Jobcenter darf von Zwölfjähriger kein Geld zurückfordern

Begonnen von dagobert, 11:18:53 Mi. 15.Februar 2017

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dagobert

ZitatJobcenter darf von Zwölfjähriger kein Geld zurückfordern

Das Jobcenter des Landkreises Schwäbisch Hall darf von einer Zwölfjährigen nach dem Tod ihres Vaters keine 20 000 Euro Hartz-IV-Leistungen zurückfordern. Es wäre für das Kind eine besondere Härte, als Erbin ihres Vaters in Anspruch genommen zu werden, teilte das Sozialgericht Heilbronn am Dienstag mit. Das Urteil (Az.: S 3 AS 682/15) ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Der Vater des Mädchens hatte laut Mitteilung eine Zeit lang Hartz-IV-Leistungen bezogen. Kurz nach Ende dieser Zahlungen erbte er Geld von einer Tante, so dass er bei seinem Tod im Frühjahr 2014 insgesamt 35 000 Euro an seine zwölfjährige Tochter vererbte. Im Januar 2015 forderte das Jobcenter das Mädchen zur Zahlung von rund 20 000 Euro auf. Als Erbin habe sie ersatzweise die dem Vater gewährten Hartz-IV-Leistungen zurückzuzahlen. Die Familie klagte gegen die Forderung - mit Erfolg. Der Anspruch des Jobcenters scheitere auch daran, dass der maßgebliche Vermögenszuwachs erst nach Ende des Hartz-IV-Bezugs erfolgt sei, so das Gericht.
https://www.swp.de/hechingen/nachrichten/suedwestumschau/jobcenter-darf-von-zwoelfjaehriger-kein-geld-zurueckfordern-14446564.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

ZitatDer Anspruch des Jobcenters scheitere auch daran, dass der maßgebliche Vermögenszuwachs erst nach Ende des Hartz-IV-Bezugs erfolgt sei, so das Gericht.
Hatte mich schon gewundert! Wenn er nicht mehr im Leistungsbezug war, gibt es auch kein anrechenbares Einkommen!
Mal sehen, wann das erste JC auf die Idee kommt, ein Erwerbsloser müsse zunächst seine Goldzähne verkaufen oder eine Niere! >:(

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