Regelsatz 2017: Kleinkinder gehen leer aus

Begonnen von dagobert, 01:21:31 Mi. 31.August 2016

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

dagobert

Für Alleinstehende gibt es demnach 5€ mehr, für Kinder bis zu 6 Jahren gar nichts.

ZitatHartz-IV-Regelsatz steigt 2017 um fünf Euro
Die Bundesregierung will die Hartz-IV-Regelsätze für sechs- bis 13-jährige Kinder im kommenden Jahr deutlich anheben. Für Kinder unter sechs Jahren gibt es hingegen eine Nullrunde.
http://www.tagesspiegel.de/politik/langzeitarbeitslosigkeit-hartz-iv-regelsatz-steigt-2017-um-fuenf-euro/14473450.html

ZitatGesetzentwurf: Hartz-IV-Sätze steigen

Millionen Hartz-IV-Empfänger bekommen ab nächstem Jahr mehr Geld. Die Spanne der Erhöhungen reicht von 3 bis 21 Euro. Nur für kleine Kinder gibt es gar nicht mehr. Opposition und Sozialverbände üben scharfe Kritik.
http://www.sat1.de/news/wirtschaft2/gesetzentwurf-hartz-iv-saetze-steigen-102865
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936


shitux

Aus dem Spiegel Artikel:
ZitatGrund sei, dass bei der neuesten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamts festgestellt worden sei, dass der Bedarf in dieser Altersgruppe für Lebensmittel und Getränke erheblich höher sei als bisher berechnet.
Aha. Also zwischen dem Zeitraum von der " neuesten ( also der letzten)" Berechnung bis zur vorletzten!!!!! Berechnung wurde der betroffenenen Gruppe offensichtlich Kohle vorenthalten.
#Kann mir jmd hier verlässlich erzählen wann denn die vorletzte Berechnung statt gefunden hat?#

Ich mag bei diesen Schreibtischtätern auch einfach nicht mehr an Zufall glauben ...
Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

dagobert

Zitat von: shitux am 03:29:09 Mi. 31.August 2016
#Kann mir jmd hier verlässlich erzählen wann denn die vorletzte Berechnung statt gefunden hat?#
Das war Ende 2010 auf Basis der EVS 2008, die Regelsätze galten dann ab 01.01.2011.
Das war übrigens keine freiwillige Neuberechnung, siehe BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 09.02.2010.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

BGS

Gibt wohl noch mehr als genug sogenannte  Einwanderer, die auf ein besseres Leben rechnen imuessen in Deutschhand. So what. Fuck da natiive poor kids... . .

sorry,

wen stört es wirklich.

Zitat von: dagobert am 01:21:31 Mi. 31.August 2016
Für Alleinstehende gibt es demnach 5€ mehr, für Kinder bis zu 6 Jahren gar nichts.

/url]



MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

dagobert

Kommentar von Tacheles mit Link zum Referentenentwurf:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2061/



ZitatHartz IV reicht nicht für die Stromkosten

Hartz-Haushalte zahlen im Schnitt 108 Euro mehr für Strom, als ihnen der Staat dafür zubilligt. In Ostdeutschland ist die Lücke besonders groß. Die Politik kennt das Problem, handelt aber nicht.
http://www.welt.de/wirtschaft/article152704194/Hartz-IV-reicht-nicht-fuer-die-Stromkosten.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

BGS

Zitat von: dagobert am 18:15:03 Do. 01.September 2016
Kommentar von Tacheles mit Link zum Referentenentwurf:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2061/



ZitatHartz IV reicht nicht für die Stromkosten

Hartz-Haushalte zahlen im Schnitt 108 Euro mehr für Strom, als ihnen der Staat dafür zubilligt. In Ostdeutschland ist die Lücke besonders groß. Die Politik kennt das Problem, handelt aber nicht.
http://www.welt.de/wirtschaft/article152704194/Hartz-IV-reicht-nicht-fuer-die-Stromkosten.html

Solte es das? Fuer die Stromkosten, welche in D. nunmehr absurde Hoehen erreicht haben, seit 2010?

Seit wann?

Am Polarkreis sanken die sogenannten Strompreise seit 2010 jedes Jahr. Bis heute.
MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

dagobert

Zitat von: BGS am 19:34:41 Do. 01.September 2016
Solte es das? Fuer die Stromkosten, welche in D. nunmehr absurde Hoehen erreicht haben, seit 2010?
Eigentlich schon, laut dem Beschluss des BVerfG von 2014.




Kommentar zur Neuberechnung:
http://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2016/08/187.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

1. Regelbedarfsermittlungsgesetz

--------------------------------------------------------------------------------

Letzte Woche hat Fr. Nahles das Regelbedarfsermittlungsgesetz vorgelegt, darin wurde bei Alleinstehenden eine Regelbedarfserhöhung von 5 EUR bestimmt.
Diese Armutsregelsätze erfahren berechtigt- und richtigerweise heftige Kritik. So hat die Diakonie gemeinsam mit Dr. Irene Becker die Regelsatzberechnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Erwachsene durch  unsachgemäße Abzüge von Bedarfspositionen, die weder im Regelsatz enthalten, noch durch personenbezogene Sonderbedarfe abgedeckt sind, eine Kürzung von 147,36 € erfahren.
Die Berechnungen der Caritas kommen auf einen zusätzlichen Bedarf von 60 Euro im Monat.


Der Zeitplan zum Regelbedarfsermittlungsgesetz sieht wie folgt aus:
Kabinett: 21.09.
Bundesrat mit Fristverkürzung auf drei Wochen
Bundestag: 1. Lesung am 10./11. November; 2. Lesung am 15./16. Dezember


Stellungnahmen dazu:

DW und Prof. Irene Becker:
http://www.harald-thome.de/media/files/Diakonie_StN_Ref-E_-RBEG_160915.pdf

von der Caritas:
http://www.harald-thome.de/media/files/DCV_Position_RBEG_2016_final.pdf

Kurzkommentar von Dr. Kramer Caritas:
http://www.harald-thome.de/media/files/nc15_2016_Kommentar.pdf

Stellungnahme vom VAMV mit Forderung nach Umgangsmehrbedarf:
http://www.harald-thome.de/media/files/VAMV_Stellungnahme_GE-RBEG_2016.pdf

Stellungnahme von der Lebenshilfe, die sich selbstüberschätzend ohne die Berücksichtigung der Arbeit anderer, das Kippen der gekürzten Behinderten RB auf die Fahnen schreibt: http://tinyurl.com/hm5nrsh


Mein Kurzkommentar dazu:  Diese Regelbedarfsfestsetzung ist eine Frechheit, sie ist Nahles´sches Regelsatzkleinrechnen um die Armutsbevölkerung weiterhin in prekäre Beschäftigung und in den Niedriglohn zu hungern. Das muss sich ändern und zwar nicht dadurch, dass die AFD gewählt wird, sondern indem die Betroffenen mal auf die Straße gehen und klarmachen, dass es reicht!



Quelle: Thome-Newsletter vom 18.09.16
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatHartz IV: Paritätischer fordert Regelsatz von 520 Euro

Auf 520 Euro muss nach einer Studie der Paritätischen Forschungsstelle der Regelsatz in Hartz IV angehoben werden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband wirft dem Bundesarbeitsministerium vor, bei der Neuberechnung der Regelsätze willkürliche Eingriffe in die Statistik vorgenommen und das Ergebnis auf 409 Euro künstlich klein gerechnet zu haben. Zur Bestimmung des Existenzminimums von Kindern verlangt der Verband die umgehende Einsetzung einer Expertenkommission.

,,Die vorliegenden Regelsatzberechnungen des Ministeriums sind ein Gemisch aus statistischer Willkür und finanzieller Nickeligkeit. Wer hingeht und sogar Cent-Beträge für die chemische Reinigung, Grabschmuck oder Hamsterfutter streicht, hat sich vom Alltag der Menschen ganz offensichtlich längst verabschiedet", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband kritisiert, dass so gut wie alle Ausgaben, die mit gesellschaftlicher Teilhabe zu tun haben, dem Rotstift geopfert wurden. Statt das soziokulturelle Existenzminimum zu garantieren, wie es die Verfassung vorsieht, werde fast ausschließlich ein physisches Existenzminimum berechnet. ,,Der Regelsatz der Bundesregierung grenzt die Menschen einfach nur aus, anstatt wenigstens auf bescheidenstem Niveau Teilhabe zu ermöglichen", kritisiert Schneider. Überhaupt nicht nachvollziehbar sei zudem, dass die Bundesregierung trotz Ermahnung des Bundesverfassungsgerichts noch immer keine Lösung für die Frage nach dem Mobilitätsbedarf vorgelegt habe.

Nach den Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung zum 1. Januar 2017 von derzeit 404 Euro um 28,7 Prozent auf dann 520 Euro angehoben werden.

Die Berechnungen des Ministeriums zu den Kinderregelsätzen seien wissenschaftlich nicht belastbar und extrem fehlerbehaftet, so das Ergebnis der Expertise. Auf der vorhandenen Datengrundlage ließen sich seriöserweise keine Kinderregelsätze berechnen. Der Paritätische fordert daher von der Bundesregierung die sofortige Einsetzung einer Expertenkommission, um die Frage zu beantworten, was ein Kind braucht.
http://www.der-paritaetische.de/nc/pressebereich/artikel/news/hartz-iv-paritaetischer-fordert-regelsatz-von-520-euro/

http://www.der-paritaetische.de/startseite/artikel/news/paritaetischer-kritisiert-regelbedarfsermittlung-und-legt-eigene-berechnung-vor-520-euro-gefordert/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatNur Selters statt Bier

Die Hartz-IV-Sätze wurden gerade erhöht. Doch es reicht nicht. Erhöhungsbedarf gibt es etwa bei den Stromkosten, wie Thomas Becker vom Deutschen Caritasverband in seinem Kommentar schreibt. Die Caritas habe die Stromverbräuche von Hartz-IV-Haushalten ermittelt. Ergebnis: Der Regelbedarf ist um zehn Euro zu niedrig.

Keine Waschmaschine, keinen Kühlschrank, keine Brille, nichts für Haustiere - so das Ergebnis des neu errechneten Regelbedarfs für Langzeitarbeitslose und andere Grundsicherungsempfänger. Alle fünf Jahre wird mittels der Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe geschaut, ob die Hartz-IV-Leistung noch mit dem Verbrauchsverhalten der unteren 20 Prozent der Haushalte übereinstimmt. Der unteren 20 Prozent? Das war früher. Schon bei der letzten Neuberechnung vor fünf Jahren hat man bei den Alleinstehenden nur die unteren 15 Prozent als Referenzgruppe genommen und damit den Hartz-IV-Satz für sie gesenkt.

Zwischen den fünfjährlichen Neuberechnungen und Auswertungen wird der Hartz-IV-Satz nach einem Mischindex fortgeschrieben. Um zwischen zwei und zehn Euro pro Monat hat sich der Regelbedarf damit jährlich erhöht auf derzeit 404 Euro. Nach dem Entwurf des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes (RBEG) soll der Regelbedarf von 2017 an um gerade mal fünf Euro im Monat für Erwachsene steigen. Die Berechnungen der Caritas kommen auf einen zusätzlichen Bedarf von 60 Euro im Monat.

Erhöhungsbedarf gibt es zum Beispiel bei den Stromkosten. Die Caritas hat mittels Daten aus dem Stromspar-Check die Echtverbräuche von Hartz-IV-Haushalten über mehrere Jahre ermittelt. Ergebnis: Der Regelbedarf ist um zehn Euro zu niedrig. Hartz-IV-Empfänger haben höhere Stromkosten, weil sie oft nicht die Kraft haben, zum jeweils billigsten Stromanbieter zu wechseln, weil sie mehr zu Hause sind und weil sie sich keine energieeffizienten Geräte leisten können.

Apropos "weiße Ware".  Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung im Juli 2014 vor der Gefahr einer Unterdeckung für die Anschaffung von Kühlschränken und Waschmaschinen gewarnt. Im neuen Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz findet sich nur der Hinweis, man könne bei kaputtem Kühlschrank ein Darlehen beim Jobcenter aufnehmen. Dieses muss 40-Euro-weise abgestottert werden. Diese 40 Euro fehlen dann aber beim sogenannten soziokulturellen Existenzminimum. Ebenfalls eine Unterdeckung mahnt das Gericht bei den Kosten für eine Brille an. Doch darum schert sich keiner im Entwurf des RBEG.

Allein der Anteil für Stromkosten müsste zehn Euro höher sein

Wie geradezu skrupulös die Berechnung der Höhe von Hartz IV durchgeführt wird, zeigt sich beim Alkohol. Man befürchtet wohl die Schlagzeile: "Staat zahlt Hartz-IV-Empfängern den Schampus." Um dies zu vermeiden, wird aus den Ausgaben der Referenzgruppe für alkoholische Getränke lediglich die entsprechende Flüssigkeitsmenge an Wasser errechnet. Es gibt anstatt 9,90 Euro für preiswertes Bier jetzt 3,63 Euro für Mineralwasser pro Monat.

Die zentralen Forderungen der Caritas (neue caritas Heft 20/2015, S. 30ff.) wurden in dem geplanten Gesetz nicht berücksichtigt. Das ist schon sehr enttäuschend. Will die Politik nicht? Gibt es keinen Konsens in der Koalition? Oder befürchtet man bei einer kräftigen Erhöhung des Regelbedarfs eine Zunahme der Hartz-IV-Bezieher? Die Caritas wird hartnäckig bleiben.
https://www.caritas.de/neue-caritas/kommentare/nur-selters-statt-bier
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

counselor

Man sieht daran, wie asozial die Mächtigen im Lande sind. Wird Zeit, dass sich an den Machtverhältnissen was ändert!
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

dagobert

Lesenswerter Kommentar von Prof. Sell:
ZitatHartz IV: Wie viel mehr sollten es denn sein müssen oder dürfen? Der Streit um die (Nicht-)Erhöhung der Regelbedarfe im SGB II
http://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2016/09/202.html




ZitatZuwenig für alles
Ignorierte Strompreise und Nullrunde für Kleinkinder: Ministerium beharrt auf intransparenter Bedarfsermittlung für die Grundsicherung
http://www.jungewelt.de/2016/09-12/076.php
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

1. Weitere Stellungnahmen zum Regelbedarfsermittlungsgesetz


--------------------------------------------------------------------------------


1.       Es gibt weitere Positionen zum Regelbedarfsermittlungsgesetz, der Paritätische kommt zu dem Ergebnis, dass die Regelleistungen in der RB Stufe 1 rund 520 EUR sein müssten. Der DPWV wirft dem SPD geführten Arbeitsministerium vor, bei der Neuberechnung der Regelsätze willkürliche Eingriffe in die Statistik vorgenommen und das Ergebnis auf 409 Euro künstlich klein gerechnet zu haben. Zur Bestimmung des Existenzminimums von Kindern verlangt der Verband die umgehende Einsetzung einer Expertenkommission.
Der Tacheles nahestehender Rechenkünstler Rüdiger Böker, der 2009 auch Sachverständiger beim BVerfG war, hat sich den Entwurf angeschaut und kommt zu dem Ergebnis, dass sich der RB für eine alleine stehende Person auf 575,- EUR belaufen müsste.
Hier geht es zur Stellungnahme des DPWV: http://www.der-paritaetische.de/nc/pressebereich/artikel/news/hartz-iv-paritaetischer-fordert-regelsatz-von-520-euro/   
und zur Stellungnahme von Rüdiger Böker: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2074/

Hier eine Zusammenstellung aller Informationen zu dem geplanten Kleinrechnen der Regelbedarfe durch das RBEG:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2075/

Dann noch ein treffender Artikel aus der FR zum Thema:  ,,Das Existenzminimum wird seit Jahren trickreich kleingerechnet" unter http://www.fr-online.de/wirtschaft/hartz-iv-ausdruck-von-schwaeche,1472780,34806186.html

Verivox, das Vergleichsportal kommt zu dem Ergebnis: Auch höhere Hartz-IV-Sätze decken Stromkosten nicht. Die Durchschnittspreise für Strom seien deutlich höher als in den Hartz-IV-Sätzen vorgesehen. Mehr hier: http://www.freenet.de/finanzen/nachrichten/verivox-auch-hoehere-hartzivsaetze-decken-stromkosten-nicht_5747790_4710836.html


Das sieht Tacheles auch so und hat daher in seinem ,,Forderungspapier" zu überfälligen SGB II-Änderungen unter Ziff. 1 1. Bedarfsdeckende Leistungen für Elektrizität – Energieversorgung sicherstellen gefordert, mehr dazu hier: 
http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Forderungspapier_13.02.2016.pdf



Quelle: Thome-Newsletter vom 03.10.16
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

1. DV zum Regelbedarfsermittlungsgesetz

--------------------------------------------------------------------------------

(Auch) der Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. fordert Korrekturen bei der Neufestsetzung der Regelsätze. Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 23.07.2014 u. a. festgestellt, dass die aktuellen Regelbedarfe am Rande dessen liegen, was nach dem Grundgesetz als Minimum anzuerkennen ist. Für die Neubemessung hat es Prüfaufträge formuliert. In der  Stellungnahme des DV wird betont, dass die Regelbedarfe erneut sehr knapp gehalten werden und die Prüfaufträge des BVerfG nicht vollständig erfüllt wurden.

Weiterhin wird festgestellt, dass der erhöhte Bedarf von Eltern unberücksichtigt bleibt, der aus ihren Sorgeverpflichtungen entsteht.

Die DV Stellungnahme gibt es hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/DV-29-16_Regelbedarfe_160927.pdf



Quelle: Thome-Newsletter vom 17.10.16
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

1. Regelbedarfsermittlungsgesetz / es regt sich Widerstand

--------------------------------------------------------------------------------

Hier erstmal der Fahrplan zum Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBERG):

1. Lesung:        21. Oktober
Ausschuss          9. November vermutlich Anhörungsbeschluss
Anhörung         28. November
2./3. Lesung     30. November

Jetzt kommen diverse Stellungnahmen dazu:

Die Wohlfahrtsverbände beziehen gemeinsam Position zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ermittlung von Regelbedarfen. Die Stellungnahme gibt es hier:
http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/adf2e361b124bf6cc12580610047b2ea/$FILE/2016-11-04%20Regelbedarfsermittlungsgesetz.pdf

Dann eine Gemeinsame Erklärung von DGB, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie Erwerbslosengruppen:  
http://www.harald-thome.de/media/files/B-ndnis-Erkl-rung_final.pdf

Zudem ein gemeinsames Schreiben der Diakonie mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zu Strom in den Regelbedarfen, das gibt es hier:  
http://www.harald-thome.de/media/files/161102_DD_BDEW_RBEG_Energiesperren_MdB-Mast.pdf

Caritasstellungnahme zum RBERG:
http://www.harald-thome.de/media/files/DCV_Stellungnahme_RBEG_18_9984_AsylblG_18_9985.pdf

Ausschussempfehlung des Bundesrates, mit wirklich sinnvollen Forderungen, wie Schulbedarfe auf 150 EUR Jahr zu erhöhen, Anspruch auf Brillen und Sehhilfen im SGB II /SGB XII zu verankern, Krankenkasse bei Haftentlassenen, höhere Regelbedarfe für Jugendliche, Umgangsmehrbedarf ..... Zusammenfassung auf Seite 26 ff.
Die Stellungnahme vom Bundesrat gibt es hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/BR-DS-541-1-16-Empfehlung-KV-Haftentlassene.pdf

Vollständiges Gutachten von Dr. Irene Becker mit einem Gutachten zum Regelbedarfsermittlungsgesetz:
http://www.harald-thome.de/media/files/Bericht_Teil_1_Regelbedarfe_final_ib.pdf

Stellungnahme von Katja Kipping dazu: Nach Gutdünken klein gerechnet, die gibt es hier:  
https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/PDF_Dokumente/Hintergrund_Neuermittlung_Regelbedarfe.pdf

Hier noch die Kurzstellungnahme von Tacheles dazu: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2061/

Eine Zusammenfassung auf http://www.portal-sozialpolitik.de/recht/gesetzgebung/gesetzgebung-18-wahlperiode/regelbedarfs-ermittlungsgesetz-2017



Quelle: Thome-Newsletter vom 06.11.16
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

1. Regelbedarfsermittlungsgesetz: Ausschussempfehlung vom Bundesrat übernommen

--------------------------------------------------------------------------------

Zur Diskussion um das Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG): der  Bundesrat ist der Ausschussempfehlung  mit Drucksache vom 4.11.2016 weitgehend gefolgt. Der Beschluss des Bundesrates jetzt auch im Netz: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0501-0600/541-16(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Hier nochmal der Fahrplan zum RBEG:

1. Lesung:         21. Oktober
Ausschuss         9. November vermutlich Anhörungsbeschluss
Anhörung         28. November
2./3. Lesung     30. November

Katja Kipping hat dazu die  bisher unveröffentlichte EVS - Auswertung für die unteren 20 Prozent veröffentlicht. Mehr dazu mit der Auswertung hier: www.katja-kipping.de/de/article/1158.evs-auswertung-f%C3%BCr-regelbedarfsermittlung.html



Quelle: Thome-Newsletter vom 13.11.16
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

Zitat
Bundesregierung lehnt Bundesrat-Vorschläge zur Regelleistung 2017 ab
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Änderungsvorschlägen
des Bundesrates [BTDrs. 18/10349] - hier markante Auszüge:

1. keine Sehhilfen/Brillen
"Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab, für Leistungsberechtigte nach
dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB
XII) Sehhilfen als einmalige Aufwendungen zu finanzieren.
Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII, die in die
gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach dem Fünften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB V) einbezogen sind, gelten die im SGB V
enthaltenen Vorgaben. Eine Besserstellung der Leistungsberechtigten nach
dem SGB II und SGB XII gegenüber den anderen in der GKV Versicherten
mit niedrigem Einkommen ist nicht vertretbar." [a.a.O., Seite 35]

2. keine eigenständigen Kinder-Regelleistungen
"Die Bundesregierung lehnt die Forderung ab, die Berechnungsmethode für
die Ermittlung der Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche nach dem SGB
II und SGB XII zu verändern." [a.a.O., Seite 44]

3. keine Herausnahme von "Aufstockern" bei der EVS
"Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei der Ermittlung der
Regelbedarfe Haushalte mit ,,Aufstockern" und verdeckt Armen von den zu
berücksichtigenden Haushalten auszuschließen.
Die Bundesregierung lehnt die Forderung ab." [a.a.O., Seite 49]

4. keine Sonderermittlung für Haushaltsstrom
"Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei der Ermittlung der
Regelbedarfe die Anteile für Energiekosten unter Berücksichtigung der
verschiedenen tatsächlichen Gegebenheiten bei der Energielieferung und -
nutzung, im Besonderen bei Haushaltsstrom, realitätsgerecht zu ermitteln
und festzusetzen, da die EVS allein dieser Anforderung nicht gerecht wird.
Die Bundesregierung lehnt die Forderung ab." [a.a.O., Seite 51]

5. keine Einmaligen Leistungen für "Weiße Ware"
"Soweit der Bundesrat der Auffassung ist, dass der Regelbedarf nicht
auskömmlich ist, um auf die Anschaffung oder Ersatzbeschaffung
bestimmter Gebrauchsgüter anzusparen, beispielsweise für sog. Weiße
Ware, hält die Bundesregierung die bestehenden Möglichkeiten zur
Gewährung eines Darlehens zur kurzfristigen Bedarfsdeckung für
ausreichend." [a.a.O., Seite 53]

6. keine Fortschreibung der Beträge für Schulbeihilfe (§ 28 Abs. 3 SGB II)
und Teilhabe (§ 28 Abs. 7 SGB II)
"Die Bundesregierung sieht keinen Anlass für eine regelmäßige
Fortschreibung der im Bildungspaket benannten Beträge für den
persönlichen Schulbedarf und die Teilhabe." [a.a.O., Seite 55]


Alles klar?!

Herbert Masslau
http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2151899

Und hier geht's direkt zur BT-Drs.:

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/103/1810349.pdf
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker


dagobert

Zitat1. Drei Gesetzesvorhaben, die alle den sozialen Rechtsstaat und die Idee einer sozialen und solidarischen EU angreifen durchgewunken

--------------------------------------------------------------------------------

Leider war es nicht anders zu erwarten, der Bundesrat hat das  Regelbedarfsermittlungsgesetz und SGB XII – Verschärfungen, das Unionsbürgerausschlussgesetz und erneute Verschärfungen des AsylbLG durch gewunken.  Dazu noch eine gute Zusammenfassung des DPWV mit Mail v. 8.12., die gibt es hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/Mail-DPWV-8.12.16-EU-B-rger-Ausschlussgesetz.pdf
Dazu auch noch ein Artikel aus der Zeit: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-12/sozialhilfe-arbeitslosengeld-eu-auslaender-bundestag

a. Hier jetzt Infos zu dem Regelbedarfsermittlungsgesetz und SGB XII – Verschärfungen: http://tinyurl.com/jtb39t3
Der aktuelle und verabschiedete Gesetzestext steht oben. Dazu noch eine kurze Zusammenfassung:
http://www.harald-thome.de/media/files/BuReg-lehnt-Forderungen-Bundesrat-ab.pdf

b. Dann wurde das  Unionsbürgerausschlussgesetz verabschiedet, dazu eine Übersicht hier: http://tinyurl.com/h2vb7cn
Dazu möchte ich auf eine Stellungnahme von Claudius Voigt im Namen des DPWV hinweisen, in dem der Kollege die Kritikpunkte hervorragend zusammengefasst hat: http://tinyurl.com/hqyqrmg und einen tabellarischen Überblick existenzsichernder Leistungen von Unionsbürgern nach der Gesetzesänderung:  http://tinyurl.com/z6zt7g9

c. Die erneuten Verschärfungen des AsylbLG wurden ebenfalls durch gewunken, hier wieder eine Übersicht: http://tinyurl.com/zam3ltw
Quelle: Thome-Newsletter vom 09.12.16
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

Zitat2. Richtigstellung: Gesetzesänderungen erst am 16. Dez. zum Teil durch gewunken

--------------------------------------------------------------------------------

Im letzten Newsletter hatte ich mitgeteilt, dass das Regelbedarfsermittlungsgesetz und die SGB XII – Verschärfungen, das Unionsbürgerausschlussgesetz und das Verschärfungen zum AsylbLG durch gewunken wurden, das war nicht ganz richtig. Die Gesetze waren erst am 16. Dez. im Bundesrat, dieser hat den Verschärfungen zum AsylbLG nicht zugestimmt.

Das bedeutet, die Regelleistungen 2017 und SGB XII – Verschärfungen sind durch und die neuen Regelleistungen zum 1.1.2017 wirksam. Hier hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst und weitere Änderungen gefordert, die gibt es hier: http://tinyurl.com/j3mvec2

Der Bundesrat hat dem Asylbewerberleistungsgesetz am 16. Dezember 2016 nicht zugestimmt. Ohne Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nicht verkündet werden. Bundesregierung und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um eine Einigung zwischen Bund und Ländern zu erzielen, bis dahin bleibt es bei der alten Rechtslage.

Die Gesetzesvorlage sah und sieht eine nochmalige gravierende Kürzung der AsylbLG-Leistungen vor! Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften würden quasi "zwangsverpartnert" und sollen mit dieser Begründung nur noch 90 % des Regelsatzes erhalten. Für sie soll ab 1.1.2017 die eigentlich für gemeinsam aus einem Topf wirtschaftende Ehepartner gedachte Regelbedarfsstufe 2 gelten. Weitere Infos zum GE siehe hier: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/AsylbLG_2016.html

Die AsylbLG-Leistungen würden noch weiter unter das Niveau des ALG II bzw. SGB XII sinken. Ab 1.1.2017 bekäme ein Alleinstehender in einer Unterkunft mit Selbstversorgung nur noch 299 Euro/Monat, der Alg 2 Regelsatz beträgt ab 1.7.2017 hingegen 409 Euro/Monat. Auch die Taschengeldsätze bei Vollverpflegung würden zum 1.1.2017 erneut gekürzt. Vgl. zur Kürzungshistorie hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/Regelsa-tze-AsylbLG-2017.pdf
Quelle: Thome-Newsletter vom 19.12.16
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

Zitat2. Ab 01.01.2017 gilt das Regelbedarfsermittlungsgesetz und Änderungen im SGB XII (u. SGB II)

--------------------------------------------------------------------------------

Ab dem 01.01.2017 gelten die Änderungen des Regelbedarfsermittlungsgesetz, also die wahnsinnig erhöhten Regelleistungen und die umfangreichen Änderungen im SGB XII.   Dazu ein Überblick der wesentlichen Änderungen einschließlich Regelleistungen von Widerspruch e.V.:

http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Liste-AEnderungen_SGB_XII_2017_WD_12-2016.pdf

Dazu noch die Entschließung = Bitte des Bundesrates an die Bundesregierung, dass alsbald weitere Änderungen zu erfolgen haben (anstatt der Bundesregierung die Zustimmung zum Gesetz zu verweigern!). Dazu kurz die Anmerkung: der Bundesrat ,,bittet" lediglich die Bundesregierung die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Änderungen auch umzusetzen.

Hier die Stellungnahme des Bundesrates zur verfassungskonformeren Ausgestaltung der Grundsicherungsleistungen:
http://tinyurl.com/j3mvec2


Kampagne Dankesbrief zur Erhöhung der Regelleistung
In dem Zusammenhang möchte ich auf eine gelungenen Aktion der AG AufRecht bestehen! des Erwerbslosenausschuss ver.di Berlin hinweisen, die Kollegen haben einen ,,Dankesbrief zur Erhöhung der Regelleistung" an Frau Nahles entworfen und suchen noch Mitunterzeichner von Organisationen und jede Menge Kreative die diesen Brief weiterverwenden.
Den ,,Dankesbrief" gibt es hier: 
http://www.harald-thome.de/media/files/Offener-Brief-an-Nahles.pdf
Quelle: Thome-Newsletter vom 02.01.17
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatHerbert Masslau
SGB II / SGB XII: Regelleistung 2017 verfassungswidrig

Vorbemerkung

Nachfolgend soll anhand einzelner Positionen dargestellt werden, daß die Reglleistung 2017 – offizieller Neusprech-Euphemismus: Regelbedarf – im Hinblick auf das Existenzminimum nicht bedarfsdeckend sein kann.

Dies war eigentlich schon bei den Regelleistungen seit 2005 der Fall, da sich aber das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hinsichtlich der Höhe keine Mühe mit einem Realitätsabgleich gab, wurde sowohl mit der BVerfG-Entscheidungen vom 9. Februar 2010 als auch der vom 23. Juli 2014 die Regelleistung jeweils für nicht ,,evident unzureichend" erklärt. Wie dieses geht, obwohl im ersten Fall die Regelleistung für verfassungswidrig erklärt [BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010, Az.: 1 BvL 1/09, 3/09, 4/09, Urteilstenor] wurde, im zweiten Fall die Sozialgerichte angemahnt wurden, das SGB II verfassungskonform auszulegen und den Aufrechnungsparagraphen 42a SGB II nicht anzuwenden [BVerfG, Beschluß vom 23. Juli 2014, Az.: 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13, Rdnr. 116], wobei das BVerfG die Gefahr der Unterdeckung bereits 2014 bei der ,,Anschaffung von Kühlschrank, Gefrierschrank und -truhe, Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspül- und Bügelmaschine" [BVerfG, a.a.O., Rdnr. 120] sah wegen der sehr hohen ,,Differenz zwischen statistischem Durchschnittswert und Anschaffungspreis", ,,[d]esgleichen kann eine Unterdeckung entstehen, wenn Gesundheitsleistungen wie Sehhilfen weder im Rahmen des Regelbedarfs gedeckt werden können noch anderweitig gesichert sind", ist schleierhaft.

Ebenso stellt sich die Frage, wie die Kinderregelleistung durchgewunken werden konnte, obwohl hier eigentlich gar nichts mehr ermittelt ist aufgrund der zu niedrigen Fallzahlen, die eine statistische Aussage nicht mehr erlauben.

Nachfolgend soll deshalb auch nur die Eckregelleistung (100%-Regelleistung für Alleinstehende und Alleinerziehende) Gegenstand der Betrachtung sein. Der Autor weigert sich, seine Betrachtung auf die rein spekulativen Phantasiezahlen der Kinderregelleistungen auszudehnen.

Im Übrigen werden nur markante Beispiele – auch aus der Lebenswirklichkeit des Autors – herausgegriffen. Ein Auseinanderpflücken der einzelnen Positionen der Regelleistung sollte einem Fachgutachten überlassen bleiben.

Durch die Berücksichtigung der konkreten Erfahrungen des Autors ergeben sich logischerweise Abweichungen zu anderen Orten. Das soll vorliegend aber keine Rolle spielen, da, solange z.B. nicht bundeseinheitlich die Beziehrinnen und Bezieher von SGB II- und SGB XII-Leistungen Anspruch auf ein Sozialticket für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) haben, es immer eine relevante Zahl von Personen gibt, die ihren Bedarf nicht aus der Regelleistung decken kann.
weiterlesen:
http://herbertmasslau.de/regelleistung-2017.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

  • Chefduzen Spendenbutton