JC!
Die Schweigepflichtentbindung mal abchecken, ob die inhaltlich angemessen ist oder überzogen (beim JC vermute ich mal letzteres).
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

HeiBa

Ich hab vom JC diese Schweigepflichtsentbindung in 10facher Ausführung bekommen:




Danke dass du mir das mit dem Schicken noch mal gesagt hast, ich hätte das jetzt ans Jobcenter geschickt, weil auf dem Fragebogen auch wieder nur die Adresse vom JC steht. Ich frag mich nur jetzt grad, wie ich an die Adresse vom MD komme? Google spuckt dazu leider nichts aus in Verbindung mit meiner Stadt.

Sunlight

Zitat von: dagobert am 18:50:12 Di. 12.Juli 2016
Die Unterlagen wirklich nur an den MD schicken, auf keinen Fall ans JC!
Die Schweigepflichtentbindung mal abchecken, ob die inhaltlich angemessen ist oder überzogen (beim JC vermute ich mal letzteres).
Evtl. wäre diese Vorlage passender:
http://hartz.info/index.php?topic=32.0
Oder du nutzt diese als Anregung und erstellst eigene.

Das geht noch präziser durch das "Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein":


ZitatName, Vorname: _______________________________
Straße: _______________________________________
PLZ/Ort: ______________________________________
BG-Nr.: _______________________________________

Erklärung


Ich entbinde hiermit alle Ärzte, Krankenhäuser bzw. Kliniken, die mich behandelt oder begutachtet haben von der Schweigepflicht, soweit dies zur Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit nach § 8 und §44a SGB II durch den ärztlichen Dienst erforderlich ist. Es handelt sich dabei um die nachfolgend aufgelisteten Ärzte, Krankenhäuser bzw. Kliniken: Name und Anschrift des Arztes/der Ärzte bzw. der Klinik(en):


1. ____________________________________________________________________________
2. ____________________________________________________________________________
3. ____________________________________________________________________________


Ich bin damit einverstanden, dass die Befunde, Untersuchungsergebnisse, Krankheitsgeschichten, Röntgenbilder und ähnliche Unterlagen, die sie über mich besitzen bzw. in Zukunft besitzen werden, zur Sachaufklärung und zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen dem ärztlichen Dienst zur Verfügung gestellt werden. Der Übermittlung von Daten widerspreche ich gemäß § 76 Abs. 1 und 2 SGB X wie folgt: "Ich bin nicht damit einverstanden, daß ... 1. der ärztliche Dienst die, ihm mit dieser Erklärung zugängig gemachten, Untersuchungsergebnisse oder Unterlagen meiner behandelnden Ärzte anderen zugängig macht oder übersendet; diese Untersuchungsergebnisse oder Unterlagen dürfen ausschließlich vom ärztlichen Dienst und nur zur beauftragen Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit benutzt werden; 2. die Untersuchungsergebnisse, die der ärztliche Dienst nach der durchgeführten Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit an den Leistungsträger (der diese Feststellung veranlasste) übersendet, ärztliche Diagnosen enthalten; die Untersuchungsergebnisse sind lediglich in der zulässigen allgemein einschätzenden Form des Leistungsbildes zu übersenden". Diese Schweigepflichtentbindung ist ab Ausstellungsdatum, (14 Tage, 21 Tage) bis zum ____________ gültig.


Ort, Datum


Unterschrift

Zwar durch eine Befristung des Zeitraums, 14 Tage, 21 Tage, damit man das besser unter Kontrolle hat und das JC nicht nach
Gutherrenart Unterlagen anfordern kann. Zwischendurch dann auch mal Akteneinsicht beantragen.

Zitat von: HeiBa am 10:12:43 Mi. 13.Juli 2016
Ich hab vom JC diese Schweigepflichtsentbindung in 10facher Ausführung bekommen:




Danke dass du mir das mit dem Schicken noch mal gesagt hast, ich hätte das jetzt ans Jobcenter geschickt, weil auf dem Fragebogen auch wieder nur die Adresse vom JC steht. Ich frag mich nur jetzt grad, wie ich an die Adresse vom MD komme? Google spuckt dazu leider nichts aus in Verbindung mit meiner Stadt.

Die Adresse hat dir SB auf Nachfrage unverzüglich mitzuteilen. Das gehört mit zur Beratungs- u. Auskunftspflicht.

HeiBa

Vielen Dank für den Vordruck. Das klingt sehr gut. Ich hab keine Lust, dass ein SB Einsicht in meine Krankenunterlagen hat.

dagobert

Zitat von: HeiBa am 10:12:43 Mi. 13.Juli 2016
Ich hab vom JC diese Schweigepflichtsentbindung in 10facher Ausführung bekommen:
Drei Jahre? Die spinnen, die XXX.
2-3 Monate sollten reichen, würde ich sagen.

Zitat von: HeiBa am 18:14:50 Mi. 13.Juli 2016
Ich hab keine Lust, dass ein SB Einsicht in meine Krankenunterlagen hat.
Geht die SB auch nichts an, sind die nicht für ausgebildet.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

HeiBa

Wenn ich diese Woche den Fragebogen und meine Unterlagen an den MD schicke und in 6 Wochen meinen Termin bei der "Fallmanagerin" habe, sollten die das bis dahin dort hingeschickt haben oder? So dass ich langsam mal weiter komm.
Kann ich das irgendwie so deichseln, dass ich selbst den Inhalt des neuen Gutachten schon kenne, bevor ich zu dem Termin in 6 Wochen hingehe. Ich bin gerne etwas vorbereitet, bevor ich in die Höhle des Löwen gehe.  ;D

Sunlight

Zitat von: HeiBa am 18:31:39 Mi. 13.Juli 2016
Wenn ich diese Woche den Fragebogen und meine Unterlagen an den MD schicke und in 6 Wochen meinen Termin bei der "Fallmanagerin" habe, sollten die das bis dahin dort hingeschickt haben oder? So dass ich langsam mal weiter komm.
Kann ich das irgendwie so deichseln, dass ich selbst den Inhalt des neuen Gutachten schon kenne, bevor ich zu dem Termin in 6 Wochen hingehe. Ich bin gerne etwas vorbereitet, bevor ich in die Höhle des Löwen gehe.  ;D

Wenn du selbst die Unterlagen hinschickst, kannst du die Datenweitergabe untersagen. In dem Fall wäre dir
das Gutachten zuerst zugänglich zu machen und du könntest Teil B  dem JC u kommen lassen.

Zitat
Der Übermittlung von Daten widerspreche ich gemäß § 76 Abs. 1 und 2 SGB X wie folgt: "Ich bin nicht damit einverstanden, daß  .....
1. der ärztliche Dienst die, ihm mit dieser Erklärung zugängig gemachten, Untersuchungsergebnisse oder Unterlagen meiner behandelnden Ärzte anderen zugängig macht oder übersendet; diese Untersuchungsergebnisse oder Unterlagen dürfen ausschließlich vom ärztlichen Dienst und nur zur beauftragen Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit benutzt werden;

SB darf nur Teil B des Gutachtens bekommen. Ansonsten kannst du Krach bei der Bundesdatenschutzbehörde schlagen.

Sunlight

Zitat von: dagobert am 18:27:33 Mi. 13.Juli 2016
Zitat von: HeiBa am 10:12:43 Mi. 13.Juli 2016
Ich hab vom JC diese Schweigepflichtsentbindung in 10facher Ausführung bekommen:
Drei Jahre? Die spinnen, die XXX.
2-3 Monate sollten reichen, würde ich sagen.

Zitat von: HeiBa am 18:14:50 Mi. 13.Juli 2016
Ich hab keine Lust, dass ein SB Einsicht in meine Krankenunterlagen hat.
Geht die SB auch nichts an, sind die nicht für ausgebildet.

2-3 Monate ist zu lange, kann zuviel Unsinn mit gemacht werden. Allenfalls 5 Wochen und das
ist meines Erachtens auch schon zuviel. Klar spinnen die, aber ganz gewaltig.  kotz

HeiBa

Also sollte ich morgen einfach beim JC anrufen und nach der Adresse des Ärztlichen Dienstes fragen? Ich hör die jetzt schon sagen, dass sie mir doch ein Infoblatt mitgegeben haben, auf dem steht, dass ich es an den SB zurückschicken soll und dass die mir keine Adresse rausgeben. Inzwischen kenn ich den Verein schon recht gut.

Rudolf Rocker

Dann fragst Du nach der Gesetzesgrundlage und sagts, das du das gerne schriftlich hättest!

Sunlight

Zitat von: HeiBa am 19:31:20 Mi. 13.Juli 2016
Also sollte ich morgen einfach beim JC anrufen und nach der Adresse des Ärztlichen Dienstes fragen? Ich hör die jetzt schon sagen, dass sie mir doch ein Infoblatt mitgegeben haben, auf dem steht, dass ich es an den SB zurückschicken soll und dass die mir keine Adresse rausgeben. Inzwischen kenn ich den Verein schon recht gut.

Sicherlich und sollte man sich dort weigern die Adresse des Ärtzlichen Dienstes zu nennen,
dann drohe mit einer Beschwerde bei der Bundesdatenschtuzbeauftragten für Informationfreiheit
wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Klipp und klar sagen, dass weder der
Gesundheitsfragebogen, noch sonst irgendwelche ärztlichen Unterlagen SB was angehen.
Das schickst du da selber ÄD hin, sagst du, fertig!  ::) Das ist ein JC, darf echt nicht wahr sein!

HeiBa

Also es war tatsächlich wie ich es schon vermutet habe. Zuerst ging bei meinem JC ca 5-6 Mal niemand ans Telefon und dann erklärte man mir, dass man die Adresse jetzt nicht zur Hand hätte und ich das doch wie von mir schon im Schreiben zum Fragebogen erklärt einfach an meinen SB schicken sollte, der würde das dann ja weiterleiten.  ::)
Ok, ich hab dann jetzt einfach die Hauptnummer der Agentur für Arbeit angerufen und nach 10 Minuten Warten in der Warteschleife hat man mir dort nach 10 Sekunden Tippen die Adresse mitgeteilt.
An was für ein Irrenhaus bin ich da nur geraten?  ;D

Rudolf Rocker


HeiBa

Das trifft den Zustand sehr gut.
Das was Asterix und Obelix dort am Ende macht, ist wohl das heutige Fragen nach der Rechtsgrundlage. Dann geht es auf den Gängen des JC sicherlich ähnlich zu.  ;D
Ich stell mir grad wild durcheinander rennende SBs vor, wie sie panisch mit den Armen fuchtelnd zwischen Teamleiter und Geschäftsführer hin- und herrennen und kreischen "Er will ne Rechtsgrundlage sehen, er will ne Rechtsgrundlage sehen!"  ;D ;D ;D ;D

Rudolf Rocker

Genau das habe ich schon mehrfach so gemacht und es führte tatsächlich zu einem interessanten durcheinander im JC und dazu, das ich heute relativ in Ruhe gelassen wurde.
Vom Empfangstresen bis zum Teamleiter wussten nachher alle, das ein SB versucht hatte mich zu verarschen und nicht ich hatte die Arbeit mit dem Rumgelaufe, sondern seine Kollegen.
Und allen hab ich gesagt: "Tut mir wirklich leid, das ich ihnen hier solche Umstände machen muss, aber das war nicht meine Idee, sondern die von Herrn XY. Ich weiß auch nicht, warum ich das alles noch mal kopieren soll, obwohl er einfach nur in meine Verwaltungsakte gucken müsste. Da steht das doch alles drin!"

Der redet heute kein Wort mehr mit mir, was dazu führt das ich auch keine Termine mehr bei ihm habe! ;D

counselor

Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

tleary

Zitat von: Rudolf Rocker am 11:29:58 Do. 14.Juli 2016
Der redet heute kein Wort mehr mit mir, was dazu führt das ich auch keine Termine mehr bei ihm habe! ;D
;D
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

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