Ute Elisabeth Gabelmann hat da mal vier berechtigte Fragepakete zur Sanktionspraxis im Jobcenter LeipzigDas Jobcenter Leipzig legt zwar aller halben Jahre eine Art Leistungsbilanz vor, die vom Leipziger Stadtrat brav abgenickt wird. Und jeden Monat lobt sich Leipzigs Arbeitsagentur dafür, wie gut sie beim Integrieren der Arbeitsuchenden ist. Aber wirklich gut ist sie dabei nicht. Sonst würde das Jobcenter Leipzig nicht Jahr für Jahr in der Spitzengruppe der Sanktionsmeister landen. Ein Thema, das Ute Elisabeth Gabelmann jetzt mal wieder in den Stadtrat trägt. Die Stadträtin der Piraten hat gleich vier kleine Anfragen gestellt, mit denen sie von Leipzigs Verwaltung erfahren möchte, wie die mit dem Thema umgeht – und vor allem mit den Folgen. Denn Sanktionen im Jobcenter bedeuten nun einmal, dass den Bedürftigen, wenn sie die strengen bürokratischen Vorgaben nicht befolgen, Gelder gekürzt werden, die eigentlich das Lebensminimum sind. Mit den Sanktionen verstoßen deutsche Jobcenter nach wie vor gegen das Grundgesetz.
Welche Prozesse und/oder Service-Leistungen des Jobcenters würden entfallen können, um zusätzliche Kapazitäten für eine Nachbetreuung von Betroffenen zu schaffen, die aufgrund von Sanktionierung besonders problematische Lebensumstände (siehe unter 2.) meistern müssen?Keine, da problematische Lebensumstände schon vor der Sanktionierung bestehen und nicht von dieser verursacht werden. Die Sanktionierung ist Teil der Betreuung durch das Jobcenter, mit dem Ziel der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.