Hausservice-Fallstricke

Begonnen von Norbert456, 00:20:40 Mo. 19.September 2016

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Norbert456

Hey,

wenn man für den Vermieter in einem Mehrparteienhaus ein Hs-Funktion übernimmt (tel. Absprache & monatl. Überweisungen), bzgl. kleiner Reparaturen, Mieterwechsel, etc. kennt ihr da bzgl. Haftung mögliche Fallstricke?

Norbert

shitux

Ist nur so rein vom " Gefühl" her:

Wo wäre die Grenze zwischen " kleineren Reparaturen" und Anfang von Hausmeistertätigkeiten?  Und unser Hausmeister darf man gerade ne Glühbirne auswechseln z.B. .... sicherlich können auch Haftungen zwischen Schloss auswechseln und Wasserhahn reparieren wohl u.U. extrem ausfallen.

Einfach finde ich es nicht gesagt zu bekommen " Mach mal eben ..."
Aber ich bin da sicherlich extrem vorsichtig.
Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

Rudolf Rocker

Ja, das Problem mit der Haftung sehe ich auch!
Bei Elektroarbeiten ist eh nicht mehr als "Glühbirne" wechseln drin. Alles andere hat eine Fachfirma zu erledigen.
Aber auch bei Klempnerarbeiten wird die Haftungsfrage gestellt werden, wenn z.B. der Keller unter Wasser gesetzt wurde. Und da geht es wohl nach dem Verursacherprinzip.
Und mal eben einen Wasserschaden in Höhe von mehreren 10.000 € verursachen ist kein Problem. Fachfirmen haben für solche Fälle Versicherungen abgeschlossen. Wer eine solche Versicherung nicht hat, hat ein ernsthaftes Problem!

BisDato

Zitat von: Rudolf Rocker am 11:41:32 Mo. 26.September 2016
Ja, das Problem mit der Haftung sehe ich auch!
Bei Elektroarbeiten ist eh nicht mehr als "Glühbirne" wechseln drin. Alles andere hat eine Fachfirma zu erledigen.
Aber auch bei Klempnerarbeiten wird die Haftungsfrage gestellt werden, wenn z.B. der Keller unter Wasser gesetzt wurde. Und da geht es wohl nach dem Verursacherprinzip.
Und mal eben einen Wasserschaden in Höhe von mehreren 10.000 € verursachen ist kein Problem. Fachfirmen haben für solche Fälle Versicherungen abgeschlossen. Wer eine solche Versicherung nicht hat, hat ein ernsthaftes Problem!

So ist es. Wichtig zu iwssen ist dabei auch das wenn solche Arbeiten von einer Fachfirma übernommen werden, diese eine Garantie dafür erteilen das es fachmännisch erledigt wurde und auch über einen gewissen Zeitraum haftbar sind, falls kurz darauf das ausgewechselte Rohr platzt oder bei Eletroarbeiten ein kurzschluss passiert. Dafür haben sie eine normale Berufshaftpflicht. Wenn man sich beispielsweise hier mal die Haftpflichtversicherung Leistungen einer normalen Privathaftpflicht ansieht, dann sind solche Sachen darüber nicht versichert, bzw nur so weit wie ein ein Laie vertretbar erledigen darf. Also Glühbirne wechseln geht noch, alles an der verkabelung etc sollte der Fachmann machen.

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