Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht

Begonnen von Fritz Linow, 23:21:28 Di. 16.Mai 2017

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Kuddel

@ Rudi: Das weiß ich.

Für mich ist die Initiative von LabourNet/Däubler nicht wirklich entscheidend.
Und so lange einer klagt, ist sie nicht gescheitert. Daß Gerichte so oder so entscheiden können, sollte auch klar und kein Grund zum Flennen sein, wenn die Richter sich für die Interessen der Wirtschaft entscheiden.

Wenn Leiharbeiter mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung als Kampfform nichts anfangen können, sollten wir das zur Kenntnis nehmen, nicht aber so interpretieren, als seien sie unfähig zu kämpfen.

Ich habe Interesse daran herauszufinden, wo denn Konfliktlinien liegen, an denen sich Kämpfe entzünden können.
Wir sollten nicht erwarten, daß man uns dafür einen roten Teppeich auslegt. Wir können so etwas auch nicht einfach ausdiskutieren, solche Ideen müssen als Versuche in der Praxis ausprobiert werden. Und so maches wird nicht so funktionieren, wie wir es uns vorgestellt haben. Wir sollten auf Niederlagen und Rückschläge vorbereitet sein, wenn wir weiterkommen wollen.

Ich habe kein Interesse daran, hier zu diskutieren, warum alles sinnlos ist. Um dafür Bestätigung zu finden, bräuchte ich mir nur eine Bildzeitung oder den Spiegel zu kaufen. Ich bin in diesem Forum unterwegs, weil ich nach Möglichkeiten und Ansätzen suche, trotz der zugebenerweise widrigen Umstände.

@ Onkle Tom: Ich bin gegen Equal Pay! Der ganze Sektor prekärer Arbeit mit Leiharbeit, Werkvertägen, Subunternehmen und Co. muß angegriffen werden. Equal Pay schafft zwar etwas bessere Bedingungen, zementiert aber die Spaltungen der Belegschaft. 


Fritz Linow

Zitat von: Kuddel am 12:47:38 Sa. 20.Januar 2018
(...)
Equal Pay schafft zwar etwas bessere Bedingungen, zementiert aber die Spaltungen der Belegschaft. 

Nö, Equal Pay würde vor allem ein wichtiger Baustein dafür sein, dass Leiharbeit an Attraktivität verliert und dadurch die Spaltung der Belegschaft verringert wird. Es ist ja nicht so, dass bei Equal Pay auf einmal alles gut wäre, sondern dass der Widerstand (hoffentlich) nicht mehr ganz so schwierig ist.

Onkel Tom

Yupp, Leiharbeit sollte für Leihbutzen und Entleiher so unattraktiv werden, das sich
das nicht mehr lohnt.. Anbei sitzt noch der Dorn Werksverträge im Auge..

Stück für Stück, ran zum Glück.  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Kuddel

Sicherherlich würden die Sklavenbuden aufheulen und einige würden auch über die Klinge springen...
Das wären in meinen Augen weiterhin viel zu kleine Brötchen.

Denn in Frankreich kriegen Leiharbeiter nicht Equal Pay, sondern 10% mehr.
Also bitteschön, warum so bescheiden!?!
Und trotz Equal Pay ist die Leihsklaverei für die französiche Wirtschaft attraktiv, denn sie sorgt weiterhin für die so lukrative Flexibilität und Spaltung der Belegschaften.

Trotz 110% Lohn für Leiharbeiter werden bei Großdemos in Frankreich den Sklavenhändlern noch immer die Scheiben eingeworfen.

Rudolf Rocker

Es ist ja nicht nur die Bezahlung, sondern auch der Umstand das man bei Leihklitschen von vorne bis hinten beschissen wird!
Die Versprechen einem das blaue von Himmel in Punkto Verdienst und Arbeitsbedingungen. Sobald der Arbeitsvertrag unterschrieben wurde, wollen die davon aber nichts mehr wissen.
Sie bescheissen dich mit den Zeitkonten und Aufgrund des unsicheren Arbeitsverhältnisses kann man nichts planen, was über einen Zeitrahmen von drei Monaten hinaus geht.
Darüber hinaus zwingen sie Menschen, in Betrieben zu arbeiten, in denen kein normaler Arbeitgeber mehr arbeiten möchte.

Fritz Linow

ZitatDas wären in meinen Augen weiterhin viel zu kleine Brötchen.

Es geht hier ja erstmal nur um einen vorgeschlagenen Klageweg, damit die Tarifverträge ungültig werden und dann Equal Pay gelten würde. Dafür, was man sich sonst so wünscht oder machen kann, gibt es hier ja genug Beispiele.

In Frankreich gibt es wohl fast genauso viele Leihsklaven wie hier, zwar mit den +10% (wie lange noch?), und Leiharbeit wird ebenso als Puffer benutzt. Und wenn sich Entleiher diese +10% "gönnen", dann kalkulieren sie mit einem Arbeitsheer, das weniger aufmuckt. Das ist es ihnen wert. Also eigentlich genauso wie hier, bloß mit dem Unterschied, dass hier die Entleiher nicht einen Pfennig dazu zahlen müssen und sogar noch neben der Spaltung direkte Kosten einsparen. Gleiche Bezahlung wäre eine Minimalforderung und es ist ein Unding, dass das mit Hilfe der Gewerkschaften verhindert wird. Das sind natürlich alles kleine Brötchen, die man da so backt, aber das dicke, fette und steinharte Baguette gibt es hier halt noch nicht. Und selbst diese kleinen Brötchen sollte man nicht wegwerfen.

Unabhängig von den Erfolgsaussichten für eine Klage auf Equal Pay sehe ich eher ein Problem darin, dass man sich generell viel zu sehr auf diese Rechtsschiene verlässt.

Kuddel

Ich will und kann meinen Vorrednern nicht widersprechen.
Es gibt noch viel mehr Gründe, als die oben genannten, warum Leiharbeit scheiße ist.
Das sich Verlassen auf die Rechtsschiene halte ich auch für ein Problem.

Rudolf Rocker

ZitatDas sich Verlassen auf die Rechtsschiene halte ich auch für ein Problem.
Das Ding ist ja: Da klagt sich dann jemand jahrelang durch die Instanzen und bekommt am Ende vielleicht sogar recht und dann ändern sie einfach mal das Gesetz ein bißchen und schon ist alles wieder hinfällig!
Siehe SGB II!

dagobert

Zitat von: Onkel Tom am 11:42:11 Sa. 20.Januar 2018Das jedoch Leihkräfte sich schon um die
Ecke herum den gleichen Stiefel anziehen und deswegen um ihr zu Recht erarbeiteter
Nachzahlungen lieber verzichten, statt drum zu kämpfen, verstehe ich nicht !
Dann geb ich dir mal einen kleinen Denkanstoss:
Was wäre wenn der klagende LAN zum Zeitpunkt der Nachzahlung gerade Jobcenter-Kunde ist? Stichwort Zuflussprinzip.

Rein finanziell wird sich eine solche Klage nur für die wenigsten lohnen, und um der Sache an sich nehmen nur die allerwenigsten diese Mühe und in den höheren Instanzen auch das Kostenrisiko auf sich.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Jo, bei erfolgreicher Klage und Nachzahlung würde das JC anhand des
Zuflussprinzip anrechnen. Der Kläger müsste also eher darauf motiviert
sein, aus Gewissensgründen zu klagen..

Anbei enstehen ja auch Kosten, die vom JC berücksichtigt werden müssten,
aber das steht ja auf einem anderen Blatt.

Das LAN aus Gründen von möglicher Repressionen "still und ruhig bleibt",
finde ich als unnötig. Im Streitfall darf das JC weder Einfluss nehmen, noch
z.B. sanktionieren, weil ZAF den LAN entlassen hat.

Anders wäre es dann "Rechtsbeugung".  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Kuddel

Ein erster Klagetermin auf Equal Pay am 24. Januar 2018 in Gießen gegen Randstad

Die Klage auf Gleichbehandlung mit Stammarbeitskräften (Equal Pay) gegen den großen Verleiher Randstad wird am Mittwoch, den 24.1. ab 9:00 Uhr vor dem Arbeitsgericht Gießen (35392 Gießen, Aulweg 45) verhandelt. Kollege S. freut sich auf Unterstützung

rebelflori

Zitat von: dagobert am 00:44:20 So. 21.Januar 2018
Rein finanziell wird sich eine solche Klage nur für die wenigsten lohnen, und um der Sache an sich nehmen nur die allerwenigsten diese Mühe und in den höheren Instanzen auch das Kostenrisiko auf sich.
Das würde ich nicht sagen, ab einer gewiissen Instanz sind auch außergerichtliche Schlichtungen interessant. Beispiel mache setzten sich schon für 100000 Euro in ein Haus. ::) Und ich glaube die wären bestimmt bereit etwas mehr Geld auf denn Tisch zulegen, damit Equal Pay nicht  sofort kommt.
Und was willst du schon einen nackten Mann wegnehmen?

Onkel Tom

Außergerichtliche Einigungen über Dinge, die fast 1 Million Arbeitnehmer betreffen,
finde ich Schei.., da sowas nur einer Person nutzt. Es werden richtungsweisende
Urteile gebraucht, die Equal Pay durchsetzt.

::)

Lass Dich nicht verhartzen !

rebelflori

Zitat von: Onkel Tom am 10:42:55 Mi. 24.Januar 2018
Außergerichtliche Einigungen über Dinge, die fast 1 Million Arbeitnehmer betreffen,
finde ich Schei.., da sowas nur einer Person nutzt. Es werden richtungsweisende
Urteile gebraucht, die Equal Pay durchsetzt.
Wie gesagt so lange man selbst die mindestens 20000 € selbst zahlt, finde ich das durch aus ok.
Oder glaubst du ernst haft daran. Das sie die Klage am 14 ten, direkt zum Eugh schicken??
Wie gesgt ging es mir hier bei nur darum wo überhaupt bei der Klage Geld liegen kann und das ist nun mal nicht im Gerichtsaal.

Hafenkasper

Zitat von: Kuddel am 17:56:59 Di. 23.Januar 2018
Ein erster Klagetermin auf Equal Pay am 24. Januar 2018 in Gießen gegen Randstad

Die Klage auf Gleichbehandlung mit Stammarbeitskräften (Equal Pay) gegen den großen Verleiher Randstad wird am Mittwoch, den 24.1. ab 9:00 Uhr vor dem Arbeitsgericht Gießen (35392 Gießen, Aulweg 45) verhandelt. Kollege S. freut sich auf Unterstützung

Ich denke das dieser Termin erst mal lediglich nur der erste " Gütetermin " ist , also noch nicht wirklich Aussagekräftig.
Weiter kann man dann nur hoffen das für die Klage entsprechend zum einen Equal Pay ansprüche richtig bzw. dem Grunde nach zu erst bei der Zeitarbeitsfirma geltend gemacht wurden und gleichzeitig dabei nach §13 AÜG sich der Leiharbeiter bei den Entleihern bei denen er in diesem Zeitraum eingesetzt war Schriftlich hat Auskunft geben lassen. Andernfalls wird ihm die Arbeitsvertragliche Ausschlussfrist zum verhängnis wo mit er dann diese Klage verlieren wird . Im übriegen würde hier nur eine sogenante Stufen Klage Sinn machen.

Kuddel

Seit Mitte Mai, seit der Sendung über Leiharbeit in ,,Die Anstalt" habe ich über 500 Mails bekommen. In den ersten Tagen waren es besonders viele, doch Anfragen gibt es auch heute noch. Die meisten Zusendungen waren in einem anderen Stil geschrieben als ich ihn von Betriebsräten und Arbeitnehmern gewohnt bin. In jeder zweiten Mail war von ,,Ausbeutung" und ,,Sklavenhaltersystem" die Rede. Man sei von allen verraten und verkauft worden, die Gewerkschaften eingeschlossen. Auch bei anderen war die Wut mit Händen zu greifen...


http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2018/01/leihklage_zwischenbericht1.pdf

tleary

Zitat von: Rudolf Rocker am 09:55:55 Sa. 20.Januar 2018
Du arbeitest in einer Scheiß Leihbutze, die Dich von Morgens bis Abends nur verarscht und verdienst einen absoluten Hungerlohn!
Was hat man denn da noch zu verlieren?
Antwort:
a) Diesen Scheiß-Job, der einen scheinbar doch immer noch das Gefühl gibt, irgendwie "gebraucht" und dazuzugehören (zu was auch immer),

sowie als Alternative

b) die Aussicht, für immer in der Hartz-IV-Tretmühle zu landen.

Tja, der Terror-Kapitalismus funktioniert wirklich verdammt gut. "Pest oder Cholera".

Zitat von: Rudolf Rocker am 14:37:45 Sa. 20.Januar 2018
Sie bescheissen dich mit den Zeitkonten und Aufgrund des unsicheren Arbeitsverhältnisses kann man nichts planen, was über einen Zeitrahmen von drei Monaten hinaus geht.
Darüber hinaus zwingen sie Menschen, in Betrieben zu arbeiten, in denen kein normaler Arbeitgeber mehr arbeiten möchte.
Ein Arbeitgeber hat ja auch noch alle Tassen im Schrank, und würde wohl nie in seinem eigenen Betrieb als Leiharbeiter malochen. :D

Aber zurück zum Thema: War am letzten Mittwoch (24.) vielleicht jemand in Gießen bzw. gab's nicht vielleicht irgendeinen Gerichtsreporter, der darüber im Lokalblatt berichtete? Vielleicht war's aber auch schon nach 5 Minuten wieder vorbei, wegen "Gütetermin".
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

dagobert

ZitatDer Verkündungstermin der Klage auf Equal Pay gegen Randstad in Gießen ist vom Arbeitsgericht Gießen für Mittwoch, den 14. Februar ab 9.00 (erneut öffentlich) angesetzt worden. Es wird spannend, denn Randstad hat überraschend auf ein Vergleichsangebot verzichtet, da das Unternehmen den gesetzlichen Rahmen befolgt habe... Das Gericht befasst sich offensichtlich intensiv mit dem Fall, denn in der Arbeitsgerichtsbarkeit werden die Urteile in der Regel am Ende des Sitzungstags verkündet.
http://www.labournet.de/politik/alltag/leiharbeit/arbed_leiharbeit/die-anstalt-prof-wolfgang-daeubler-und-labournet-germany-gesucht-leiharbeiterinnen-fuer-eine-klage-vor-dem-eugh-fuer-gleichen-lohn-und-gleiche-bedingungen-auch-in-deutschland/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Also kein Vergleich.. am 14.02. geht es weiter.
Lass Dich nicht verhartzen !

Fritz Linow

Bis zur Urteilsverkündung Mitte Februar einfach mal in alten Zeiten schwelgen:

Zitat27.11.2002
Leiharbeiter-Entlohung: Schröder plädiert für Abschläge

Die Löhne für Leiharbeiter werden nach Darstellung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) durch die Regelung per Tarifvertrag unter den jeweils branchenüblichen Einkommen liegen.

Schröder sagte der Wochenzeitung "Die Zeit" in einem am Mittwoch vorab veröffentlichten Interview, die Tarifabschlüsse für Leiharbeiter müssten niedriger sein als in den normalen branchenüblichen Tarifverträgen. Einen konkreten Prozentsatz nannte er nicht. Bundesarbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) hatte zuvor einen Abschlag von mindestens 20 % ins Gespräch gebracht. Die Tarifverträge, die Teil der von der Hartz-Kommmission vorgeschlagenen Arbeitsmarkt-Reform sind, sollen ab 2004 gelten. Arbeitslose sollen über neue Personal- Service-Agenturen als Zeitarbeiter an Unternehmen verliehen werden und so wieder Anschluss an den Arbeitsmarkt finden. Wirtschaft und Union hatten gewarnt, eine gleiche Entlohnung von Zeitarbeitern und Stammbelegschaft verhindere Leiharbeit.

Zu der Kritik des Leiters der Reformkommission, Volkswagen-Personalvorstand Peter Hartz, an der Umsetzung der Kommissionsvorschläge sagte Schröder: "Jemand, der aus einem Unternehmen kommt und gewohnt ist, dass das, was ein Vorstand anordnet, exekutiert wird, hat das eine oder andere Problem mit den sehr viel schwierigeren und auch langwierigeren politischen Prozessen." Der Bundeskanzler könne die Umsetzung eines Konzeptes nicht anordnen. Hartz hatte kritisiert, auf Druck der Gewerkschaften seien die Kommissions-Vorschläge verwässert worden. Mit den geänderten Plänen könne sein Ziel der Schaffung von zwei Mill. neuen Jobs nicht erreicht werden.
http://www.handelsblatt.com/archiv/keine-konkreten-zahlen-genannt-leiharbeiter-entlohung-schroeder-plaediert-fuer-abschlaege/2211822.html

dagobert

ZitatLeiharbeitnehmer scheitert mit Klage auf Equal Pay

[...]
Durch die Tarifverträge der Leiharbeitsbranche, abgeschlossen zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und der DGB-Tarifgemeinschaft, i.V.m. dem Branchenzuschlagstarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie wird in zulässiger Weise vom Grundsatz des Equal Pay abgewichen.

Die Richtlinie 2008/104/EG (Leiharbeitsrichtlinie) ermöglicht es dem nationalen Gesetzgeber, die Abweichung vom Grundsatz der gleichen Vergütung bei Leiharbeit durch Tarifvertrag zuzulassen. § 8 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in seiner aktuellen Fassung berücksichtigt den von der Richtlinie geforderten Gesamtschutz der Leiharbeitnehmer in ausreichendem Maße, indem das Gesetz die Tarifvertragsparteien auf die Einhaltung jedenfalls der Lohnuntergrenze in der Leiharbeit verpflichtet und ihnen gleichzeitig eine zeitliche Grenze zur Abweichung vom Equal Pay Grundsatz sowie einen Anreiz zur zeitnahen Heranführung der Löhne an diejenigen der Stammarbeitnehmer setzt. Unter Berücksichtigung der auch den Tarifverträgen in der Leiharbeitsbranche zukommenden Richtigkeitsvermutung sind nähere Vorgaben hinsichtlich der Entgelthöhe nicht geboten.

Arbeitsgericht Gießen, Urteil vom 14.02.2018, Az. 7 Ca 246/17
https://arbeitsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/leiharbeitnehmer-scheitert-mit-klage-auf-equal-pay

Auch bei labournet:
http://www.labournet.de/politik/alltag/leiharbeit/arbed_leiharbeit/die-anstalt-prof-wolfgang-daeubler-und-labournet-germany-gesucht-leiharbeiterinnen-fuer-eine-klage-vor-dem-eugh-fuer-gleichen-lohn-und-gleiche-bedingungen-auch-in-deutschland/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Grumpf.. Das Gricht hat sich also nach "die 9 Monate möglicher Abweichung vom
Grundsatz" gerichtet.. ( Nahles hochglänzend polierter Alptraum an Leihkräften )
:(
Lass Dich nicht verhartzen !

Rappelkistenrebell

Wieder ein Beispiel von Klassenjustiz! Die brd ist kein Rechtsstaat! Nieder mit der Wirtschaftsdiktatur!
Klagen alleine reicht nicht-man muß sich politisch Organisieren und täglich Kämpfen! >:(
Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de

Onkel Tom

Etwa so ? (Satiere)  ;D

https://picload.org/view/darowdrr/streik.jpg.html

Edit: Mist, das Bild sollte eigendlich direkt sichtbar sein..
Lass Dich nicht verhartzen !

tleary

Zitat von: Onkel Tom am 20:08:46 Mo. 29.Januar 2018
Also kein Vergleich.. am 14.02. geht es weiter.
Ist jetzt auch schon wieder vorbei. - Any news?
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Onkel Tom

Habe leider keine Glaskugel, könnte jedoch noch eine Berufung erfolgen..
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

Von einer Berufung ist leider noch nichts zu lesen.

dagobert

Aus dem labournet-Link oben:
ZitatAusführliche Bewertung und evtl. eine Berufungsentscheidung werden folgen
Der Anwalt scheint also erstmal auf den Volltext des Urteils mit der ausführlichen Begründung warten zu wollen, um keinen Schnellschuss zu landen.
Was meiner Ansicht nach auch Sinn macht.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatKurzkommentar von Prof. Wolfgang Däubler vom 14.2.2018
"Ich finde die Entscheidung nicht gut, weil von einer Sicherung des "Gesamtschutzes" nicht die Rede sein kann. Auch die heutigen Tarifverträge für Leiharbeiter weichen nur zu Lasten des Leiharbeitnehmers vom gesetzlichen Niveau ab. Das ist kein "Gesamtschutz". Die Neun-Monats-Frist für Equal Pay nach dem neuen Gesetz bringt praktisch nichts. Die meisten Leiharbeitnehmer scheiden sowieso schon vorher wieder aus (ungefähr zwei Drittel). Bei anderen gibt es Fälle, in denen zum Ablauf des 9. Monats gekündigt wurde. In zwei Fällen wurde vom Arbeitgeber angeboten, die fragliche Person ab April weiterzubeschäftigen. Da fängt das Zählen der neun Monate wieder von vorne an... Es ist natürlich schwierig, sich gegen den Mainstream zu stellen, aber man sollte trotzdem in Berufung gehen."
http://www.labournet.de/politik/alltag/leiharbeit/arbed_leiharbeit/die-anstalt-prof-wolfgang-daeubler-und-labournet-germany-gesucht-leiharbeiterinnen-fuer-eine-klage-vor-dem-eugh-fuer-gleichen-lohn-und-gleiche-bedingungen-auch-in-deutschland/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Kuddel

ZitatLieber Kündigung als gleiche Bezahlung. Mogelpackung Gleichbehandlungsgrundsatz? Gekündigte erheben Vorwürfe gegen "real"



"Seit Anfang des Jahres haben Leiharbeiter nach neun Monaten Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft [gilt ab dem 1.4.2017!]. Das funktioniert nicht immer. SWR-Recherchen ergaben, dass zwei Kassiererinnen gekündigt wurde, statt ihren Lohn anzupassen. Jahrelang arbeiteten die Leiharbeiterinnen Carmen H. aus Reutlingen und Birgit J. aus Tübingen bei der Supermarktkette "real" an der Kasse. Seit dem 1. Januar hätten die beiden eigentlich Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft – so steht es im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Doch statt gleicher Bezahlung wurde den beiden von ihrer Zeitarbeitsfirma zu Beginn des Jahres gekündigt. (...) "real" behauptet, man könne es sich nicht leisten, den Kassiererinnen "Equal Pay", also den gleichen Lohn wie der Stammbelegschaft, zu zahlen – das geht aus den Gerichtsunterlagen hervor, die dem SWR vorliegen (...) Nach Recherchen des SWR hat die Methode offenbar System: Auch in Nordrhein-Westfalen geht die Supermarktkette auf diese Weise gegen Leiharbeiter vor..." Text und Video der Sendung "zur Sache Baden-Württemberg!" vom 8.3.2018 beim SWR Fernsehen BW externer Link samt einer Stellungnahme von Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler.
https://www.swr.de/swraktuell/bw/equal-pay-funktioniert-haeufig-nicht/-/id=1622/did=21298678/nid=1622/8304pd/index.html

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