Zeitschrift "Guter Rat", Heft 3, 2005, S. 78 Leserseite
WERTMARKE
In einigen Fällen von Gebühr befreit
Warum werden für das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis 60 Euro im Jahr verlangt?
Erich Schulze, Gernrode
• Das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis ist beim Versorgungsamt erhältlich, kostet 60 Euro und berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. Nur wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt ist, dann müssen Schwerbehinderte für die Wertmarke nichts bezahlen:
- Wenn das Merkzeichen BL (Blind) oder
- H (Hilflos) im Ausweis steht,
- Arbeitslosenhilfe oder
- Eingliederungshilfe von der Arbeitsagentur,
- laufende Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt oder
- bei Jugendlichen vom Jugendamt,
- laufende Leistungen zum Lebensunterhalt oder
- laufende Hilfe in besonderen Lebenslagen von der Fürsorgestelle
gezahlt werden.
Sechs Wochen vor Ablauf der Wertmarke erhält der Schwerbehinderte eine Benachrichtigung des Versorgungsamtes.