Kindergeld künftig nicht mehr rückwirkend

Begonnen von dagobert, 18:17:03 Mo. 15.Mai 2017

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dagobert

Bisher ermöglicht der Paragraf 169 der Abgabenordnung, Kindergeld bis zu vier Jahre rückwirkend auszuzahlen. Das soll sich jetzt ändern. Der Finanzausschuss der Bundesregierung beschloss, Kindergeld nur noch sechs Monate im Nachhinein auszuzahlen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Mellanine

Das ist mal wieder typisch. Da leiden mal wieder die falschen!

counselor

Zitat5. EuGH: Unionsbürger mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Aufnahmemitgliedstaat sind auch nicht in den ersten drei Monate vom Kindergeld ausgeschlossen
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Aus der PM des EuGH zu Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-411/20 vom 1.8.2022: "Mit seinem heutigen Urteil weist der Gerichtshof darauf hin, dass jeder Unionsbürger, auch wenn er wirtschaftlich nicht aktiv ist, das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten hat, wobei er lediglich im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein muss und ansonsten keine weiteren Bedingungen zu erfüllen oder Formalitäten zu erledigen braucht, solange er und seine Familienangehörigen die Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats nicht unangemessen in Anspruch nehmen. In diesem Fall ist ihr Aufenthalt grundsätzlich rechtmäßig. Während dieser Zeit genießen die Unionsbürger vorbehaltlich vom Unionsgesetzgeber ausdrücklich vorgesehener Ausnahmen die gleiche Behandlung wie Inländer. (...)

Das in Rede stehende Kindergeld stellt aber keine Sozialhilfeleistung im Sinne dieser Ausnahmebestimmung dar. Es wird nämlich unabhängig von der persönlichen Bedürftigkeit seines Empfängers gewährt und dient nicht der Sicherstellung seines Lebensunterhalts, sondern dem Ausgleich von Familienlasten."
Mehr: https://t1p.de/5howh

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-36-2022-vom-18-09-2022.html
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