Sanktionen und Mehrfachsanktionen gegen das Existenzminimum

Begonnen von dagobert, 02:06:40 Sa. 05.November 2016

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dagobert

ZitatSanktionen und Mehrfachsanktionen gegen das Existenzminimum der Menschen in der Willkürzone und der Hinweis auf ein (eigentlich) unverfügbares Grundrecht

Sanktionen im Hartz IV-System sind eine existenzielle Angelegenheit, wird hier doch das staatlich gewährte Existenzminimum unterschritten oder in den Fällen der Vollsanktionierung sogar vollständig entzogen. Der eine oder andere wird sich an das berühmte Hartz IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 erinnern, denn dort hatte das höchste deutsche Gericht bereits in den Leitsätzen in aller (scheinbaren) Klarheit ausgeführt: »Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden« (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 09. Februar 2010 - 1 BvL 1/09). Wenn man diese Leitsätze liest, dann kann man schon die Frage stellen, wie es möglich ist, dass dieses "unverfügbare Grundrecht", das eingelöst werden muss, über den Weg der Sanktionierung monatelang unter das Existenzminimum abgesenkt werden kann bzw. darf. Und das BVerfG hat doch auch in dem Urteil über die Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz aus dem Jahr 2012 eine explizite Bezugnahme auf die Entscheidung aus dem Jahr 2010 vorgenommen und in den Leitsätzen gemeißelt: »Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht.«
Letztendlich kann nur Karlsruhe selbst die von vielen vorgetragene Frage nach der Verfassungskonformität der Sanktionen im Hartz IV-System und den Ausführungen zum Grundrechtscharakter beantworten - und man wird das in absehbarer Zeit auch machen müssen (vgl. dazu genauer Sie lassen nicht locker: Sozialrichter aus Gotha legen dem Bundesverfassungsgericht erneut die Sanktionen im SGB II vor vom 2. August 2016).

Bei dieser grundsätzlichen Frage werden wir uns also noch gedulden müssen, wobei man wirklich sehr gerne Mäuschen spielen würde bei den Beratungen der Verfassungsrichter über diese nicht nur viele Menschen betreffende, sondern auch logisch als schwer zu knackende Nuss daherkommende Frage.
weiterlesen:
http://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2016/11/238.html


http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/wp-content/uploads/SGBII_Sanktionen.pdf
http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/newsletter/hartz-iv-mehrfachsanktionen-auf-dem-vormarsch
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

counselor

ZitatIAB fordert härtere Strafen für Hartz IV Empfänger

Wohin soll die Reise denn nun gehen? Auf der einen Seite werden Sanktionen im Rahmen von Hartz IV als kontraproduktiv und überholt bezeichnet. Die entsprechende Forderung lautet daher, die Strafen endlich abzuschaffen. Andererseits gibt es genug Stimmen, denen die Sanktionen gar nicht hart genug sein können, um Arbeitsverweigerer in die Spur zu bringen. Hierzu gehört offenbar auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das jetzt längere Strafen fordert.

Quelle: https://www.hartziv.org/news/20180803-iab-fordert-haertere-strafen-fuer-hartz-iv-empfaenger.html
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

tleary

Zur Erinnerung: IAB = das Institut, das von öffentlichen MIteln unterhalten wird. - Also, die Statistik- und Forschungsabteilung der Bundesagentur für Arbeit.

Normalerweise müsste das IAB politische Neutralität (genau wie die Mutter BA) wahren. - Aber was ist schon noch normal heutzutage....
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

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