Annahme der Berufskraftfahrer-Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht

Begonnen von Sunlight, 01:20:25 Mi. 15.Februar 2017

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Sunlight

ZitatNach dem der Generalanwalt des EuGH sich am 02.02.2017 zur regelmäßigen wöchentlichen
Ruhezeit (rWRZ) schriftlich geäußert hatte, ist nun auch das BVerfG  soweit und hat die Verfassungsbeschwerde (1 BvR 279/17) von Udo Skoppeck iSd. BKF angenommen.

Der Generalanwalt  des EuGH wörtlich:
Art. 8 Abs. 6 und 8 der Verordnung Nr. 561/2006 ist dahin auszulegen, dass der Fahrer die in deren Art. 8 Abs. 6 angesprochenen regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten nicht im Fahrzeug verbringen darf.
vgl. EuGH C-102/17 vom 02.02.2017 (Stellungsnahme des Generalanwalt zu Art. 8 (6) VO (EG) 561/2006)
vgl. EuGH C-325/15 vom 18.02.2016 – Arbeitgeber muss beim BKF die Übernachtungskosten tragen

Seit Anfang 2014 kämpfe ich Udo Skoppeck mit Unterstützung der AidT genau darum !
wörtlich:
,,Es ist daher eine Klarstellung im europäischen hilfsweise im deutschen Recht angezeigt, wonach Fahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit gemäß Artikel 8 Absatz 6 erster Spiegelstrich in Verbindung mit Artikel 4 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nummer 561/2006 oder   gemäß Artikel 8 Absatz 6 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 1 Buchstabe p des AETR nicht im Fahrzeug nehmen dürfen. Sofern der Fahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit auf Grund der Disposition des Unternehmers nicht am Standort des Fahrzeugs oder an seinem Wohnort nehmen kann, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Fahrer diese Ruhezeit während der gesamten Dauer in einer Empfehlungen, 435/1/14 für den Erholungszweck geeigneten festen Unterkunft mit geeigneten Sanitäreinrichtungen und ausreichenden Versorgungsmöglichkeiten verbringen kann."............

Actie in de Transport.org

Jetzt gibt es ein Aktenzeichen, ein langer, mühsamer Weg!

dagobert

Der Theadtitel ist falsch.

Zitat von: Sunlight am 01:20:25 Mi. 15.Februar 2017Jetzt gibt es ein Aktenzeichen, ein langer, mühsamer Weg!
Das bedeutet aber nicht, dass die Beschwerde zur Entscheidung angenommen wurde, dafür wäre ein Kammer- oder Senatsbeschluss erforderlich.
Das dort eingestellte Schreiben ist aber kein solcher.
http://actie-in-de-transport.org/wp-content/uploads/2017/02/16699778_1279993032085534_1793319983_n.jpg

Dass es eine Entscheidung in der Sache geben wird, ist damit noch nicht sicher.

Und nein, ich habe keine Lust darüber jetzt zu diskutieren, mir reicht das noch von der Rechtsvereinfachungsgeschichte.
Da haben auch einige über die "Annahme zur Entscheidung" gejubelt, und am Ende waren die Beschwerden alle unzulässig.
https://www.elo-forum.org/austausch-regionalen-ueberregionalen-aktivitaeten/sagen-muster-verfassungsbeschwerde-geplanten-hartz-iv-gesetzen-174328/index3.html#post2109374
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Sunlight

Zitatdagobert
Das bedeutet aber nicht, dass die Beschwerde zur Entscheidung angenommen wurde, dafür wäre ein Kammer- oder Senatsbeschluss erforderlich.
Das dort eingestellte Schreiben ist aber kein solcher.

Zustimmung! Aber das sie überhaupt beim Bundesverfassungsgericht liegt, war ein weiter
Weg. Deshalb ist die Tatsache alleine schon nach allen Hürden ein Erfolg. Jetzt heißt es
Daumen drücken, dass sie angenommen wird und wir auch tatsächlich ein Urteil bekommen.

counselor

Dann will ich hoffen,  dass die Sache zugunsten der Trucker entschieden wird.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

dagobert

Yep, Daumen drücken, Tee trinken und abwarten.

Dem oben verlinkten Artikel kann ich die Vorgeschichte der Beschwerde leider nur unzureichend entnehmen, ich hoffe mal, er scheitert nicht an einem nicht ausgeschöpften Rechtsweg oder sowas.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Sunlight

Es wäre sehr wichtig! Report München hat gestern schonungslos gezeigt,
wie die Bundesregierung auf der ganzen Linie versagt.

In Deutschland ausgebeutet und allein gelassen - Das gefährliche Leben ausländischer LKW-Fahrer

Zitatdagobert
Dem oben verlinkten Artikel kann ich die Vorgeschichte der Bescherde leider nur unzureichend entnehmen, ich hoffe mal, er scheitert nicht an einem nicht ausgeschöpften Rechtsweg oder sowas.


Die Hintergründe habe ich nochmal aufgrund des Report München gestern
in einem Artikel dargestellt. Beschämend die Untätigkeit unserer Regierung.
Da werden Menschen ausgebeutet und Keinen interessiert das.

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