Hüftop's - Probezeit - und vermutlich folgende Arbeitslosigkeit

Begonnen von dagmar, 13:47:58 Mi. 17.Mai 2017

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dagmar

Ganz ehrlich, es hört nicht auf mit dem Horror rund um mich herum: meine Mutter liegt im sterben und ich bin gesundheitlich nun auch bewegungsunfähig, laut Chirurg sind beide Hüften kaputt und sollen erneuert werden. Eine davon schnerzt so, dass auch mit Tilidin und anderen Mitteln nicht gegen die Schmerzen anzugehen ist. Ich kann somit auch nicht zum Arbeitsplatz gelangen (Autofahren geht nicht mehr) und bin nun erst einmal 10 Tage krank geschrieben. Es gibt keine Öffis und ich bin auch nicht mehr gehfähig - könnte als gar nicht zu den (nichtvorhandenen) Öffis gelangen. Je nach Laune des Arztes kann dann wohl sein, dass er in zwei drei Wochen sagt: Fahr zur Arbeit egal wie - arbeite mit Schmerzen, auch wenn Du Dich nicht bewegen kannst - Dein Problem! Ja ist meins - und ich habe keine Ahnung, wie ich das erste der Probleme lösen soll....

Selbstverständlich werde ich noch zwei weitere Fachmeinungen einholen und habe auch noch einen privat zu zahlenden Termin bei einer energitischen Giropraktikerin, die als Wunder-Knochendoktor in Ba-Wü gehandelt wird. Begonnen haben die Probleme im Kreuz und somit meinem Job in der Behinderten/Altenpflege weiter ging es mit meiner Mutter, die zum Pflegefall wurde. Seit September oder so beim Hausarzt dokumentiert mit anfänglich fürs Kreuz Akkupunktur, dann die Schmerzmittel jetzt seit April - Röntgenbild wurde heute beim Chirurgen erstellt.

So - ich denke, ich muss meinem Arbeitgeber (nach Einholung der weiteren Fachmeinungen) reinen Wein einschenken. Dieses wird zu einer Kündigung während der Probezeit führen (ich kann dort im Büro auch nicht die Treppen laufen, die zum Drucker führen, Akten aus dem Archiv holen und und und. Ich bin also ständig benebelt,stehe unter Schmerzen und bin eine Zumutung für jene, die mit mir arbeiten müssen (so empfinde ich das)!

Ich werde dann also wieder einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen müssen - es sind noch ca. 15 Monate unverbraucht. Welchen Sinn oder wie soll ich den bitte Bewerbungen durchführen in der Wartezeit bis zur OP (derzeit liegt meine Mutter im Sterben und zur letzten Ruhestätte bringen muss ich sie) und mit welchem Sinn???

Natürlich heisst es nun erst mal VDK-Mitgliedschaft weil ja kein Mensch weiß, wie das ausgehen wird!

Aber wie es um mein Arbeitsleben bestellt sein wird, dass kann ich mir nicht vorstellen und wäre dankbar für jede Art von Information.

Ich bin dankbar für jede Info, die es mir möglich macht mir überhaupt eine rote Linie zu ziehen. Denn im Moment bin ich einfach nur überfordert und von den Schmerzen seit Monaten überrannt..... Nun versuche ich die Diagnose zu verarbeiten und irgendwie einen Zukunftsweg zu skizzieren.... bin aber irgendwie hilflos...

Gruß von Dagmar


counselor

Ich bin ratlos und wünsche Dir auf jeden Fall alles Gute.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

dagmar


tleary

Angenommen, du läßt dich jetzt krankschreiben. Dein Arbeitgeber kündigt dir (entweder sofort oder ein paar Wochen darauf). - Bekommt man dann für 18 Monate Krankengeld, oder muß man dafür gewisse Anwartschaftszeiten erfüllt haben? - Leute aus dem Forum hier, wissen das. Ich weiß darauf leider keine Antwort.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

dagmar

Ich denke, dass dem so ist tleary. Vor meiner Arbeit jetzt seit 3 Monaten war ich 3 Monate arbeitslos. Habe davor aber 3 Jahre so gut wie am Stück gearbeitet. Insgesamt kann ich über 30 Arbeitsjahre anbieten.

Deshalb habe ich hier vom VDK die Unterlagen - einfach weil man ja gar nicht so genau sagen kann was passiert, auch rein medizinisch. Ich denke, wäre ich krank zum letzten Arbeitstag, dann würde das Krankengeld kommen.

Ich hoffe, es passt:
§ 3 Abs. 3 EFZG billigt dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erst nach Ablauf einer vierwöchigen Wartefrist zu. Die Berechnung der Wartefrist richtet sich nach §§ 186 ff. BGB. Die Frist beginnt nicht an dem Tag, an dem der Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Sie beginnt vielmehr mit Beginn des Tages, an dem der Arbeitnehmer nach Arbeitsvertrag die Arbeit aufzunehmen hat. Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer tatsächlich tätig wird. ....

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/entgeltfortzahlung-anspruch-14-wartefrist_idesk_PI10413_HI569777.html

Wenn der Anspruch dann da istmüsste gelte:
Ab dem 43. Krankheitstag bekommen gesetzlich Krankenversicherte Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Es beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens (siehe Beispielrechnung). Es wird maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit bezahlt. Wer länger krank ist, hat keine Absicherung mehr.

Danke fürs "Gedankenmachen"
Dagmar

Wernichtsweissmussallesgl

Wer länger als die 78 Wochen krank ist wird 3 Monate vor der Austeuerung von der Krankenkasse an das Arbeitsamt weitergeleitet. Da gibt es dann noch weniger Geld, Arbeitslosengeld für ein Jahr.Danach Hartz4 oder Grundsicherung

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