BSG: keine Versicherungspauschale wegen 1-Euro-Schülerzusatzversicherung

Begonnen von dagobert, 19:19:49 Sa. 10.Dezember 2016

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dagobert

ZitatDie Kläger haben zwar als Minderjährige, vertreten durch ihre Mutter, eine Schüler‑Zusatzversicherung abgeschlossen, für die sie 1 Euro für das Schuljahr zu zahlen haben. Dennoch ist die Versicherungspauschale (§ 6 Abs 1 Nr 2 Alg II‑V) in Höhe von 30 Euro monatlich vom Einkommen der minderjährigen Kläger nicht abzusetzen, denn es handelt sich insoweit nicht um eine die Pauschale auslösende Versicherung im Sinne des § 6 Abs 1 Nr 2 Alg II‑V. Bei dem eher symbolischen Jahresbeitrag von 1 Euro handelt es sich nicht um einen Versicherungsbeitrag, der in einem synallagmatischen Verhältnis zu den abgesicherten Risiken steht. Nur vor dem Hintergrund der weitgehenden Entlastung der Versicherer von Verwaltungsaufgaben und deren Erledigung durch die Schulen sowie aufgrund der Beschränkung der Versicherer auf die Schadensabwicklung kann die Versicherung zu den genannten, subventionierten Konditionen angeboten werden.

SG Freiburg                               - S 15 AS 1437/13 -
LSG Baden-Württemberg           - L 13 AS 3773/14 -
Bundessozialgericht                   - B 4 AS 59/15 R -
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2016&nr=14449
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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