Danke für eure Tipps hier. Heute war ich mal wieder bei der besagten Arbeitsvermittlerin, und mir wurde ein Änderungsantrag meines GdB in die Hand gedrückt, nachdem ich gesagt habe, dass ich weiter in psychotherapeutischer Behandlung bin. Ich habe einen GdB30, und mir wurde mitgeteilt, dass ein Antrag auf Gleichstellung mit Schwerbehinderten erst ab einem GdB40 gehen würde - Stimmt das? Meine andere Befürchtung ist die, dass ich, sollte ich den Änderungsantrag abgeben, meinen GdB30 vergessen kann - er kann doch genauso gut, bei Neuüberprüfung, herab- statt hinaufgestuft werden. Sehe ich das richtig? Muss ich dem Ansinnen der Vermittlerin nachkommen, die m.E. etwas nachlässig arbeitet, denn jeden Termin fragt die mich dasselbe, und macht auf mich den Eindruck als müßte ich ihr immer wieder das selbe erzählen - Viele Kunden, da wird man vergeßlich, und meinen GdB hat die auch nicht gespeichert, obwohl ich den, ohne Diagnose, beim Jobcenter eingereicht habe. Erst heute ist die, wieder einmal, darauf zurückgekommen, und schmeißt mich ansonsten in Jeden Job, den ich angeblich machen könnte - vom Schwerarbeiter-Schicht-Job bis zum Fahrerjob, ohne gute Fahrkenntnisse......z.B.
Ich bin verärgert, aber auch über mich, denn ich gehe allein zu den Terminen. Eigentlich wäre ein Beistand besser, denke ich. Oder?