VG München: Obdachlose EU-Bürger haben Anspruch auf Unterbringung

Begonnen von dagobert, 23:20:07 So. 26.November 2017

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dagobert

ZitatEin Unionsbürger kann als Selbsthilfemaßnahme zur Abwendung einer Obdachlosigkeit nur dann auf eine Rückreisemöglichkeit in sein Herkunftsland verwiesen werden, wenn dort tatsächlich vorübergehende Unterkunftsmöglichkeiten gegeben sind, etwa in Form einer eigenen oder gemieteten Wohnung oder einer vorübergehenden freiwilligen Aufnahme durch Familienangehörige. (Rn. 9) (redaktioneller Leitsatz)
VG München, Beschluss v. 09.08.2017 – M 22 E 17.3587
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-122839?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Passend hierzu:
ZitatGrundsätze der polizei- und ordnungsrechtlichen Unterbringung von (unfreiwillig) obdachlosen Menschen unter besonderer Berücksichtigung obdachloser Unionsbürger

Rechtsgutachten aus Anlass der Bundestagung der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. in Berlin vom 9. – 11. November 2015 ,,Solidarität statt Konkurrenz – entschlossen handeln gegen Wohnungslosigkeit und Armut"
http://www.bagw.de/de/themen/notversorgung/gutacht.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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