DDR-Strafanzeige: Entführung von Kindern und Jugendlichen

Begonnen von Martin Mitchell, 08:33:59 Mi. 26.Juli 2017

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Martin Mitchell

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Re DDR-Strafanzeige --- §144 (2) Satz 1. StGB-DDR ,,Entführung von Kindern und Jugendlichen" ,,unter Anwendung von List, Drohung und Gewalt"

Kürzlich – am Montag, 18. Juni 2018 – erhielt ich hier in Australien folgenden UPDATE von dem Anzeigeerstatter »Widerstand« aus Deutschland. Daraufhin entschied ich mich dann auch sofort aus guten Gründen diesen UPDATEin verschiedenen Diskussionsforen wo ich schon zuvor über diese Strafanzeige berichtet habe – mit der allgemeinen Öffentlichkeit zu teilen.

Zitat.
Hi Martini,

ich wollte dich mal kurz auf den aktuellen Stand bringen - bezüglich meiner Strafanzeige wegen Entführung durch die DDR-"Jugendhilfe".

Da ich aktuell nicht weiß, was dein letzter Wissensstand ist, fange ich mal etwas weiter vorne an:

* Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat meiner Beschwerde stattgegeben, dass Ermittlungen gegen 4 hauptamtliche Jugendhilfe-MA in NB geführt werden müssen - wegen unverjährbaren "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" (staatl.-gesteuerte und polit.-gewollte "Entführung von Kindern und Jugendlichen"). Als örtlich zuständige Staatsanwaltschaft wurde gesetzeskonform NB bestimmt.

* Die Staatsanwaltschaft NB (StA-NB) will aber nicht ermitteln;

- hat den fachlich zuständigen Generalbundesanwalt nicht informiert;

- hat immer wieder den Straftatbestand heimlich verändert;

- hat versucht heimlich die ermittelten Beschuldigten aus den Akten zu entfernen;

- und hat keinerlei Ermittlungen aufgenommen (keine Beweisstücke angefragt, keine Zeugenaussagen von mir oder meiner Familie gefordert, ...).

* Ende letzten Jahres habe ich der zuständigen Staatsanwältin der StA-NB, die notwendigsten Aktenkopien übergeben, aus denen die Straftaten 100%-eindeutig hervorgehen - einfach um zu verhindern, dass die StA-NB sagt "keine Beweise - keine Ermittlungen - bäh".

* Am Tag der persönlichen Aktenübergabe in NB, hat sich die - kerngesunde - Staatsanwältin krankschreiben lassen - und zwar für etliche Wochen.

* Anschließend hat die StA-NB die Ermittlungen einfach eingestellt.

* Mein Anwalt und ich haben Beschwerde gegen die erneute Einstellung eingelegt und letzten Freitag [15.06.2018] wurde die sogenannte "Beschwerdebegründung" für dieses jetzt angelaufene Klageerzwingungsverfahren abgeschickt. Diese besteht schonmal aus den wichtigsten (oder so [ ...(?)... ] ) Beweismitteln. Ein zweiter umfangreicher Schriftsatz ist gerade im Entstehen.

* Irgendwann demnächst hat das Oberlandesgericht Rostock (OLG-HRO) in wahrscheinlich ( ? ? ? ) öffentlicher Sitzung zu entscheiden, ob all die tausenden Beweisstücke ausreichen, um die StA-NB endlich zur Ermittlungsaufnahme zu zwingen.

Dabei muss ich beweisen:

- dass das Recht auf Versorgung der eigenen Kinder primär den Eltern zusteht;

- dass Kindesraub seit jeher völkergewohnheitsrechtlich geächtet war;

- dass die DDR das Völkergewohnheitsrecht (zum Schein) akzeptiert hat;

- dass die DDR die Ächtung von pol.-begründeten Kinderraub (zum Schein) akzeptiert hat;

- dass pol.-begründeter Kinderraub als "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" in DDR und BRD unverjährbar ist;

- dass die DDR aber JH-Einrichtungen, Gesetze etc. geschaffen hat, um heimlich gegen die Menschenrechte und die eigenen Gesetze verstoßen zu können;

- dass die JH-NB (und andere) in SCHEINVERFAHREN (durch Rechtsbeugung) Eltern die Kinder entzogen;

- dass "Kindesentzug durch Rechtsbeugung" anerkanntermaßen "Kindesraub/Menschenraub" ist;

- dass die hauptverantwortlichen DDR-JH-MA auch als Tätergruppe(wie Richter etc.) in Frage kommen.

All das kann ich sehr gut mit Originaldokumenten beweisen.


+++ Solange das OLG-HRO sich in öffentlicher Sitzung vor aller Augen mit den vielen Beweismitteln beschäftigen muss, kann gar nichts schief gehen und die StA-NB wird dazu verdonnert endlich zu ermitteln.

--- Nur wenn es sich die Richter herausnehmen im Richterzimmer "nach Aktenlage zu entscheiden", besteht theoretisch die Möglichkeit, dass sie alle Beweise ignorieren.

Man muss extrem auf der Hut sein, um zu verhindern, dass die Justiz einfach so das Verfahren gegen die Wand klatscht.

Ich bin mir noch nicht sicher, ob und wie ich Aufmerksamkeit für die Verhandlung schaffen sollte, damit sich niemand traut in aller Öffentlichkeit Tricks mit den Beweisen anzustellen.

Btw.: Wenn du noch mehr derartige Verfahren wie Trevorrow v State of South Australia (vllt. aus S.-Amerika etc.) kennst, wäre das echt hilfreich.

Kind Regards

A...... V......

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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

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