„Fauler Kompromiss für behinderte Heimkinder“?

Begonnen von Martin Mitchell, 09:04:19 Sa. 14.Mai 2016

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Martin Mitchell

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BMAS = Bundesministerium für Arbeit und Soziales
AeHD = Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Heimkinder Deutschlands
Unter AG = Unter-Arbeitsgemeinschaft
ASMK = Arbeits- und Sozialministerkonferenz


Die vollständigen, völlig legitimen Forderungen der Behinderten-Betroffenen in Zusammenhang mit der »Stiftung ,,Anerkennung und Hilfe"« festgehalten im Original @ http://www.kobinet-nachrichten.org/attachment/87/160211_Tischvorlage_Anh%C3%B6rung.pdf?g_show_in_browser=1
Desweiteren stellen Behinderten-Betroffene in diesem Schriftstück viele durchaus berechtigte Fragen, die alle unbedingt einer Antwort bedürfen.

ERSTE TEIL VON ZWEI TEILEN

Zitat.
AeHD Positionen für die Anhörung im BMAS zur Stiftung ,,Anerkennung und Hilfe" am 11.02.2016

Die 92. ASMK Sitzung hat keine Angleichung der Leistungshöhe der Stiftung ,,Anerkennung und Hilfe" an die Leistungen der Fonds Heimerziehung gebracht.

Wir fordern:
a) Anerkennung des Leids = statt 9.000 Euro = 10.000 Euro.
b) Rentenersatzleistungen: Statt 5.000 Euro bei mehr als 2 Jahren Arbeit die tatsächlich gearbeiteten Monate x 300,00 Euro. Denn wer aus dem Fonds Heimerziehung 7 Jahre gearbeitet hat, kann bis zu 25.000 Euro erwarten, während ein Betroffener, der sich an die Stiftung ,,Anerkennung und Hilfe wendet, lediglich maximal 5.000.00 Euro erhalten kann.

Wir fordern:
B) Eine gerechte Regelung für die Betroffenen, die Teilleistungen aus den Fonds Heimerziehung erhalten haben oder bekommen werden, oder denen sie verweigert wurde, weil sie auch unter den Hilfesystemen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrien gestanden haben.

Wir fordern:
C) Anforderungen an die Anlauf- und Beratungsstellen

1. Wir fordern eine Beratungsstruktur des Fonds, die niedrigschwellig und barrierefrei erreichbar ist, aufsuchend arbeiten kann und mit qualifiziertem Personal (Sozialpädagogen oder Sozialarbeiter, Dipl. Pädagogen, Psychologen, oder Erziehungswissenschaftlern) besetzt ist. Es müssen direkt Betroffene an der Beratungsarbeit beteiligt werden, soweit sie in der Methode des peer counceling geschult wurden).

2. Wir fordern ausreichend viele Anlauf- und Beratungsstellen in ganz Deutschland, so dass Betroffene zeitnah aufgesucht werden können. Diese Stellen sollen sehr qualifiziert und personell gut ausgestattet sein.

3. Wir fordern, dass keine Übertragung der Aufgaben für die Umsetzung der Stiftung ,,Anerkennung und Hilfe" auf die Anlauf- und Beratungsstellen des Fonds Heimerziehung erfolgt. Wir lehnen dies ab, weil die Forderungen vom Runden Tisch Heimerziehung und von den Errichtern des Fonds im Anschluss als es zur Umsetzung kam, von den Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt wurde und der Standard von Fachkräften nicht von/in allen Ländern eingehalten wurde. (z.B. in Niedersachen gibt es 51 Anlauf- und Beratungsstellen und jede macht, was sie gerade für richtig hält).

4. Wir fordern eine konkrete Vereinbarung zwischen den Errichtern der Stiftung, dass und wie eine qualifizierte personelle Besetzung sichergestellt werden kann und um welche Qualifikationen es sich dabei handeln sollte.

5. Wir fordern eine – sich auf verbindliche Qualitätsstandards stützende - zentral gesteuerte, personell mit qualifizierten Fachkräften (SozialarbeiterInnen, PsychologInnen), besetzte Beratungsstruktur (mit ausreichend vielen dezentralen Beratungsstellen) wie sie ja auch am Runden Tisch sexueller Missbrauch für praktikabel gehalten und eingeführt worden ist.

6. Wir fordern die zugehende Beratung, dort wo sie von den Betroffenen gewünscht wird, oder sie erforderlich ist, in die Strukturen fest aufzunehmen.

7. Wir fordern, dass die Anlauf und Beratungsstellen vor Ort und ihre ggf. eingerichteten Fachbeiräte über ausgebildete Betroffene in Peer Counceling verfügen sollten und diese in die Beratung vor Ort mit einbinden.

8. Wir fordern eine Beteiligung von Betroffenen am Beschwerdemanagement, wenn Betroffene Kritik an der Umsetzung der Stiftung formulieren.

9. Wir fordern im Rahmen des Beschwerde-Managements die Einrichtung von Ombudsstellen, die sich nicht auf eine Person beschränken darf und mit eigenem Budget zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Durchführung der Ombudsschaft ausgestattet sein muss.

10. Wir fordern ein Berichtswesen, was auch den Betroffenen zugänglich sein muss.

11. Wir fordern, wenn freie Träger für diese Aufgaben eingebunden werden sollen, dass keine Täterorganisationen damit betraut werden, die in der Vergangenheit heftig am Leid der Betroffenen mitverantwortlich waren. Es ist zu prüfen, inwieweit Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen und Psychiatrieerfahrenen die Aufgaben übernehmen können.

12. Wir fordern, dass die Beratungsstellen folgendes erfüllen sollten:
a) Die Aufsuchende Beratung durch die Anlauf- und Beratungsstellen, soweit dies erforderlich ist und oder gewünscht wird.
Die Beratungsstellen der Stiftung Anerkennung und Hilfe sollten folgende Kriterien erfüllen:
b) Barrierefrei sein
c) Einfach und leicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden können.
d) Gut sichtbar durch Hinweisschilder und Wegweiser gekennzeichnet sein
f) Verlässliche und öffentlich bekannte Telefonzeiten haben
g) über eine gute Büroausstattung verfügen
h) eine einladende Atmosphäre haben (wenn Betroffene in die Anlauf- und Beratungsstelle kommen, muss eine gastliche Bewirtung mit Kaffee/Tee/Wasser und etwas z.B. Kekse u.ä, angeboten werden können).
i) regelmäßig Supervision für die Mitarbeiter (auf Wunsch Gruppe oder Einzel) anbieten
j) Frauen und Männer im Beratungsteam haben, damit Betroffene eine Wahl haben.
k) Über sichere PKWs für die langen Strecken mit Freisprechanlage verfügen.
l) über ein Budget für Übernachtungen der Beraterinnen verfügen, wenn sie unterwegs zu verschiedenen Betroffenen sind.
m) Bei Beratung in der RAB muss die Beratungssituation so geschaffen sein, dass die Berater ungestört mit den Betroffenen und deren Begleiter in einer gemütlichen Atmosphäre das Gespräch führen können, (auf dass das Gespräch in einem räumlich ausreichend großen Büro stattfindet, welchem viele Verwaltungsschachtelbüros nicht entsprechen)
n) Durchgangszimmer sollten nicht für Beratungszwecke genutzt werden.
o) Die Betroffenen müssen das Recht auf einen neutralen Ort für ihre Beratung haben, so z.B. in einem Cafe, einer Gaststätte, einem Bürgerhaus oder ähnliches, wenn sie die Beratung weder bei sich zu Hause oder in ihrer Einrichtung führen wollen.
p) Die Betroffenen müssen zwischen Frauen und Männern als Berater wählen können.
q) Sie sollten sich am Beispiel der Strukturen der Berlin Anlauf- und Beratungsstelle zur Umsetzung des Fonds Heimerziehung mit einem freien Träger orientieren. Dort sind Betroffene an der Beratung beteiligt und die Beratungsstelle kann auch direkt Gelder an die Betroffenen auszahlen. Das beschleunigt für die Betroffenen den Erhalt der Leistungen aus dem Fonds. Dafür müssen die Strukturen (Personell und auch Bürotechnisch geschaffen werden und vertraglich festgelegt werden.
r) Soweit Betroffene sich an der Beratung von Betroffenen beteiligen, soll ihnen dafür eine Aufwandsentschädigung analog dessen, was beim ehrenamtlichen Richteramt gewährt wird, gewährt werden.

13. Öffentlichkeitsarbeit:
Wir fordern:
Unbefristete oder und ausgedehnte Anmeldefristen/Öffentliche Werbung für den Fonds auch über TV/Rundfunk, damit die nicht lesenden, Nichtsehenden auch die Informationen bekommen. Es muss auch um einen barrierefreien Zugang zu den Informationen gehen.

Wir fordern:
D) Eine wissenschaftliche Aufarbeitung, im Rahmen der Stiftung ,,Anerkennung und Hilfe" für Kinder in Einrichtungen der Kinder-Jugendpsychiatrie und Behinderteneinrichtungen in der Zeit von 1949 bis 1975 (BRD) bzw. 1989 (DDR)
● die sich nicht nur über eine Aktenrecherche erfährt, wie der Alltag der Betroffenen tatsächlich war. Es müssten neben den Betroffenen auch MitarbeiterInnen der damaligen Zeit befragt werden, da diese auch Strukturen der Einrichtungsorganisation benennen können. Der Zeitraum der Befragung müsste zeitlich eigentlich bis zur Umsetzung der Reformen in der Psychiatrie und Behindertenheimen in den alten Bundesländern ausgedehnt werden, denn die Umsetzung erfolgte teilweise weit aus später als bis 1975 und für die ehemalige DDR bis Anfang 1990 reichen. Für den Bereich der Erforschung und Aufarbeitung der verpassten Lebens-Entwicklungschancen und des Leids der Kinder in den Kinderpsychiatrien und Behindertenheimen im benannten Zeitraum, ist es unabdingbar Betroffene zu befragen, da aus den ausgedünnten Akten-Archivbeständen sicher keine Alltagsschilderungen von Kindern herauszulesen sind. Da solche Interviews aber bestimmten qualitativen Ansprüchen genügen sollten, sollen diese Interviews in einem bestimmten Setting (parteiliche Haltung, aktives Zuhören, einfühlsames Nachfragen nicht ausfragen und bohren) durchgeführt werden, in dem sich ein Betroffener auch seiner schmerzhaften Geschichte öffnen möchte. Diejenigen, die die Interviews durchführen und aufschreiben, sollen dafür bezahlt werden.

D 1) Säuglingsheime:

Nicht wenige Kinder in den Psychiatrien und Behindertenheimen fingen ihre Lebenszeit im Säuglingsheim an. Daher sollte dieser Bereich, den der Heimfonds nicht in seinen Expertisen untersucht hat, auch Gegenstand dieser Untersuchung werden. Diese frühkindlichen negativen Bindungserfahrungen hatten auf die psychische Entwicklung einen besonderen Einfluss, die mit emotionalen und kognitiven Folgen verbunden ist.

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Fortgesetzt ...
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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ZWEITE TEIL VON ZWEI TEILEN

Zitat.
Da die Folgen der Säuglingsheime aus Bindungssicht verheerend waren, wurden sie in den 70er Jahren abgeschafft. Diese Faktoren sind aber ein wichtiger Faktor für die Verhaltensauffälligkeit Kinder oder deren scheinbare oder tatsächliche Intelligenzminderung, was sie später in Behindertenheime oder Psychiatrien brachte.

Wir fragen

1. Wie waren in der Bundesrepublik die Säuglingsheime unter Bindungsaspekten psychologisch zu gewichten?
2. Wie lange gab es sie und wie viele gab es?
3. Was waren die Erst-Spätfolgen der Hospitalisierung?
4. Wer betrieb Hospitalismus-Forschung und wann wurden die Säuglingsheime deswegen abgeschafft?

D 2) zu Kinder-Jugendpsychiatrischen Anstalten/Kliniken

D 2.1) EINWEISUNGPRAXIS in die Kinderpsychiatrie , oft in den ehemalige Landeskliniken

1. Wie sah die Einweisungspraxis für die geschlossene/offene Unterbringung von Kindern in die Kinderpsychiatrie aus?
2. Wie sah nach damaligen Kenntnisstand eine Eingangsdiagnostik aus?
3. Was war mit dem stigmatisierenden Diagnostik unter DEBIL, SCHWACHSINNIG und BILDUNGSUNFÄHIG zu verstehen? Wer diagnostizierte mit welchen Methoden und wo wurde dies schriftlich festgehalten? Wer überprüfte dies und konnte eine Fehldiagnose rückgängig gemacht werden? Was hieß dies für die Beschulung?
4. Brauchte es einen Gerichtsbeschluss zur geschlossenen Unterbringung?
5. Kam es auch vor, dass Kinderpsychiatrien ohne Vormundschaftsgerichtsbeschluss eine Unterbringung eines Kindes in der Kinder-Jugendpsychiatrie vollzogen? War dies rechtlich anderweitig abgesichert?
6. Wie und von wem wurde die Aufenthaltslänge in der (geschlossenen/nicht geschlossenen) Kinderpsychiatrie überprüft?
7. Wie wurden die Kinder in ihre Familie oder in ihr Heim zurückgeführt? (Abschlussdiagnostik?, Abschlussbericht? Weitere Förderempfehlungen?)

D 2.2) Förderung der Kinder:

1. Inwieweit existierten individuell auf ein Kind bezogene heilpädagogisch/sozialpädiatrische Förder-Therapiepläne?

D 2.3) Welche Methoden und Medikamente gehörten zum alltäglichen Behandlungskonzept?

1. Inwieweit war Medikamentierung und Sedierung seriös und gezielt kontrolliert eingesetzt bzw. als reiner Ruhigsteller genutzt?
2. Welche Medikamente wurden verabreicht?
3. Was sind die kurzfristigen und langfristigen Folgen der Medikamentierung und Sedierung?
4. Gab es die sogenannte Beschäftigungstherapie oder die sogenannte Arbeitstherapie und wie sah diese anhand von Beispielen aus?

D 2.4) Schulverweigerung in der Kinderpsychiatrie

1. Welche Voraussetzungen/Gründe mussten vorliegen, (Gutachten), dass selbst Kinder, die schon vor dem Aufenthalt in der Kinderpsychiatrie in einer Schule waren, während ihres Psychiatrieaufenthaltes (selbst bei Langzeitpatienten) nicht mehr weiter dort beschult wurden?
2. Was wurde aufgrund der Diagnostik für ein Förderplan entwickelt und wie wurde dieser überprüft?
3. Wurde in psychiatrischen Einrichtungen damals die sog. ,,Bildungsunfähigkeit" deshalb diagnostiziert, damit man sie statt in der Schule währenddessen auch zur Arbeit heranziehen konnte, um die Selbstversorgung der Einrichtungen gewährleisten zu können? 

D 2.5) Arbeit und Selbstversorgung in der kinderpsychiatrischen Einrichtung

1. Reichten die Zuschüsse der öffentlichen Träger (Land?) für die Tagesplatz-Pflegekosten für die Kinderpsychiatrie für einen kindlichen Patienten aus?
2. Oder war die Einrichtung auf die Arbeit der Kinder für die Selbstversorgung angewiesen?
3. Gab es Zumutbarkeitsprüfungen für die Arbeit der Kinder?
4. War die pflegerische Arbeit durch Kinder an schwerstbehinderten Kindern rechtlich zulässig?
5. Wurde die damalige Kinderarbeit als Arbeitstherapie deklariert?
6. Ab welchem Alter werden heute Arbeitstherapien angeboten?

D 2.6) Pädagogik in der Kinderpsychiatrie:

1. Welche Qualifikation hatte das Personal
2. Gab es einen kritischen Fachaustausch unter kinderpsychiatrischen und therapeutischen Fachleuten /in Fachverbänden/ in der Öffentlichkeit?
3. Wurden die Kenntnisse der Heilpädagogik in der pädagogischen Arbeit mit Kindern in der Einrichtung angewendet?

D 2.7) Strafen in der Kinderpsychiatrie:

1. Gab es Aufzeichnungen (Strafbücher), in denen die Strafen vermerkt werden mussten?
1. Wie wurde mit Regelverstößen der Kinder umgegangen?
2. Gab es medikamentöse Strafen?
3. Wurden auch Elektroschocks angewandt, oder Kinder in Isolierzellen gesperrt, am Bett fixiert, in Zwangsjacken gesteckt, Essensentzug ausgesetzt, in kaltes Wasser gesteckt, wurden sie mit Schlafentzug behandelt?
4. Welche Strafen waren erlaubt und welche waren Menschenrechtsverletzungen?

D 2.8 ) Mitarbeiter mit nationalsozialistischer Prägung:

1. Wie wurde mit Mitarbeitern, nationalsozialistischer Prägung umgegangen?
2. Gab es eine Entnazifizierung in der Kinderpsychiatrie? Und wann?

D 2.9) Dienstaufsicht-Fachaufsicht:

1. Was für fachaufsichtliche Regularien gab es? Durch welche Behörde wurde eine Art Kontrolle ausgeübt?
2. Wie übernimmt die ,,Öffentliche Hand" (zuständige Ministerien) der Einrichtungen Verantwortung zur vergangenen Entwicklung?
3. Was sagen psychiatrische, psychologische, Trauma-Fachverbände dazu?
4. Wie wird vermieden, dass Personalengpass, Kostendruck auch wieder solche Entwicklungen verhindert?

D 3) Einrichtungen der Behindertenhilfe

Es muss darum gehen, das Problem der Zuständigkeit und stigmatisierende Begrifflichkeit bei Kindern die eine Behinderung hatten oder diagnostiziert bekommen haben, in den Blick zu nehmen.
Behinderung – egal welche, war oft ein Grund ,,ausgeschlossen" zu werden aus der Gesellschaft, in dem man in eine Behindertenheim kam ohne angemessene Beziehung, Förderung, Beschulung, Heilmittel, Assistenzen, und Beschulung, sondern aufbewahrt wurde in einer ,,totale Institution", so Erwin Goffmann: ,,Tagesablauf einer großen Zahl von Menschen auf beschränktem Raum mit geringen Mitteln" (siehe S.140, ,,Heimerziehung im Essener Franz Sales Haus 1945-1970", Frings)
Mit der dort erfahrenen fehlenden Förderung und Stigmatisierung, war das Leben danach oft ein Leben in weiterer Abhängigkeit von Institutionen oder Ämtern oder mit einem enormen Kraftakt verbunden, da raus zu kommen.
Da Kinder mit Behinderungen sowohl in Jugendhilfeeinrichtungen, als auch in Kliniken und Anstalten und Psychiatrien untergebracht waren, ist die Fragestellung, wie es ihnen tatsächlich ging, auch dieselbe, wie der an die Psychiatrischen Einrichtungen.

Wir fragen:

D 3.1) Welche Einweisungsgründe-wege gab es?

1. Wie kamen Kinder in die Behinderten-Einrichtungen?
2. Wer überwies und warum Kinder in diese Einrichtungen?
3. Gab es auch den Grund, dass das Heim einfach einen Platz frei hatte?

D 3.2) Diagnostik:

1. Wie und durch wen entstanden die Diagnosen: ,,Schwachsinn?", ,,Psychopathie", ,,moralischer Schwachsinn" etc..
2. Wie wurde sie überprüft und gab es ein Entkommen aus dieser stigmatisierenden Diagnostik?
3. Welche Folgen hatten sie?
4. Welche Rechte hatten die Eltern, Amtsvormünder, die Diagnosen anzuzweifeln?
5. Wie wurde mit Fehldiagnosen umgegangen, soweit sie erkannt und geändert werden sollten?

D3.3) Förderung:

1. Wie sah die Förderdiagnostik, sozialpädiatrische Diagnostik in Bezug auf Teilleistungsstörungen aus?
2. Welche Förderpläne gab es pro Kind?
3. Welche Heilmittel, Assistenzen bekamen die Kinder mit Behinderungen?
4. Wie wurde Selbständigkeit gefördert?

D 3.4) Schule:

1. Welche Beschulung gab es für Kinder mit Behinderungen:
>> mit Seebehinderungen,
>> Hörbehinderungen,
>> Körperbehinderungen,
>> Kinder mit Epilepsie
>> Seelisch behinderte Kinder,
>> autistische Kinder,
>> Praktisch bildbare Kinder
2. Welche Schultypen an Anstaltsschulen, Hilfsschulen, Sonderschulen gab es und wie war die schulische Förderung der Kinder aus den Einrichtungen der Behindertenhilfe?

D 3.5) Beziehungsangebote:

1. Wie wurden die Heime Personal-mäßig ausgestattet?
2. Wie groß war eine Gruppe?
3. Wann geschah ein Gruppenwechsel?
4. Welchen Zusammenhang gab es zwischen sadistischer Bestrafung und Überforderung des Personals?
5. Was muss als Überforderung gesehen werden?

D 3.6) Pädagogik:

1. Welche Professionen unter den Mitarbeitern waren vorgeschrieben?
2. Welche pädagogischen Leitfäden gab es?
3. Wie wurde mit dem sensiblen Bereich der Körperhygiene umgegangen?
4. Wie wurde mit körperlicher Gewalt von Kindern untereinander umgegangen?
5. Wurde mit Medikamenten sediert?
6. Gab es Arresträume, Dunkelräume, in denen die Kinder als Strafe von der Gruppe isoliert wurden?
7. Welche Schikanen mussten Kinder erleiden (Bettnässer etc.)?
8. Gab es Kinderarbeit anstatt /oder zusätzlich zur Beschulung?
9. Wie wurde mit Kinderarbeit umgegangen und dem Bedürfnis nach Pausen, Förderung, Spiel

D 3.7) Ausstattung:

6. Wie wurden die Heime materiell ausgestattet?
7. Wer führte die Tagessatz/Pflegesatzgespräche, Ausstattungsgespräche?

D 3.8 ) Dienst-Fachaufsicht:

1. Wer hatte über die Heime der Behindertenhilfe die Dienst- und die Fachaufsicht?
2. Wie war die Zuständigkeit der Einweisung geregelt zwischen dem z.B. Landesjugendamt nach §78,79 JWG und dem Sozialministerium, Gesundheitsministerium?
3. Welchen Einblick bekam ein Amtsarzt über die Einrichtung und die Lebensbedingung der Kinder?
4. Wer problematisierte die Zustände in den Behindertenheimen und angrenzenden Einrichtungen?
5. Gab es eine Berichterstattung/Akten im Heim als auch für die zuständigen Kostenträger/Ämter?
6. Wie sah die ,,Heimaufsicht" aus?


Mitglieder der Unter AG des AeHD zur Stiftung ,,Anerkennung und Hilfe" (Brigitte Piepenbreier, Wolfgang Petersen, Hartmut Engmann, Heidelore Rampp, Maik Notnagel, Wolfgang Bahr)
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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ZUR INFORMATION FÜR ALLE festgehalten in den zwei unmittelbar vorhergehenden meinerseitigen Beiträgen vom (1.) Sa. 14.05.2016 um 10.04 Uhr und (2.) Sa. 14.05.2016 um 10:07 Uhr ( oben ):

Zitat von: Martin Mitchell am 09:04:19 Sa. 14.Mai 2016.
Die vollständigen, völlig legitimen Forderungen der Behinderten-Betroffenen in Zusammenhang mit der »Stiftung ,,Anerkennung und Hilfe"« festgehalten im Original @ http://www.kobinet-nachrichten.org/attachment/87/160211_Tischvorlage_Anh%C3%B6rung.pdf?g_show_in_browser=1
Desweiteren stellen Behinderten-Betroffene in diesem Schriftstück viele durchaus berechtigte Fragen, die alle unbedingt einer Antwort bedürfen.
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Desweiteren wird in dem Online-Magazin »ROLLINGPLANET - Behinderte Menschen, Senioren und andere Sensationen«

unter der Überschrift

,,Ehemalige Heimkinder mit Behinderung nicht benachteiligen!" @ http://rollingplanet.net/ehemalige-heimkinder-mit-behinderung-nicht-benachteiligen/ am 15.02.2016 wie folgt DAZU berichtet:


Zitat.
15. Februar 2016

Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Heimkinder Deutschland (AeHD) fordert angemessene Anerkennung und Hilfe.

[ Foto mit folgender Bildlegende: ]
Maik Nothnagel von der Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Heimkinder Deutschland (AeHD) kritisiert die derzeitigen Pläne von Bund, Ländern und Kirchen. Nothnagel ist auch inklusionspolitischer Sprecher im Thüringer Landtag und Sprecher der BAG ,,Selbstbestimmte Behindertenpolitik" der Partei DIE LINKE. (Foto: privat)

Die Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Heimkinder Deutschland (AeHD) fordert, dass diejenigen, die in Behindertenheimen und Psychiatrien Unrecht und Leid erfahren mussten, endlich eine angemessene Anerkennung und Hilfe bekommen. Dabei dürfe es keine Benachteiligungen im Vergleich zu den Zahlungen an andere ehemalige Heimkinder geben, wie dies in den derzeitigen Plänen des Bundes, der Länder und der Kirchen vorgesehen ist. Die Finanzminister von Bund und Ländern fordert die Arbeitsgemeinschaft auf, entsprechende Pläne nicht zu torpedieren und den Prozess zur Errichtung einer Stiftung nicht zu verzögern.

Anlässlich einer Anhörung am 11. Februar im Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Einrichtung und Ausgestaltung einer Stiftung ,,Anerkennung und Hilfe" für das Unrecht und Leid, das den Betroffenen in Behindertenheimen und Psychiatrien zugefügt wurde, zeigt sich die Arbeitsgemeinschaft enttäuscht und empört gegenüber den derzeitigen Plänen. ,,Knackpunkt ist, dass wir nach den derzeitigen Plänen gegenüber den Leistungen, die ehemalige Heimkinder aus Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen bekommen, massiv benachteiligt werden. Das wäre eine erneute Diskriminierung und Herabsetzung des erlittenen Unrechts und Leids behinderter und psychiatrieerfahrener Menschen", kritisiert Maik Nothnagel die derzeitigen Pläne von Bund, Ländern und Kirchen.

Diskriminierung bei Rentenersatzleistungen

Insbesondere bei den Rentenersatzleistungen zeige sich eine massive Benachteiligung und Minderbewertung der in den Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien zwangsweise zu verrichtenden Arbeitsleistungen. Während ehemalige Heimkinder aus Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen für sieben Jahre nicht sozialversicherte Zwangsarbeit in den Einrichtungen bis zu 25.200 Euro geltend machen können, sind für den Personenkreis der behinderten und psychiatrieerfahrenen Menschen derzeit nur maximal 5.000 Euro Rentenersatzleistungen vorgesehen. ,,Das geht gar nicht, denn dadurch werden wir erneut abgewertet. Das ist auch ein ganz schlechtes Signal für die Bewertung der Arbeitsleistung behinderter Menschen heutzutage, wenn unsere Arbeit nur ein Fünftel von dem wert sein soll, was nichtbehinderte ehemalige Heimkinder bekommen", so Maik Nothnagel.

Auch beim Geldbetrag, den ehemalige Heimkinder, die Unrecht und Leid erleben mussten, werden Unterschiede gemacht. Behinderte und psychiatrieerfahrene ehemalige Heimkinder sollen nur 9.000 Euro bekommen, während ehemalige Heimkinder von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen bis zu 10.000 Euro bekommen. ,,Diesen Unterschied verstehe wer wolle, zumal behinderte Menschen in der Regel zusätzlich auf Unterstützung angewiesen sind und einen wesentlich höheren Aufwand haben", so Maik Nothnagel.

,,Leid und Unrecht noch weiter herabgewürdigt"

Besonders ärgerlich ist für die Arbeitsgemeinschaft, dass die derzeitigen Pläne noch zusätzlich von den Finanzministern torpediert und nach deren Pläne noch weiter verringert werden sollen. Damit rücke nicht nur eine schnelle Anerkennung und Hilfe wieder in weitere Ferne, sondern werde das erlebte Leid und Unrecht noch weiter herabgewürdigt.

Generell legt die Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Heimkinder Deutschland großen Wert auf die konsequente Einbeziehung Betroffener bei der weiteren Ausgestaltung der geplanten Stiftung, bei der Beratung und der wissenschaftlichen Aufarbeitung. Vor allem bei der Beratung dürfe das know how und die Möglichkeit des Austausches von Betroffenen mit anderen Betroffenen nicht vernachlässigt werden.

Wichtig sei, dass endlich eine Anerkennung und Hilfe erfolge, denn die Betroffenen warten schon viel zu lange und verstehen nicht, warum andere ehemalige Heimkinder, denen Unrecht und Leid zugefügt wurde, schon seit mehreren Jahren Hilfen bekommen und für behinderte und psychiatrieerfahrene ehemalige Heimkinder immer noch keine Lösung gefunden wurde.

(RP/PM)

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Bundestagsfraktionen verlangen Entschädigungslösung für ehemalige misshandelte Heimkinder (18.04.2016) @ http://www.volksfreund.de/nachrichten/welt/themendestages/themenderzeit/Weitere-Themen-des-Tages-Bundestagsfraktionen-verlangen-Entschaedigungsloesung-fuer-ehemalige-misshandelte-Heimkinder;art742,4466345

Zitat.
[ Foto mit folgender Bildlegende: ]
Kaputte Kindheit: Viele Kinder sind in Heimen misshandelt worden. Behinderte warten bis heute auf eine Entschädigung. symbolFoto: dpa Foto: Karl-Josef Hildenbrandt (g_pal2)

Bundestagsfraktionen verlangen Entschädigungslösung für ehemalige misshandelte Heimkinder

18.04.2016

Werner Kohlhoff

(Berlin) Mit einem ungewöhnlichen gemeinsamen Appell haben sich die behindertenpolitischen Sprecher aller Bundestagsfraktionen an die Bundesländer gewandt: Sie sollen endlich den Weg für die Entschädigung von Behinderten frei machen, die als Kinder bis Anfang der 1970er Jahre in meist kirchlichen Heimen untergebracht waren und dort oft misshandelt wurden. Für "normale" Heimkinder gibt es solche Regelungen längst.

Berlin. Es sei "nicht vermittelbar und nicht akzeptabel", wenn die Behinderten weiter benachteiligt würden, heißt es in dem Schreiben, das unserer Zeitung vorliegt.

Immer nur Beschlüsse

Heute treffen sich Vertreter der Staatskanzleien, Sozial- und Finanzministerien der Länder in Hamburg, um über das Problem zu beraten. Es ist der vorläufige Höhepunkt eines seit fünf Jahren andauernden Trauerspiels der besonderen Art. Denn obwohl es seit 2011 immer wieder Beschlüsse des Bundestages und sogar der Länder selbst für eine solchen Fonds gab, obwohl zuletzt 2015 zwischen den Sozialministerien von Bund und Ländern mit den Kirchen ein gemeinsames Konzept erarbeitet wurde, werden die Betroffenen immer wieder vertröstet. Die Stiftung Anerkennung und Hilfe sollte ursprünglich diesen Sommer starten; jetzt wird die Zeit knapp.
Hintergrund sind Einwände der Länder-Finanzminister, denen die vorgeschlagene Hilfe zu teuer ist, zumal die Zahl der Betroffenen unklar ist. Viele von ihnen leben immer noch in Heimen und sind zum Teil geistig behindert.

Vorschläge sorgen für Empörung

Unter den Behindertenpolitikern im Bundestag heißt es, dass manche Länder ein "doppeltes Spiel" spielten - sie würden sich offiziell zur Entschädigung bekennen, weil alles andere einen Aufschrei erzeugen würde, hintenherum diese aber immer wieder torpedieren. Zuletzt schlugen die Finanzminister der Länder zur Empörung der Betroffenen-Organisationen eine im Vergleich zu den Entschädigungen der nichtbehinderten Heimkinder nur halb so hohe Gesamtsumme je Fall vor.

Für die rund 800 000 Heimkinder [ WEST ] der 1950er bis 1970er Jahre war 2011 ein Fonds geschaffen worden, der zunächst 120 Millionen Euro umfasste. Die Kirchen, die Träger der meisten Einrichtungen [ IM WESTEN ] waren, beteiligen sich zu einem Drittel daran. Aus ihm wurden Geldentschädigungen, aber auch zusätzliche Rentenersatzzeiten finanziert.
Der Fonds [ WEST ] wurde letztes Jahr wegen der vielen Anträge um 180 Millionen Euro aufgestockt. Einen parallelen Fonds [ OST ] gibt es für Ostdeutschland.

Viele Kinder und Jugendliche wurden in den Heimen misshandelt, bekamen keine Ausbildung und mussten unentgeltlich arbeiten. Es gab auch Fälle sexuellen Missbrauchs.
Ein Konstruktionsfehler der Entschädigungsregelung war, dass ausgerechnet Behinderte, die zum Teil sogar in denselben Einrichtungen untergebracht waren, nicht unter die gefundene Regelung fielen. Denn formal waren sie nicht nach dem Jugendhilfegesetz eingewiesen worden, sondern nach dem Sozialgesetzbuch.

Zeit läuft davon

Schon in der letzten Legislaturperiode war man dabei, diese Gesetzeslücke zu schließen, jedoch kamen dann die Bundestagswahlen 2013 dazwischen. Nun ist man wieder an dem gleichen Punkt. Nur, dass den Betroffenen die Zeit davonläuft. Sie sind allesamt inzwischen um die 60 Jahre und älter.

Extra

Mit der Stiftung Anerkennung und Hilfe soll laut einer Mitteilung des Beauftragten des Bundes für die Belange behinderter Menschen ein Hilfesystem geschaffen werden für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) oder 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe beziehungsweise stationären psychiatrischen Einrichtungen Unrecht und Leid erfahren haben. red

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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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Zitat.
Ehemalige Heimkinder: Appell an MinisterpräsidentInnen

Veröffentlicht am Mittwoch, 6. April 2016 von Ottmar Miles-Paul

[ @ http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/33418/Ehemalige-Heimkinder-Appell-an-Ministerpr%C3%A4sidentInnen.htm ]


Dortmund (kobinet) Da ehemalige Heimkinder, die Leid und Unrecht in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien erleben mussten, immer noch keine Hilfen bekommen, hat sich die Arbeitsgruppe Stiftung Anerkennung und Hilfe der Arbeitgsgemeinschaft ehemaliger Heimkinder Deutschlands (AeHD) nun in einem Brief an die MinisterpräsidentInnen der Länder gewandt. Dabei appellieren sie an diese, endlich die angekündigte Stiftung Anerkennung und Hilfe zu schaffen und dabei vor allem für eine Gleichstellung mit den anderen ehemaligen Heimkindern zu sorgen.

"Während für Heimkinder, die Unrecht und Leid in Jugendhilfeeinrichtungen erleben mussten, bereits seit 2012 entsprechende Leistungen bezahlt wurden, warten Menschen, die als Kind oder Jugendliche jahrelang in psychiatrischen Einrichtungen oder in Einrichtungen der Behindertenhilfe damals erhebliches Leid und Unrecht erfahren haben, immer noch auf eine entsprechende Anerkennung. Diese wird ständig verzögert. Das ist eine Schande für unser Land, zumal bereits viele Betroffene verstorben sind, ohne jemals eine Anerkennung und Hilfe bekommen zu haben", heißt es in dem Brief, der den kobinet-nachrichten vorliegt.

Der Bundestag hatte bereits im Jahr 2011 dem gemeinsamen Antrag der vier Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und GRÜNEN vom 8.06.2011 (Drs. 17/6143) im Juli 2011 mit großer Mehrheit zugestimmt und u.a. beschlossen, "eine angemessene Umsetzung der Lösungsvorschläge des Runden Tisches Heimerziehung vorzulegen." Weiterhin wurde beschlossen "auch für andere Opfergruppen in Abstimmung mit den betroffenen Ländern Regelungen zu finden." Damit waren u.a. die oben genannten Opfergruppen gemeint. Diese warten nun schon seit über vier Jahre vergebens. "Wir bitten Sie, sich daher dafür einzusetzen, dass ehemalige Heimkinder, denen in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien Unrecht und Leid wiederfahren ist, endlich auch eine finanzielle und inhaltliche Anerkennung und Hilfe bekommen sollen. Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass die bürokratischen Hürden hierfür überwunden werden", heißt es in dem Brief.

Es sah nach einem Beschluss der Chefs der Staatskanzleien [CdS] vom Mai 2015 und dem daraus hervorgegangen Entwurf vom 31.08.2015 von Bund, Ländern und Kirchen für eine Stiftung "Anerkennung und Hilfe" für diese Betroffenengruppen hoffnungsvoll aus. Doch waren schon damals in diesem Entwurf die Leistungen im Vergleich zu den Fonds Heimerziehung erheblich niedriger angesetzt. "Das hatten wir in der ersten Anhörung zu diesem Entwurf am 9. September kritisiert. So sollen statt der maximalen 10.000 Euro wie im Fonds Heimerziehung für diesen Personenkreis nur 9.000 Euro und statt der maximalen Rentenersatzleistung von bis zu 25.200 Euro maximal 5.000 Euro bezahlt werden", kritisiert die Organisation.

Doch es kommt noch viel schlimmer. Denn jetzt haben die Finanzminister der Länder die Leistungen noch deutlich niedriger angesetzt und wollen die bereits diskriminierend geringeren Beträge für Leistungen aus der Stiftung noch weiter reduzieren. Sie fordern, dass statt der 9.000 Euro für die Anerkennung des erfahrenen Leids nur noch 5.000 Euro und damit zusammen mit den 5.000 Euro an Rentenersatzleistungen maximal nicht mehr als 10.000 Euro an die Betroffenen geleistet werden sollen. Zudem wollen sich einige Länderfinanzminister überhaupt nicht an einer Finanzierung der geplanten Stiftung "Anerkennung und Hilfe" beteiligen, kritisiert die AeHD.

"Mit einer solchen Blockadehaltung besteht nicht nur die große Gefahr, dass es zu keiner nach dem Grundgesetz geforderten Gleichstellung von Betroffenen mit Behinderungen zu den ehemaligen Heimkindern kommt, sondern dass die Idee einer Stiftung für diese Betroffenengruppe nicht umgesetzt wird. Das würde bedeuten, dass weder der Auftrag des Bundestages aus 2011 noch der der CdS aus 2015 umgesetzt werden könnte und die Betroffenen aus Psychiatrien und Einrichtungen der Behindertenhilfe vergebens gewartet haben und leer ausgehen würden. Dazu darf es nicht kommen! Treten Sie bitte in Ihrem Bundesland für eine Gleichbehandlung der verschiedenen Gruppen ehemaliger Heimkinder ein, die Unrecht und Leid erleben mussten und setzen Sie sich bitte gegen die Bestrebungen einer weiteren Reduzierung gegenüber den vorliegenden Vorschlägen ein", fordert die Arbeitsgruppe der AeHD. Die vielen leidvollen Erlebnisse und bedrückenden Geschichten der einzelnen Kinder und Jugendlichen, die damals meist schutzlos in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien unendliches Unrecht und Leid erleben mussten, verpflichteten uns dazu, diesen endlich eine gleichberechtigte Anerkennung und Hilfe zukommen zu lassen und sie nicht erneut einer weiteren Herabsetzung und Diskriminierung und ungerechtfertigten zeitlichen Verzögerung auszusetzen

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QUELLE: @ http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/33418/Ehemalige-Heimkinder-Appell-an-Ministerpr%C3%A4sidentInnen.htm
Zu Ottmar Miles-Paul siehe @ https://www.aktion-mensch.de/blog/blogger/ottmar-miles-paul.html
Und zu Ottmar Miles-Paul in vergangenen Jahren siehe, u. a. @ http://kassel-zeitung.de/cms1/index.php?/authors/11-Ottmar-Miles-Paul

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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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Beitrag von Boardnutzer »Wolfgang07« vom So. 01.05.2016, um 15:14 Uhr (MEZ/CET), im HEIMKINDER-FORUM.DE , im Thread »Fauler Kompromiss für behinderte Heimkinder?« @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/18573-Fauler-Kompromiss-fuer-behinderte-Heimkinder/?postID=501320#post501320  

Zitat.
[ ......... ],
für mich als Betroffener und Vertreter war immer deren Interessen gegenüber den Verantwortlichen zu vertreten.
Mir und dem AeHD [ Arbeitskreis ehemaliger Heimkinder Deutschland ] ging es immer darum, das die Betroffenen ehemaligen Psychiatrie- und Behindertenkinder nicht schlechter als die ehemaligen Heimkinder gestellt werden. Daher die Forderung 10.000,00 € Fondsgeld und 300,00 € monatlich Rentenersatzleistung für die Zwangsarbeit. Die Höhe der Rentenersatzleistung richtet sich nach den Jahren der Zwangsarbeit. [ ......... ]. [ ......... ].
Zur Zeit sind 9.000,00 € Fondsgeld (Barauszahlung) und 3.000,00 € Rentenersatzleistung für 2 Jahre Zwangsarbeit und 5.000,00 € maximum für über 2 Jahre Zwangsarbeit vorgesehen.
Die Finanzminister wollen das Fondsgeld auf 7.000,00 € runter drücken.

Wolfgang Petersen

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Martin Mitchell

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Zitat.
Fauler Kompromiss für behinderte Heimkinder?

Veröffentlicht am Donnerstag, 21. April 2016 von Christian Mayer

[ @ http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/33527/Fauler-Kompromiss-f%C3%BCr-behinderte-Heimkinder.htm ]


Berlin (kobinet) Zeichnet sich ein fauler Kompromiss in Sachen Anerkennung und Hilfe für ehemalige Heimkinder, die in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien Unrecht und Leid erleben mussten, ab? Wie die kobinet-nachrichten aus gut informierten Kreisen erfuhren, sieht dies nach einem Treffen von VertreterInnen verschiedener Ministerkonferenzen vom Dienstag [ 19. April 2016 ] wohl so aus. Demnach soll dieser Personenkreis gegenüber ehemaligen Heimkindern in der Jugendhilfe massiv benachteiligt werden.

Den Informationen zufolge, haben sich die FinanzministerInnen der Länder dahingehend durchgesetzt, dass der ohnehin schon geringere Betrag für eine Einmalzahlung von 9.000 statt 10.000 Euro nun weiter auf 7.000 Euro abgesenkt werden soll. Bei den wesentlich geringeren Rentenersatzleistungen soll es bei den maximalen 5.000 Euro statt des Betrages von bis zu 25.200 Euro für ehemalige Heimkinder aus der Jugendhilfe bleiben.

In einem Brief an die MinisterpräsidentInnen der Länder hatte sich die Arbeitsgruppe Stiftung Anerkennung und Hilfe der Arbeitgsgemeinschaft ehemaliger Heimkinder Deutschlands (AeHD) bereits äußerst kritisch über die bisherige Verzögerung geäußert: "Während für Heimkinder, die Unrecht und Leid in Jugendhilfeeinrichtungen erleben mussten, bereits seit 2012 entsprechende Leistungen bezahlt wurden, warten Menschen, die als Kind oder Jugendliche jahrelang in psychiatrischen Einrichtungen oder in Einrichtungen der Behindertenhilfe damals erhebliches Leid und Unrecht erfahren haben, immer noch auf eine entsprechende Anerkennung. Diese wird ständig verzögert. Das ist eine Schande für unser Land, zumal bereits viele Betroffene verstorben sind, ohne jemals eine Anerkennung und Hilfe bekommen zu haben", heißt es in dem Brief.

Für Maik Nothnagel, der selbst leidvolle Erfahrungen als Kind in einer Behinderteneinrichtung machen musste, ist dieser "faule Kompromiss" völlig unakzeptabel, der beim Treffen von VertreterInnen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, der Finanzministerkonferenz, der Gesundheitsministerkonferenz und den Chefs der Staatskanzleien gefunden wurde. "Wir werden hier auf's Neue diskriminiert, in dem wir zum Spielball finanzieller Interessen werden, anstatt eine echte Anerkennung und Hilfe zu bekommen. Uschi Lehmann aus Berlin hatte in den letzten Monaten immer wieder die Ungerechtigkeiten in diesem Bereich beklagt und zur Eile gedrängt, da mittlerweile bereits viele Betroffene gestorben sind, ohne jemals irgendeine Anerkennung und Hilfe zu bekommen. Und nach diesem "Kompromiss" droht es wieder zu Verzögerungen zu kommen, denn ob dieser Kompromiss zu einer Einigung zwischen Bund, Ländern und Kirchen beiträgt, ist noch zweifelhaft. Denn der ursprüngliche Vorschlag ging von Einmalzahlungen von 9.000 Euro statt der nun vorgeschlagenen 7.000 Euro aus.

Für ein für nächste Woche [ Ende April 2016 ] angesetztes Treffen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit VertreterInnen ehemaliger Heimkinder, die in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien Leid und Unrecht erleben mussten, ist auf jeden Fall Sprengstoff vorprogrammiert. Denn diese hatten die Gleichstellung mit anderen ehemaligen Heimkindern gefordert und waren mit dem im Februar diesen Jahres unterbreiteten Vorschlag schon nicht einverstanden. Auch für Behindertenverbände wie die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland und den Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK), die sich ebenfalls an die MinisterpräsidentInnen gewandt hatten, geht dieser Kompromiss gar nicht. "Eine erneute Diskriminierung und Geringschätzung der geleisteten Zwangsarbeit durch wesentlich geringere Rentenzahlungen ist schlichtweg blamabel für die Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kirchen", erklärte Ottmar Miles-Paul von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland.

Das Trauerspiel im Umgang mit Menschenrechtsverletzungen in Behindertenreinrichtungen und Psychiatrien geht also in eine neue Runde - ohne echte Aussichten auf eine würdige und gleichberechtigte Anerkennung und Hilfe.

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Martin Mitchell

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So erscheint es mir und anderen Leuten in Australien und Neuseeland und auch den Leuten in Amerika und Kanada:

GERMANY: Elitäres Gedankengut, ein Überbleibsel aus dem Dritten Reich!

DAMALS im Nachkriegsdeutschland beider deutscher Staaten in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien institutionalisierte Kinder und Jugendliche werden von einem großen Prozentsatz der deutschen Gesamtgesellschaft und vor allem von den beiden Christlichen Kirchen und der Politik, HEUTE, als weniger wert als ,,normale" und ,,vollwertige deutsche Volksgenossen" angesehen.

In Deutschland werden Behinderte und Psychiatrisierte nach wie vor weitgehend als ,,minderwertig" angesehen und behandelt.

Dass dem in Deutschland TATSÄCHLICH so ist, geht allein schon daraus hervor, dass AKTUELL das Sozial- und Arbeitsministerium des Bundes und die Sozial- und Arbeitsministerien und Finanzministerien der Länder und die beiden Christlichen Kirchen keinen Hehl daraus machen, dass sie diejenigen, die in Nachkriegsjahrzehnten, in beiden deutschen Staaten, in Behindertenheimen und Psychiatrien Unrecht und Leid erfahren mußten – Unrecht und Leid für das allein Staat und Kirche verantwortlich zeichnen! – mit einem Bruchteil dessen abspeisen wollen, das man vor ein paar Jahren an Peanuts als ,,Hilfeleistung" ehemaligen Heimkindern für das ihnen DAMALS von Staat und Kirche zugefügte Unrecht und Leid zugestanden hat.

Siehe auch dieses Beispiel: »Disabled in Germany Face Antagonism and Violence« (Dieser Artikel steht leider nur in ENGLISCH zur Verfügung.) @ http://articles.latimes.com/1993-05-03/news/mn-30637_1_disabled-people/2 (03.05.1993)

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Zitat.
Frage zu Hilfen für ehemalige Heimkinder im Bundestag

Veröffentlicht am Donnerstag, 19. Mai 2016 von Christian Mayer

[ @ http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/33774/Hilfe-f%C3%BCr-ehemalige-Heimkinder-aus-Behinderteneinrichtungen.htm ]


Berlin (kobinet) Letzte Woche ging es im Deutschen Bundestag nicht nur um die von einer 22stündigen Ankettaktion begleitete Verabschiedung des Behindertengleichstellungsgesetzes. In der Fragestunde des Parlaments stand auch das von Corinna Rüffer von den Grünen eingebrachte Thema der immer noch nicht geregelten Anerkennung und Hilfe ehemaliger Heimkinder, die in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien Leid und Unrecht erleben mussten.

Für die Bundesregierung antwortete die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales [ Gabriele Lösekrug-Möller ] dahingehend, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzt, dass ehemalige Heimkinder aus Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien aus Gründen der Gleichbehandlung nicht schlechter gestellt werden dürfen, als ehemalige Heimkinder aus Jugendhilfeeinrichtungen. Die Bundesregierung sei bereit sich gemeinsam mit den Kirchen und Ländern dafür einzusetzen. Die Bundesregierung hoffe, dass das angestrebte Hilfesystem noch in diesem Jahr kommen soll.

Letzter Stand der Diskussion war, dass sich am 12. Mai die Chefs der Staatskanzleien der Länder darum bemühen wollten, die Gegensätze zwischen den Arbeits- und SozialministerInnen und der FinanzministerInnen der Länder vor allem im Hinblick auf die Höhe der finanziellen Anerkennung zu lösen. Während genaue Ergebnisse der Konferenz der Chefs der Staatskanzleien noch nicht bekannt sind, zeichnet sich wohl ab, dass das Thema beim Treffen der MinisterpräsidentInnen der Länder am 12. Juni erneut auf der Tagesordnung steht. Von Betroffenenseite wächst stetig der Unmut aufgrund der drohenden Benachteiligung gegenüber anderen Heimkindern und wird die ständige Verzögerung der Anerkennung und Hilfen heftig kritisiert. Die Verantwortlichen hofften wohl auf eine natürliche Lösung des Problems, denn seit Beginn der Entschädigung ehemaliger Heimkinder aus dem Jugendhilfebereich seien bereits viele der Betroffenen, die Unrecht und Leid in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien erleben mussten, verstorben, ohne jemals eine entsprechende Anerkennung und Hilfe bekommen zu haben.

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), die bereits vor einigen Monaten, wie auch andere Verbände und der Zusammenschluss ehemaliger Heimkinder, alle MinisterpräsidentInnen angeschrieben und sich gegen jegliche Benachteiligung ehemaliger Heimkinder aus Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien gegenüber der Entschädigung anderer Heimkinder aus der Jugendhilfe ausgesprochen hatte, kritisiert das Hin und Her der Länder heftig. "Müssen wir nun wieder Briefe schreiben oder warten die Länder etwa darauf, dass sich ehemalige Heimkinder vor den Staatskanzleien der Länder niederlassen und den Ländern den Spiegel ihres beschämenden Verhaltens vorhalten?, fragt sich Ottmar Miles-Paul von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL).

Link zum Video zur Frage von Corinna Rüffer und der Antwort von Gabriele Lösekrug-Möller in der Fragestunde des Deutschen Bundestages @ http://www.bundestag.de/mediathek?action=search&contentArea=details&offsetStart=0&id=6828230&instance=m187&categorie=alle&searchword=r%C3%BCffer&mask=search&lang=de

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Martin Mitchell

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MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK (MDR THÜRINGEN) @ http://www.mdr.de/thueringen/behindertenheime-entschaedigung100.html (vom 19.11.2015) oder auch n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH @ http://www.n-tv.de/ticker/Opfer-in-Behindertenheimen-erhalten-Entschaedigung-article16390151.html (vom 19.11.2015) oder auch TLZ.DE -– Thüringische Landeszeitung @ http://www.tlz.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Geld-fuer-Opfer-Kinder-aus-DDR-Heimen-erhalten-Entschaedigung-1645842227 (vom 19.11.2015)

Bezüglich ,,Kinder und Jugendliche" in Ost und West, ,,die vor 1990 in Behindertenheimen und Psychiatrien zur Arbeit gezwungen oder misshandelt wurden." ,,Die Länderminister gehen von bundesweit 90.000 Betroffenen aus. Sie rechnen damit, dass lediglich jeder Zehnte von ihnen einen Antrag stellen wird."

Hessischer Rundfunk (Defacto vom 19.06.20160 ) @ http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/programm_popup.jsp?key=hr-fernsehen_2016-06-19&row=23

,,Am Donnerstag [19.06.2016] haben die Regierungschefs von Bund und Ländern jetzt beschlossen, gemeinsam mit den Kirchen einen Fonds für ehemalige Heimkinder mit Behinderung zu finanzieren. Allerdings sollen die Zahlungen niedriger ausfallen, als die für die nicht behinderten ehemaligen Heimkinder."

HELMUT JACOB BIETET DIESBEZÜGLICH ALLEN BETROFFENEN SEINE HILFE AN

Zitat.
13. Juli 2016

Information über den Stiftungsfonds für Leistungen an behinderte Heimopfer

Liebe ehemaligen Mitschülerinnen und Mitschüler aus dem Johanna-Helenen-Heim

Liebe ehemaligen Schülerinnen und Schüler in der Bundesrepublik, die in den Nachkriegsjahrzehnten als behinderte Kinder misshandelt wurden!

Wir wissen, dass unsere HP http://www.gewalt-im-jhh.de von vielen ehemaligen Heimkindern gelesen wird. So dürfte inzwischen bekannt sein, dass es ab Januar 2017 finanzielle Hilfe für den behinderten Opferkreis gibt. Die Höhe beträgt 9.000 Euro. Über die Verfahrensweise zur Antragstellung wird Mitte Juli, also in den nächsten Tagen, entschieden. Wir halten Euch auf dem Laufenden und werden alle Informationen auf unserer Homepage 3 auf der Seite ,,Wiedergutmachung" (den linken Reiter anklicken) am Ende der Seite eintragen.

Hier der direkte Link:

http://www.gewalt-im-jhh.de/hp3/Wiedergutmachung_durch_Staat__/wiedergutmachung_durch_staat__.html

Alle Volmarsteiner, von denen wir eine E-Mail erhalten, werden dieses Schreiben bekommen. Wenn die Verfahrensweise feststeht, werden wir alle in unserem Adressenbestand befindlichen ehemaligen Mitschülerinnen und Mitschüler in schriftlicher Form informieren. Wir werden Ihnen aufzeigen, wie die Antragstellung funktioniert. Wer möchte, kann uns mit der Abwicklung des Antrages beauftragen. Wir würden unter Hinweis auf das Buch der Historiker und unserer Homepage eine Sammel-Antragstellung durchführen. Aber nähere Einzelheiten hierzu etwa Oktober/November dieses Jahres.

Unsere HP-E-Mail-Adresse lautet: email@gewalt-im-jhh.de

Herzliche Grüße

Freie Arbeitsgruppe JHH 2006

i. A. Helmut Jacob

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Stiftung für [behinderte] Heimkinder soll gegründet werden (hieß es Mitte November 2015). --- Diese Stiftung ist jetzt (September 2016) gegründet worden und es gibt jetzt auch eine Webseite dafür.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gerade (Mitte September 2016) folgende informative Webseite zu diesem Thema »Stiftung "Anerkennung und Hilfe"« eingerichtet.

Diese Webseite wurde eingerichtet ungefähr einen Monat bevor der jetzt in aller Munde ,,EHEMALIGE HEIMKINDER-Medikamentenversuche-Skandal" erstmalig so richtig ans Licht kam.

Die Webseite dieser »Stiftung« ist hier zu finden: http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Stiftung-Anerkennung-und-Hilfe/unterstuetzungsleistungen-der-stiftung-anerkennung-und-hilfe.html;jsessionid=A5A2E68BD308BEC1A12793CB58BE80DB

Ja, ok, nun gibt es diese Webseite der »Stiftung«. Aber wie werden die Betroffenen, all diejenigen, die diese ,,Hilfe" beantragen könnten, darauf aufmerksam?

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Zitat.
ARD - Tagesschau

[ @ https://www.tagesschau.de/inland/heimkinder-stiftung-101.html ]


Stiftung für behinderte Heimkinder

Ende einer "Gerechtigkeitslücke"

Stand: 09.11.2016 15:19 Uhr

Für ehemalige Heimkinder in BRD und DDR gibt es inzwischen den zweiten Hilfsfonds. Menschen mit Behinderung waren bisher außen vor. Nun hat das [Bundes]Kabinett die Errichtung einer Stiftung beschlossen. [Bundes]Sozialministerin [Andrea] Nahles sprach vom Ende einer "nicht hinnehmbaren Gerechtigkeitslücke".

Menschen mit Behinderung, die in Heimen unter restriktiven Erziehungsmethoden leiden mussten, können ab kommendem Jahr Entschädigungen erhalten. Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass dafür eine Stiftung mit dem Namen "Anerkennung und Hilfe" errichtet wird. Sie wird von Bund, Ländern und Kirchen finanziert. Betroffene können eine Einmalzahlung von 9000 Euro erhalten. Zudem gibt es Rentenersatzleistungen von bis zu 5000 Euro.

[Verena] Bentele: "Ich bin froh"

Die Stiftung richtet sich an Menschen, die in der Bundesrepublik zwischen 1949 und 1975 oder in der DDR zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in Psychatrien untergebracht waren. Die Behinderten dort waren oftmals gewaltsamen Erziehungsmethoden ausgesetzt. Wenn die Kinder dort auch arbeiten mussten, haben sie zusätzlich Anspruch auf die Rentenersatzleistungen [beschränkt auf maximum 5000 Euro, völlig abgesehen davon für wie viele Jahre sie in diesen Heimen / Einrichtungen / Psychiatrien haben arbeiten müssen – MM] .

Die Behindertenbeauftragte des Bundes, Verena Bentele, begrüßte den Kabinettsbeschluss: "Ich bin froh, dass die Opfer von Leid und Unrecht in stationären Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien, die heute noch an den Folgewirkungen leiden, jetzt Unterstützung erhalten können."

Ende einer "Gerechtigkeitslücke"

Nach dem Beschluss soll die Stiftung Anfang Dezember [2016] gegründet werden. Bund, Länder und Kirchen zahlen zu gleichen Teilen in das Vermögen von 288 Millionen Euro ein. Das Geld soll für fünf Jahre reichen. Anträge können ab Beginn des kommenden Jahres [2017] bis Ende 2019 eingereicht werden. Dafür werden in Zukunft regionale Anlauf- und Beratungsstellen eingerichtet. [Bundes]Sozialministerin Andrea Nahles würdigte die Errichtung der Stiftung als Ende einer "nicht hinnehmbaren Gerechtigkeitslücke."

Schon seit Längerem gibt es Fonds für ehemalige Heimkinder [OST und WEST / BRD und DDR]. Menschen mit Behinderungen waren davon bisher immer ausgeschlossen. Dagegen hatten Behindertenvertretungen lange gekämpft.

INFO: Über dieses Thema berichtete Inforadio am 09. November 2016 um 12:04 und 13:03 Uhr.

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Martin Mitchell

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Chronologie der Täuschung und Enttäuschung seitens der Schädiger der Geschädigten.

Ich wurde ganz besonders von dem Autor Helmut Jacob, gebeten dies ,,möglichst breitgefächert ins Netz posten"!


Zitat.
Behinderte ehemalige Heimkinder: Werden auch sie betrogen?

Sie wurden geschlagen und oft zusammengetreten,
in Angst und Schrecken versetzt, oft rund um die Uhr,
beleidigt und erniedrigt, oft im Kreis ihrer Mitschüler.
Teilweise wurde ihnen sexuelle Gewalt angetan, bis hin zu Vergewaltigungen.
Sie mussten Zwangsarbeit leisten, oft schon im Kindesalter.
Sie wurden für alles bestraft, was sadistisches Personal als bestrafenswert erachtete,
sie wurden denunziert und gegeneinander aufgehetzt,
sie wurden zur Gewalt gegen andere Kinder angestachelt,
sie wurden einfach vernachlässigt und als ,,unwertes Leben" beschimpft,
und ,,unwertes Leben" wurde nicht beschult.
Sie wurden als ,,Versuchskaninchen" missbraucht und mussten neue Medikamente testen.
Dafür – jedoch noch nicht für ihre Rolle als Versuchstiere – sollen sie nun einen Geldbetrag erhalten, den die Geldgeber gern als ,,Entschädigung" feiern. Aber es ist ein lächerlicher Geldbetrag. Eine Summe, die von den Opfern zunehmend mehr als ,,Schweigegeld" betrachtet wird. Sie sollen ruhig gestellt werden, die behinderten ehemaligen Heimkinder.
Überwiegend in kirchlicher Trägerschaft befindliche Heime wurden zu Brutstätten der Gewalt, weil sie jeglicher Kontrolle entzogen waren. So konnten sie Kindheiten mit einem Streich zerstören.

Schweigegeld, mehr nicht
9.000€ Schweigegeld sollen sie bekommen, und in Rundfunk und Presse wurde verkündet: Anfang 2016 können sie Anträge stellen.
http://www.n-tv.de/ticker/Opfer-in-Behindertenheimen-erhalten-Entschaedigung-article16390151.html [vom Do. 19.11.2015]

Die Geschundenen müssen nun sogar um diese lächerliche Summe bangen, denn hinter den Kulissen wird gefeilscht, wie auf einem orientalischen Basar. Zunächst verschiebt sich der Termin der Antragstellungsmöglichkeit, weil noch keine Anlaufstelle eingerichtet ist. Eingerichtet wird erst, wenn alles unter Dach und Fach ist, alle Unterschriften vorliegen. Auch sind sich die Geldzahler überhaupt nicht über die Höhe der Leistung einig.
Anfangs wurde eine Geldpauschale von 9.000€ angekündigt, die sich zusammen mit Rentenersatzleistungen bei einer Arbeitszeit bis zu 2 Jahren auf 12.000€ und ab 2 Jahren auf 14.000€ erhöhen soll. Schon diese Ungleichbehandlung und damit Diskriminierung der behinderten Opfer und jener, die in Psychiatrien einkaserniert wurden, stößt auf Empörung. Die Heimopfer aus dem Bereich ,,Erziehungshilfe" erhielten nämlich 10.000€ und bis zu 25.000€ für Rentenersatzleistungen.
Selbst um diese Summe von maximal 14.000€ wird geschachert. In einem Wortprotokoll der Anhörung vom 11. Februar 2016 werden drei Varianten diskutiert. Sie alle haben das Ziel, die Leistungshöhe zu drücken: ,,Nach der 3. Variante sollte die Geldpauschale 5.000€ betragen." Und weiter im Protokoll: ,,Zusätzlich sollten 2.000€ als individuelle Leistung zur Milderung einer andauernden [Hervorhebung jeweils durch Autor dieser Pressemitteilung] Belastung erfolgen." Das läßt weiten Interpretations- und Handlungsspielraum zu. In einem ,,Spitzengespräch zwischen hochrangigen Vertretern der Kirchen, des Bundes und der Länder" wurden scheinbar unmerkliche Änderungen abgesprochen: ,,Danach sollen als Anerkennungsleistungen weiterhin eine Geldpauschale zur Milderung einer heute noch andauernden Belastung und eine Rentenersatzleistung für in erheblichem Umfang geleistete Arbeit gezahlt werden, ..."
Die Finanzministerkonferenz der Länder baut einen weiteren Bremsklotz ein: ,,Danach sollen konkrete Sachleistungen wie bei den Fonds 'Heimerziehung' erbracht werden. ..." Der maximale Gesamtbetrag der Hilfen soll bei 10.000€ liegen. Und weiter: ,,Insoweit wäre sowohl die Sachleistung als auch die Rentenersatzleistung maximal auf je 5.000€ zu begrenzen." Allerdings sei der Abstimmungsprozess zu diesen Alternativen noch nicht abgeschlossen.

Klaus Dickneite ist Sprecher der ,,Freien Arbeitsgruppe JHH 2006". Dieser Kreis vertritt nicht nur die Interessen der Opfer des ,,Johanna-Helenen-Heim" der Orthopädischen Anstalten Volmarstein bei Hagen. Er versteht sich auch als ,,Sprachrohr der Sprachlosen, all jener, die sich nicht artikulieren können". Dickneite war bei der Anhörung dabei und ist empört. Er bemängelt, dass es nun insgesamt nur 10.000€ geben könnte und spricht die Fallstricke an: ,,Nur diejenigen, die heute noch in einer Form betroffen sind, also die in irgendeiner Form noch Therapien oder Heilmaßnahmen benötigen, die bekommen Geld. Und alle anderen gucken in die Röhre." Er resümiert: ,,Ich finde, das hat mit Anerkennung überhaupt nichts zu tun. Ich finde es einfach beschämend und einen Skandal." Dickneite fordert: ,,Entweder streichen Sie endlich den Begriff 'Anerkennung' und stehen dazu ... oder Sie wollen das [Anerkennung] und dann stehen Sie bitte auch entsprechend dazu, zu handeln und uns hier nicht vorzugaukeln, dass das beides zusammenpasst."
Der Sprecher der Behinderteneinrichtung ,,Wittekindshof" spricht von einer dreifachen Diskriminierung: ,,Die Menschen sind erstmal aus verschiedensten Gründen, die in den seltensten Fällen stichhaltig waren, überhaupt in solche Einrichtungen gekommen, haben dort in solchen Einrichtungen zu vielen Teilen Schlimmes erleben müssen. Erste Diskriminierung. Zweite Diskriminierung: Sie haben nicht partizipieren können aus dem ersten Fonds. ... Das war die zweite Diskriminierung und dies wäre jetzt deutlich die dritte Diskriminierung, wenn so eine Lösung kommt, wo sich die beiden Fonds-Formen deutlich unterscheiden." Er kommt zu dem Urteil: ,,Also ich glaube nicht, dass das rechtlicher Prüfung standhält."

Angeblich vereinfachtes Antragsverfahren
Es klang so schön: Es sollte ein vereinfachtes Antragsverfahren stattfinden, in dem lediglich die Glaubwürdigkeit der Erlebnisse dargestellt werden muss. Für die Opfer von Volmarstein und anderen Behinderten-Einrichtungen hätten die Verweise auf die Bücher des Forscherduos Dr. Ulrike Winkler und Prof. Dr. Hans-Walter Schmuhl gereicht. Was sie ermittelten, lässt sich auf andere Opfer, die nicht zu Wort kommen konnten, weil sie beispielsweise gar nicht artikulationsfähig sind, übertragen. Nur wenige Kinder haben gar keine Gewalt erfahren, beispielsweise die ,,Lieblinge" des Personals.
Nun soll es jedoch anders kommen. Ein Vertreter des Landes Schleswig-Holstein stellt das Konzept vor: ,,Die Anlauf- und Beratungsstellen sollen ein persönliches Gespräch zur individuellen Aufarbeitung anbieten ..." Ob diese Beratungsstellen überhaupt das entsprechend psychologisch geschulte Personal dafür einsetzen, ist noch unklar. Es wird nicht kostenlos arbeiten. Außerdem werden in vielen Fällen mehrere persönliche Gespräche notwendig sein. Wir meinen: Es gilt unbedingt, Retraumatisierungen zu verhindern. Und weiter: ,,Die Anlauf- und Beratungsstellen leiten, wenn sie die Glaubhaftmachung bejahen, im zweiten Schritt die Anmeldung an die Geschäftsstelle weiter, die beim BMAS [Bundesministerium für Arbeit und Soziales] angesiedelt ist und die Verwaltung des Stiftungsvermögens übernehmen wird." Weiter: ,,Die Geschäftsstelle übernimmt nach Prüfung der Anmeldung auf Schlüssigkeit und Vollständigkeit die Auszahlung der Unterstützungsleistung."
Im Klartext heißt dies: Zunächst werden die Opfer per se verdächtigt, zu lügen. In denselben Topf, nunmehr als Lügenübermittler, fallen auch leicht die Forscher, denn ob die Opfer denen die Wahrheit gesagt haben, sei wohl nicht überprüfbar. Also müssen die Opfer noch einmal vor fremden Menschen ,,ihre Hose fallen lassen". Damit fallen die meisten Anspruchsberechtigten aus. B. S. aus Dortmund, mehrfach sexueller Gewalt ausgeliefert gewesen: ,,Noch einmal sage ich garantiert nicht aus." Wegfallen werden auch all jene, die geistig- oder sprachbehinderungsbedingt kaum oder nicht in der Lage sind, über ihre Erlebnisse Auskunft zu geben. So ist es nicht verwunderlich, dass die Stiftungs-Einzahler von 9.000 Antragsstellern ausgehen [, die sich bemühen werden oder überhaupt dazu fähig wären einen Antrag zu stellen] http://www.n-tv.de/ticker/Opfer-in-Behindertenheimen-erhalten-Entschaedigung-article16390151.html [vom Do. 19.11.2015].

Retraumatisierungen
Was S. aus Dortmund befürchtet, sind Retraumatisierungen. Während des Gespräches werden Trigger ausgelöst. Laut Dipl. Psychologe und Kriminologe Dierk Schäfer, Bad Boll, sind Trigger ,,die Auslösereize, die das Individuum völlig unerwartet in die Angstsituation der ursprünglichen Traumatisierung zurückversetzen. Selbst nach einer prinzipiell erfolgreichen Traumatherapie bleibt die Dynamik von Triggern in vielen Fällen erhalten. Wir haben es also mit einer gestuften Störung zu tun. Während manche Personen die erste Stufe, die auf die Belastung folgende Reaktion ohne Therapie (Spontanremission) überstehen bzw. durch eine Traumatherapie eine völlige Heilung erfahren, so bleiben die anderen durch Retraumatisierungen dauerhaft gefährdet."
Dieser Prozeß der Konfrontation mit der Vergangenheit ist nicht folgenlos. Schlafstörungen, Schweißausbrüche, Suizidgedanken, Selbstvorwürfe, aber auch verstärkte Anfälligkeit für Krankheiten, die durch die dauernde Belastung der Psyche mit den Ereignissen ausgelöst werden können, erschweren das Leben nach dieser erneuten Konfrontation und es bedarf in vielen Fällen neuer psychotherapeutischer Behandlungseinheiten.

Leistungen nur bei heute noch andauernden Belastungen
In einigen Absätzen folgt immer wieder der Verweis auf die Notwendigkeit der Überprüfung der Plausibilität und Glaubhaftmachung: ,,Notwendig ist ein schlüssiger Bericht über die Erlebnisse und die heute noch andauernde Belastung.". Hier klingt also immer wieder das Misstrauen den Opfern gegenüber durch, und Leistungen soll nur der erhalten, der nachweist, ,,heute noch andauernde Belastung" zu haben. Das wird noch einmal im Zusammenhang mit den angebotenen Leistungen betont: ,,Die Unterstützungsleistung der Stiftung sollen eine andauernde Belastung abmildern und zur Verbesserung der heutigen Lebenssituation Betroffener beitragen."
Hier weist Klaus Dickneite von der FAG auf einen Widerspruch hin. So sei darauf hingewiesen, dass die Anerkennung des erlittenen Leides wichtig ist. Jedoch: ,,Mit dem, was Sie heute vortragen, tun Sie das nicht. Sondern Sie sagen: Wir erkennen nur das Leid an, was heute noch besteht, d.h. wer heute noch leidet, der bekommt was, wer gelitten hat, aber nicht mehr leidet, scheinbar nicht mehr leidet, der guckt in die Röhre." Dickneite weiter: ,,Ich finde, dass es wirklich eine beschämende Haltung den Menschen gegenüber ist, die wirklich gelitten haben und sich angestrengt haben, sich irgendwie durchs Leben zu wurschteln, irgendwie durchzukommen ..."
Die meisten Opfer haben sich mit der Vergangenheit arrangiert, sie verdrängt oder durch psychotherapeutische Maßnahmen längst mit der Aufarbeitung begonnen. Sie fühlen sich heute wohl kaum noch belastet. Also fallen sie als Antragssteller aus. Außerdem können einige Opfer behinderungsbedingt gar nicht ausdrücken, inwieweit sie sich noch belastet fühlen.

Lenkungsausschuss, Fachbeirat und die Entmachtung der Opfervertreter
Der Vertreter des Landes Schleswig-Holstein dazu: ,,Auf Bundesebene wird ein überregionaler Fachbeirat eingerichtet, der den Lenkungsausschuss unterstützen soll. Der Fachbeirat entsendet Vertreter in den Lenkungsausschuss. Der Lenkungsausschuss fungiert als das oberste Steuerungs- und Kontrollgremium.". Zur Zusammensetzung: Er besteht aus Vertreter/-innen der Einrichtung der Stiftung (Bund, Länder und Kirchen), sowie den Vertreter/-innen des Fachbeirats.

Entmachtung der Heimopfer
,,Das Vorschlagsrecht für die Mitglieder des Fachbeirats üben die Errichter, d.h. die Länder, die Kirchen und der Bund aus. Die Berufung und Abberufung der Mitglieder erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales."
Das heißt im Klartext: Zum einen dürfen die Opfervertreter keine Vorschläge einbringen. Zum anderen entscheidet das Bundesministerium, wer von den Opfervertretern überhaupt in den Fachbeirat gelangt. Vorschläge der einzelnen Opferinitiativen können sowohl berücksichtigt, als auch schlichtweg ignoriert werden.

Zwei Kommentare zu diesem Wortprotokoll:
Erstens: ,,Sie werden ... noch weitere Kürzungen akzeptieren müssen."
Zweitens: ,,Das ganze Ding ist einfach nur krank und, wie Du schreibst: Ein weiterer Betrug an den Ehemaligen. Dass es jetzt die Behinderten und Psychiatrisierten trifft, ist besonders schmerzhaft, finde ich."

Der ,,Runde Tisch Heimerziehung" (RTH) war erwiesenermaßen und mehrfach analysiert und dokumentiert eine Farce. Zuviel wurden Fakten unterschlagen, Begriffe gebeugt, überforderte Opfervertreter ,,eingeseift", schon darum, weil sie einer großen Zahl Juristen gegenübersaßen. Zuletzt wurden einige von ihnen zur Unterschrift unter das Abschlussdokument erpresst. Das alles diente dem Ziel der Schadensminimierung.
Wenn nach dem vorliegenden Wortdokument nicht viele positive Veränderungen durchgedrückt werden, verkommen auch diese Gremien zu reinen Schadensminimierern, ohne wirkliche Anerkennung der Verbrechen und der damit verbundenen Umsetzung im Rahmen einer wirklichen Entschädigung. Schlimmer und damit noch skandalöser: Die Wehrlosen werden noch schlechter gestellt als die Opfer aus dem Bereich der Erziehungshilfe. Könnte es einen logischen Grund für die schlechtere Behandlung und für die erheblichen bisherigen und weiter zu erwartenden Zeitverzögerungen geben? Außer dem Wunsch nach Zahlungsvermeidung sehen wir keinen. Die biologische Uhr ist für die Verpflichteten ja auch so bequem. Moral seitens der Geldgeber ist in diesem Wortprotokoll nicht zu erkennen. Man darf gespannt sein, wie sich die Kirchen, die per Amtsauftrag auf der Seite der ,,geringsten Brüder" (Mt 25, 31-46) stehen sollten, verhalten. Schließlich wurden sie auch zu Mittätern, weil sie weggeschaut haben.

Helmut Jacob
15.11.2016

[ Im Einklang auch mit Pressemitteilung: Pressetext verfasst von Helmut Jacob am Di. 15.11.2016 17:03 wiedergegeben @ http://pressemitteilung.ws/node/685059 ]

[ ANHANG: Abgestimmtes Wortprotokoll: Wortprotokoll - 2. Anhörung vom 11. Februar 2016 > THEMA: Hilfen für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. von 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben (Stiftung ,,Anerkennung und Hilfe") @ http://pressemitteilung.ws/files/161013_abgestimmtes%20Wortprotokoll_2.%20Anhörung.pdf http://pressemitteilung.ws/files/161013_abgestimmtes%20Wortprotokoll_2.%20Anhörung.pdf (Länge: 41 digitale Seiten; 329.61 KB) ] [ Wegen des Umlauts "ö" in dieser URL, kann man diesen Link nicht einfach anklicken; man muss diese URL in ihrer Gesamtheit, so wie sie ist, manuell in die Adresszeile eines neuen Browserfensters eingeben um dort hin zu gelangen! ]

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Weiterverbreitung des Ganzen nicht nur erlaubt vom Autor Helmut Jacob, sondern ausdrücklich erwünscht von ihm!
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

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