Grundsicherung stützt nicht Krankenversicherung

Begonnen von Halmök, 19:57:42 Mo. 04.September 2017

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Halmök

Grundsicherung stützt nicht Krankenversicherung,

durch Saison - Arbeit sind wir raus aus der Sozialhilfe, und ich muss meine Familie Familienversichern, weil wir bisher beim Jobcenter über meine Frau Familienversichert waren.

Stiefsohn (nicht Adoptiert), geistig behindert, bezieht weiterhin Grundsicherung, und die Grundlsicherung will ihn nicht Freiwilligversichern, die Grundsicherung wäre angeblich nicht dazu verpflichtet so wie das Jobcenter.

Muss ich ihn jetzt wirklich auf eigene Kappe Freiwillig versichern?

MfG Halmök



dagobert

Zitat von: Halmök am 19:57:42 Mo. 04.September 2017weil wir bisher beim Jobcenter über meine Frau Familienversichert waren.
Jobcenter heißt pflichtversichert, siehe § 5 Abs.1 Nr. 2a SGB V.
Zitat§ 5 Versicherungspflicht
(1) Versicherungspflichtig sind
[...]
2a.
Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch beziehen, es sei denn, dass diese Leistung nur darlehensweise gewährt wird oder nur Leistungen nach § 24 Absatz 3 Satz 1 des Zweiten Buches bezogen werden; dies gilt auch, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurückgefordert oder zurückgezahlt worden ist,

Zitat von: Halmök am 19:57:42 Mo. 04.September 2017die Grundsicherung wäre angeblich nicht dazu verpflichtet so wie das Jobcenter.
Wenn ich den §§-Kram richtig verstanden habe, dann stimmt diese Aussage.

Zitat von: Halmök am 19:57:42 Mo. 04.September 2017Muss ich ihn jetzt wirklich auf eigene Kappe Freiwillig versichern?
Möglicherweise Ja, aber in der GKV kostet dich das keine zusätzlichen Beiträge, bloß etwas Papierkram.
Also keine Panik.
Siehe auch § 264 Abs. 4 SGB V
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Halmök

Heute habe ich eine telefonische Nachricht von der AOK erhalten dass mein Stiefsohn nicht Familienversichert werden kann, weil das Haupteinkommen für ihn spezifisch von der Grundsicherung kommt, auch wenn ich das Haupteinkommen für die Familie habe.

Ich bekomme einen Brief mit einem Antrag für die Privatversicherung für ihn, und muss dann zur Grundsicherung gehen um zu ermitteln in wie fern die Ausgaben zur Privatversicherung dort Berücksichtigung finden könnten.

Ich weiß nicht einmal was das kostet, und ob das überhaupt Berücksichtigung findet.

Pflegegeld fällt auch weg, so langsam wird es finanziell Eng bei uns.

Nicht nur das wir mit meiner Arbeitsaufnahme in Saisonarbeit einen Monat ohne Einkommen waren weil das Jobcenter ein Monatseinkommen zurückgefordert hat, ich kann nur hoffen das die AOK uns nicht auch noch ein Schuldenpacket geschnürt hat.

Familienkasse hat sich auch schon wieder gemeldet, für den Sohn der im August in die Lehre gegangen ist.

So langsam mache ich wirklich schon zwei Jobs mit den Bürokratie - Wahn zwecks Brötchen streitig machen.

MfG  ???  >:(  Halmök



Rudolf Rocker

ZitatNicht nur das wir mit meiner Arbeitsaufnahme in Saisonarbeit einen Monat ohne Einkommen waren weil das Jobcenter ein Monatseinkommen zurückgefordert hat
Wenn ihr in dem Monat ohne Einkommen wart, habt ihr aber wieder Anspruch auf ALG II. Die können nicht einfach fröhlich alles mögliche zurückfordern.
Ist die Widerspruchsfrist schon abgelaufen? Sonst solltet ihr damit ganz schnell mal zur nächsten Elo- Ini und den Bescheid durchrechnen lassen.
Bei einer Rückforderung wollten die mal über 600€ von mir haben. Nachdem ich beim Anwalt war und der Widerspruch eingelegt hatte, habe ich dann vom JC 150€ dazu bekommen! (Die haben sich also mal eben um 750€ "verrechnet"!)
Die "verechnen" sich bei Rückforderungen permanent zu ihren Gunsten! Freibeträge werden nicht einbezogen, Ausgaben nicht rausgerechnet, usw. usw.

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