Die Soziale Geldmasche der Ämter

Begonnen von Mr.Tom, 11:55:27 Di. 29.August 2017

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Mr.Tom

Leider bin ich nicht der einzigste dem dies passiert. Es gibt immer wieder Fälle wo das Amt den Paragraphen §11 Absatz 3 SGB II zu unrecht ins Spielfeld kickt um in die eigene Tasche zu Wirtschaften. Beispiel:

Ich bin Arbeitslos plus Aufstocker, da das Geld nicht reicht.
Arbeitsamt zahlt einen Monat mal weniger (ca.300 €) gleicht es aber nächsten Monat wieder aus.
Sozialamt fordert diese Summe zurück wegen, jetzt kommt es, wegen Einmalige Einnahme.

Meine Antwort:
Ganz Bewusst haben sie auf §11 Absatz 3 Satz 1 SGB II hingewiesen. Jedoch ist dort von Einnahmen und nicht von Geschuldeten Sozialen Leistungen die Rede. Hier sollte die Institution schon mal genauer hinsehen und nicht den versuch erlegen sein, Geld um jeden Preis zu fordern, denn dann wird genau das Gegenteil bewirkt. Statt zu Helfen wird hier in die eigene Tasche Gewirtschaftet.Immerhin musste ich mir die 300 Eier von jemanden Borgen und wieder zurück zahlen.

Fazit: Man zahlt weniger Geld, überweist die Summe nächsten Monat nach und nimmt sie wieder weg unter dem Aspekt "Zusatzeinnahme". Im großen Stil kann man damit schon Millionen erwirtschaften. Da liegt der Gedanke der Absicht schon nahe.
Sollte dies auf Unverständnis stoßen, ich werde bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.

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Hätte ich eine Chance vor Bundesverfassungsgericht? Einen Anwalt hatte ich schon mal in einem ähnlichen gelagerten Fall gefragt, der meinte das ist nun mal so im Gestzt so festgelegt.

Ich bin der Meinung, das muss geändert werden!


Gruß

Rudolf Rocker

ZitatEinen Anwalt hatte ich schon mal in einem ähnlichen gelagerten Fall gefragt, der meinte das ist nun mal so im Gestzt so festgelegt.
So ist es!
Ich würde lieber mal Überprüfen lassen, ob die Berechnungsgrundlagen stimmen, bzw. die Bescheide.

Wenn Du viel Zeit und Kohle übrig hast, kannst du dich ja mal durch die Instanzen klagen. Solltest du nach cirka zehn Jahren Erfolg haben, wird das Gesetz eben geändert und du kannst wieder von vorne anfangen! :o

dagobert

Zitat von: Mr.Tom am 11:55:27 Di. 29.August 2017
Ich bin Arbeitslos plus Aufstocker, da das Geld nicht reicht.
Arbeitsamt zahlt einen Monat mal weniger (ca.300 €) gleicht es aber nächsten Monat wieder aus.
Sozialamt fordert diese Summe zurück wegen, jetzt kommt es, wegen Einmalige Einnahme.
SGB II und Sozialamt? Oder Jobcenter?
Wenn in einem Monat weniger Einnahmen reinkommen, müssten für diesen Monat die aufstockenden Sozialleistungen entsprechend höher ausfallen, ggf. nachgezahlt werden, so dass sich das Ganze unterm Strich wieder ausgleicht.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Mr.Tom

ZitatSGB II und Sozialamt? Oder Jobcenter?
Genau. SGB II zahlt zu wenig und Sozialamt(Jobcenter) macht aufstockung und fordert nun die Rückzahlung vom SGB II (Arbeitsamt). Die Gesetze werden leider nicht klar genug Formuliert und das nutzen solche Sozialfaschisten natürlich gerne aus.
Berufen tut man sich auf:

§ 11 Absatz3 SGB II
(3) Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. Zu den einmaligen Einnahmen gehören auch als Nachzahlung zufließende Einnahmen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden. Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.

Ich denke der Kern des Absatzes liegt hier... Zu den einmaligen Einnahmen gehören auch als Nachzahlung zufließende Einnahmen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden.
Dieser Satz wird hier missbraucht. Es handelt sich ja nicht um eine zusätzliche Einnahme sondern um nicht gezahlte leistungen vom Arbeitsamt. Ich könnte Kotzen... mit dieser Masche kann sich das Amt schön Sanieren.

Rudolf Rocker


dagobert

Zitat von: Mr.Tom am 07:19:14 Mi. 30.August 2017
ZitatSGB II und Sozialamt? Oder Jobcenter?
Genau. SGB II zahlt zu wenig und Sozialamt(Jobcenter) macht aufstockung und fordert nun die Rückzahlung vom SGB II (Arbeitsamt).
Alles durcheinander zu schmeißen ist wenig hilfreich bei der Gegenwqehr.
Sozialamt wäre SGB XII, Arbeitsamt (eigentlich: Agentur für Arbeit) wäre SGB III.

Und überprüf mal die Bescheide.
Zitat von: Rudolf Rocker am 12:05:37 Di. 29.August 2017Ich würde lieber mal Überprüfen lassen, ob die Berechnungsgrundlagen stimmen, bzw. die Bescheide.
+
Zitat von: dagobert am 23:39:41 Di. 29.August 2017Wenn in einem Monat weniger Einnahmen reinkommen, müssten für diesen Monat die aufstockenden Sozialleistungen entsprechend höher ausfallen, ggf. nachgezahlt werden, so dass sich das Ganze unterm Strich wieder ausgleicht.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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