Oki, das mit dem Nichtunterschreiben habe ich verstanden 
Ist es so, dass für den EEJ eine EGV notwendig ist oder funktioniert die Zuweisung auch unabhängig davon ?
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Die EGV ist ellementar, um Arbeitsuchende die Daumenschrauben an zu legen. Der JC-SB wird alles versuchen, um
eine "Arbeitsgelegenheit" (AGH) oder ein "Aktiv-Job mit MAE" (Mehraufwanndsentschädigung) den "freiwilligen" Zugang
in einem Ein-Euro-Job "vertraglich" fest zu legen.. Würde es keine EGV geben oder keine aktuelle in der Schwebe stehen,
gäbe es die Möglichkeit, eine Wertersatzklage in die Gänge zu bringen..
Das ist den Maßnahmenträger bewusst geworden, wie in HH und Berlin die "neusten kreativen Testballons" im Bezug
Umsetzung von EEJs versucht wurden (2005-2009). Jo, HH & B lieferten sich damals Wettrennen darüber, wer am meisten
durch H4 einsparen kann.
Maßnahmenträger "erwarten" übergrifflich gern mal Einblick in die EGV oder geben sich damit zufrieden, wenn sie wissen,
das EGV gültig sei.
EGV-Status geht "dritten",hier also dem Maßnahmenträger nichts an..

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Die einen sagen ja, um den EEJ kommt man nicht so leicht herum, EGV hin oder her, die Zuweisung als solche ist bindend, die anderen schmettern sowas ab wie nix.
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Wenn Du dir ein Kugelschreiber in die Hand schwatzen lässt und unterschreibst statt zu verhandeln,
gibbet dicke blaue Finger und darfst dich ca.10 Monate entrechtet knechten lassen..
EGV = erst drüber schriftlich nachweisbar verhandeln (Löcher in Bauch fragen und erste Veränderungen fordern)
Zuweisung = Unverzüglich Wiederspruch einlegen..
Teilnahmevereinbarungen mit Maßnahmenträger = Grundsätzlich alles nicht unterzeichnet als Duplikat (Kopie)
sichern und Abschluss open End verschleppen..
Datenschutzerklärungen etc. = Niemals unterzeichnen !! und sichern..
Hast Du diese Schritte gewuppt und der Maßnahmenträger dich bis dahin nicht "hinauskomplementiert" haben,
brauchst Du nur noch darauf zu warten bis SB oder Sozialgericht bescheidet und die Zwichenzeit, der bereits
geleisteten Arbeitsleistung (30h-Woche) kann bei Erfolg zum "Tariflohn" werden.. Davor schieben MTs Muffe :-))
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In meiner aktuellen EGV, die noch bis April gültig ist, wird kein EEJ erwähnt, trotzdem befürchte ich, dass mein AV, der ziemlich undurchsichtig ist und mit Logik nicht gerade begabt, mich in nächster Zeit mit so etwas "beglücken" und sich an den Gesetzen vorbeimogeln will.
Dazu mein Vorschlag, die EGV beim elo-forum.org schekken lassen.. Dort ist es aus technicher Sicht einfacher, da bei
EGV und Co. auf genaue Formulierung und Zusammenhänge geachtet werden muss.