Widerspruch gg. 1Eurojob...

Begonnen von Argon, 18:50:13 Di. 23.August 2016

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Argon

 ;D..war erfolgreich. Wenige Tage später kam ein Zweizeiler mit der Zuweisungsaufhebung.

counselor

Stell doch mal Deinen Widerspruch und den Abhilfebescheid anonymisiert als Beispiel für andere Betroffene hier ins Forum ein.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Rudolf Rocker

Ein bißchen mehr Info wäre nett! ::)

shitux

.. ach, die finden schon jmd der/ die dann den 1€-Job macht ....

Aber schön zu lesen, dass es doch noch Betroffenen gibt die sich wehren  :baby:
Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

Argon

Was dort "geboten" wurde, hatte viele Angriffspunkte. Immer sehen, ob z. B. gg. die Arbeitsstättenverordnung verstoßen wird. Ist der Job Teil einer Strategie, was soll damit therapiert werden? Ziel? Welche Karriere ist geplant? Ich sah zufällig, daß Antworten vorlagen, hatte "Benachrichtigung" nicht gewählt...Werde nachsehen, was ich damals schrieb, ggf. ergänzen.

horrorexitmytoday

Hi zusammen & ein gutes neues Jahr,

so eine Zuweisung könnte mir auch noch blühen, feile schon vorab am Widerspruch. Ist es nicht so, dass vorher eine Umschulung oder Weiterbildung genehmigt werden muss, bevor die Zuweisung in den EEJ greifen kann? Die hat man mir nämlich verwehrt.

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten & Liebe Grüße  :)

Onkel Tom

Dazu kann man nicht einfach "Standard-Widersprüche" empfehlen.

Die berufliche Vorgeschichte sowie das, was in dem EEJ gemacht werden soll spielen anbei
auch eine Rolle..

Um echte Weiterbildung muss man mit viel Überzeugungskraft, auf dem schriftlich nachweisbaren
Weg und JC-Termine nur mit Beistand im Sinne des § 13 Abs.4 SGB X wuppen..

Ejal, was vom AV kommt, erstmal nix unterzeichnen, alles einsacken und die Unterlagen im
Elo-forum.org checken lassen.. Dort kann man sie anonümisiert zur Einsicht hoch laden.
(Ist einfacher) Dort sind auch einige unterwegst, die sich ganz gut damit auskennen..

SB will erst ne Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterzeichnet haben, was Du auf keinen Fall
sofort machen solltest, da es sich um einen Vertrag handelt, der erstmal geprüft weren muss..

Lass dir im Bezug "soll" und "muss" vom SB nix vom Pferd erzählen (Schreibtischganoventum)..
Lass Dich nicht verhartzen !

horrorexitmytoday

Oki, das mit dem Nichtunterschreiben habe ich verstanden  ;)

Ist es so, dass für den EEJ eine EGV notwendig ist oder funktioniert die Zuweisung auch unabhängig davon?
Die einen sagen ja, um den EEJ kommt man nicht so leicht herum, EGV hin oder her, die Zuweisung als solche ist bindend, die anderen schmettern sowas ab wie nix.

In meiner aktuellen EGV, die noch bis April gültig ist, wird kein EEJ erwähnt, trotzdem befürchte ich, dass mein AV, der ziemlich undurchsichtig ist und mit Logik nicht gerade begabt, mich in nächster Zeit mit so etwas "beglücken" und sich an den Gesetzen vorbeimogeln will.


Onkel Tom

Zitat von: horrorexitmytoday am 08:09:38 Fr. 15.Januar 2021
Oki, das mit dem Nichtunterschreiben habe ich verstanden  ;)

Ist es so, dass für den EEJ eine EGV notwendig ist oder funktioniert die Zuweisung auch unabhängig davon ?
...

Die EGV ist ellementar, um Arbeitsuchende die Daumenschrauben an zu legen. Der JC-SB wird alles versuchen, um
eine "Arbeitsgelegenheit" (AGH) oder ein "Aktiv-Job mit MAE" (Mehraufwanndsentschädigung) den "freiwilligen" Zugang
in einem Ein-Euro-Job "vertraglich" fest zu legen.. Würde es keine EGV geben oder keine aktuelle in der Schwebe stehen,
gäbe es die Möglichkeit, eine Wertersatzklage in die Gänge zu bringen..

Das ist den Maßnahmenträger bewusst geworden, wie in HH und Berlin die "neusten kreativen Testballons" im Bezug
Umsetzung von EEJs versucht wurden (2005-2009). Jo, HH & B lieferten sich damals Wettrennen darüber, wer am meisten
durch H4 einsparen kann.

Maßnahmenträger "erwarten" übergrifflich gern mal Einblick in die EGV oder geben sich damit zufrieden, wenn sie wissen,
das EGV gültig sei.

EGV-Status geht "dritten",hier also dem Maßnahmenträger nichts an..  ;)

Zitat
...
Die einen sagen ja, um den EEJ kommt man nicht so leicht herum, EGV hin oder her, die Zuweisung als solche ist bindend, die anderen schmettern sowas ab wie nix.
...

Wenn Du dir ein Kugelschreiber in die Hand schwatzen lässt und unterschreibst statt zu verhandeln,
gibbet dicke blaue Finger und darfst dich ca.10 Monate entrechtet knechten lassen..

EGV = erst drüber schriftlich nachweisbar verhandeln (Löcher in Bauch fragen und erste Veränderungen fordern)
Zuweisung = Unverzüglich Wiederspruch einlegen..
Teilnahmevereinbarungen mit Maßnahmenträger = Grundsätzlich alles nicht unterzeichnet als Duplikat (Kopie)
sichern und Abschluss open End verschleppen..
Datenschutzerklärungen etc. = Niemals unterzeichnen !! und sichern..

Hast Du diese Schritte gewuppt und der Maßnahmenträger dich bis dahin nicht "hinauskomplementiert" haben,
brauchst Du nur noch darauf zu warten bis SB oder Sozialgericht bescheidet und die Zwichenzeit, der bereits
geleisteten Arbeitsleistung (30h-Woche) kann bei Erfolg zum "Tariflohn" werden.. Davor schieben MTs Muffe :-))

Zitat
...
In meiner aktuellen EGV, die noch bis April gültig ist, wird kein EEJ erwähnt, trotzdem befürchte ich, dass mein AV, der ziemlich undurchsichtig ist und mit Logik nicht gerade begabt, mich in nächster Zeit mit so etwas "beglücken" und sich an den Gesetzen vorbeimogeln will.

Dazu mein Vorschlag, die EGV beim elo-forum.org schekken lassen.. Dort ist es aus technicher Sicht einfacher, da bei
EGV und Co. auf genaue Formulierung und Zusammenhänge geachtet werden muss.

Lass Dich nicht verhartzen !

tleary

Zitat von: horrorexitmytoday am 20:06:56 Do. 14.Januar 2021
So eine Zuweisung könnte mir auch noch blühen, feile schon vorab am Widerspruch. Ist es nicht so, dass vorher eine Umschulung oder Weiterbildung genehmigt werden muss, bevor die Zuweisung in den EEJ greifen kann? Die hat man mir nämlich verwehrt.
Grundsätzlich ist ein EEJ ("Arbeitsgelegenheit") das letzte Mittel, und darf nur dann angewandt werden, wenn du in den 1. Arbeitsmarkt absolut nicht mehr vermittelbar bist. Und diesen Nachweis muß dein JC (bzw. dein SB) erst einmal führen. Beim Widerspruch gibt es da viele mögliche Angriffspunkte. Aber besser du fragst da wirklich beim ELO-Forum nach, weil du da auch eine leichtere Hochlademöglichkeit deiner Unterlagen hast, damit andere das begutachten können. Die geben dir dann auch konkrete Anhaltspunkte, wo und wie man so eine Zuweisung angreifen kann.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

horrorexitmytoday

@ tleary

Sorry, ich hatte noch gar nicht geantwortet, vielen Dank für den Hinweis.  :)

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