Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben

Begonnen von Mr. Pink, 15:05:20 Mi. 23.August 2017

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Rudolf Rocker

Wirklich eine gute Frage, ob sich der Aufwand für den ALG II- Antrag überhaupt lohnt. Das ist von den Schweinen leider so gewollt, um möglichst viele Menschen von einem Antrag abzuschrecken.
Vermutlich müsstest Du hier einen Anwalt einschalten, um Deine Forderungen durchzukriegen. Das ist dann wieder mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Meine Befürchtung ist ebenfalls, das sie die 900 € als Einkommen anrechnen!
Ist die Frist zur Zahlung an Deinen Ex-Chef schon abgelaufen und hat Dein Anwalt schon Klage eingereicht?

Mr. Pink

Zitat von: Rudolf Rocker am 10:44:12 So. 10.September 2017
Ist die Frist zur Zahlung an Deinen Ex-Chef schon abgelaufen und hat Dein Anwalt schon Klage eingereicht?

Er hat die Frist bis zum 15.9. gesetzt. Bis jetzt kam leider noch keine Antwort.

Lohn hab ich auch noch keinen für August bekommen. Um den einzufordern müsste ich aber nochmal nen Berechtigungsschein holen.  ::)

Rudolf Rocker

Wann war denn der Lohn sonst auf dem Konto? Zum 01. oder 15.? Und hast Du schon eine Lohnabrechnung für August 17 bekommen?

Mr. Pink

Immer 2 Tage vor dem Monatsersten. Also hätte der Lohn für August an sich am 30.8. drauf sein müssen.

Nein, weder Lohn, noch Lohnabrechnung.

Mr. Pink

Das ist übrigens das Schreiben des Jobcenters, das ich gestern bekommen hab:











Rudolf Rocker

Die Rückübertragung finde ich besonders bedenklich. Da will das JC sogar Vergleiche nur mit seiner Zustimmung.
Wenn die da mitreden wollen, sollen die dir einen Anwalt stellen oder deinen Anwalt bezahlen!

Wenn der August- Lohn überfällig ist, würde ich ihn schon mal geltend machen. Notfalls geht das auch ohne Anwalt.

Das sie Unterlagen von dir fordern, die es gar nicht gibt, bzw. für die du auf die Mitwirkung von dritten angewiesen bist (Stellt der Chef nun die Bescheinigung aus oder nicht, usw.) ist eine typische Schikanegeschichte.

Das haben sie bei mir auch mal versucht. Nach einem Schreiben meines Anwaltes haben sie das aufgegeben und eine vorläufige Bewilligung erlassen.

Mr. Pink

Dann denke ich mal, dass es darauf hinauslaufen wird, dass ich mir entweder noch mehr Geld von Freunden leihen muss, um den Monat zu überstehen, bzw. zum 1.10. meine Miete zahlen und gleichzeitig noch Essen kaufen zu können oder aber nochmal zum Gericht muss, nochmal Beratungsschein holen muss und mir einen guten Sozialrechtsanwalt suchen muss und versuchen muss, das Ganze irgendwie hinzubekommen, dass ich für die 2 Wochen wenigstens bisschen was kriege.

Was ich bisher noch nicht verstehe ist, ob und wie es denn sein kann, dass ich und meine ganze Familie einfach nicht krankenversichert sind und meine Kinder, die nächste Woche wieder Schulbeginn haben, wo ich auch nochmal zig Sachen kaufen muss, Kopiergeld zahlen muss, etc. überhaupt keinerlei Leistungen bekommen?
Und was ich auch noch nicht kapiert hab ist, ob das Jobcenter, wenn sie mir denn nun mal was bewilligen, tatsächlich, wenn ich im August keinerlei Lohn bekommen hab, meinen Lohn vom August dann verrechnen dürfen, wenn er mir im September gezahlt werden würde? Das macht ja überhaupt keinen Sinn, denn auch wenn ich den mal im September bekommen würde, wäre es doch mein Lohn vom August, wo ich dann gar nichts hatte. Das heißt, so oder so hätte ich dann doch einen Monat überhaupt kein Einkommen oder hab ich da grad was übersehen?

Rudolf Rocker

Bei der Krankenversicherung bin ich mir nicht ganz sicher, aber gibt es da nicht diese 3 Monats Regelung? (Also die Regel, das bis 3 Monate nach der Kündigung noch Leistungen gezahlt werden.)
Das JC berechnet nicht nur den August, sondern den kompletten Bewilligungszeitraum.

dagobert

Zitat von: Mr. Pink am 08:59:29 So. 10.September 2017Unter anderem soll ich meinen zukünftigen Chef eine Einkommensbescheinigung ausfüllen lassen und einen Nachweis von ihm ausstellen lassen, wann er mir meinen ersten Lohn zahlen wird.
Nachweis wegen Lohnzahlungstermin ist überflüssig, das sieht man später auf dem Kontoauszug.
Einkommensbescheinigung ist auch überflüssig, das sieht man später auf der Lohnabrechnung.
Zitat von: Mr. Pink am 08:59:29 So. 10.September 2017Das geht einfach mal gar nicht, da ich meinem neuen Arbeitgeber natürlich nicht auf die Nase binden werde, dass ich jetzt Alg2 beantragen muss, da dieser denkt, dass ich von meiner letzten Stelle nahtlos zu ihm wechsle.
Du wechselst ja auch fast nahtlos.
Der alte Chef bleibt bloß den Lohn schuldig, ist halt nur die Wahrheit.
Zitat von: Mr. Pink am 08:59:29 So. 10.September 2017Dann wollen sie von mir auch noch eine Abtretungserklärung unterschrieben zurück haben, dass ans Jobcenter mein Lohn von 08/17 übergeht, wenn ich diesen denn endlich mal erhalten sollte
Das hast du falsch verstanden.
Der Lohn geht bis zur Höhe des gezahlten Alg2 ohnehin auf das JC über, der Wisch den du da unterschreiben sollst ist die Rückübertragung auf dich, damit du den Anspruch gerichtlich geltend machen kannst.
---> § 33 SGB II (insb. Abs. 4)
Zitat von: Mr. Pink am 08:59:29 So. 10.September 2017Dazu kommt, dass mir ein Freund Anfang des Monats 900 Euro geliehen hat, die ich am 1. auf mein Konto einzahlen musste, damit ich meine Miete für meine neue Wohnung überweisen konnte. Jetzt wollen sie von mir eine Erklärung, woher dieses Geld stammt und einen Darlehensvertrag mit einer Rückzahlungsvereinbarung!
Das Problem hätte dir jeder Hartz-IV-Kundige voraussagen können ...
Zitat von: Mr. Pink am 08:59:29 So. 10.September 2017Das Problem ist, dass ich und meine Familie einfach momentan komplett auf dem Trockenen sitzen. Wir bekommen erst zum 15. Kindergeld, bis dahin haben wir noch 100 Euro, das wars. Und zum 1. werde ich ja maximal meinen halben Lohn ausgezahlt bekommen, da ich erst zum 18.9. meine neue Stelle antrete. Das heißt, wir können damit dann wieder nur unsere Miete zahlen und haben ansonsten bis zum 15.10. kein Geld zum Leben, wenn das nächste Kindergeld kommt.
Beim JC nachweislich einen Vorschuss oder eine vorläufige Bewilligung beantragen.
Stellen die sich quer, sofort zum SG und eine EA beantragen.
Zitat von: Mr. Pink am 08:59:29 So. 10.September 2017Zusätzlich sind wir nun allesamt schon seit dem 1.9. nicht mehr krankenversichert und werden erst zum 18.9. wieder krankenversichert, wenn ich meine neue Stelle antrete. Das heißt, wenn eins von meinen Kindern jetzt irgendetwas hat, kann ich noch nicht mal zum Arzt gehen, bzw. muss das auch noch selber zahlen.
Ich erlaube mir an dieser Stelle mal einen dezenten Hinweis auf § 19 Abs. 2 SGB V, vielleicht beruhigt dich das etwas.  ;)
Zitat(2) Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Eine Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1.

Zitat von: Mr. Pink am 14:18:24 So. 10.September 2017Dann denke ich mal, dass es darauf hinauslaufen wird, dass ich mir entweder noch mehr Geld von Freunden leihen muss,
Wenn diese Möglichkeit besteht, wäre das in Erwägung zu ziehen.
Denn das Alg2 für September wird sich das JC vom ausstehenden Lohn wiederholen, sobald du den kriegst. Da stehst du mit einer Rückzahlungsverpflichtung im Freundeskreis letztlich auch nicht schlechter da.
Bliebe noch der Oktober, wo du wegen dem nur halben Lohn ja sicherlich auch einen Alg2-Anspruch hättest.
Zitat von: Mr. Pink am 14:18:24 So. 10.September 2017
und meine Kinder, die nächste Woche wieder Schulbeginn haben, wo ich auch nochmal zig Sachen kaufen muss, Kopiergeld zahlen muss, etc. überhaupt keinerlei Leistungen bekommen?
Kinder + Schulanfang = Bildung und Teilhabe
Drauf achten, wenn (irgendwann) der Bescheid kommt.
Zitat von: Mr. Pink am 14:18:24 So. 10.September 2017Und was ich auch noch nicht kapiert hab ist, ob das Jobcenter, wenn sie mir denn nun mal was bewilligen, tatsächlich, wenn ich im August keinerlei Lohn bekommen hab, meinen Lohn vom August dann verrechnen dürfen, wenn er mir im September gezahlt werden würde?
Der Lohn wird in dem Monat angerechnet, wo du ihn erhältst. Nennt sich Zuflussprinzip.
Wann der Anspruch erarbeitet wurde, spielt dabei keine Rolle.
Zitat von: Mr. Pink am 14:18:24 So. 10.September 2017Das macht ja überhaupt keinen Sinn, denn auch wenn ich den mal im September bekommen würde, wäre es doch mein Lohn vom August, wo ich dann gar nichts hatte.
Da hättest du theoretisch schon im August einen Alg2-Antrag stellen müssen.
(Praktisch dürfte das bei Lohnzahlung zum Monatsende zeitlich kaum gepasst haben, das weiß ich wohl.)
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Mr. Pink

So, zwischenzeitlich ist ja einiges passiert.

Ich hab meine neue Arbeit angetreten, die absolut top ist.
Vor über zwei Wochen habe ich alle Unterlagen, die ich abgeben konnte, im Jobcenter abgegeben mit dem Hinweis darauf, dass mir die resltichen Unterlagen noch nicht vorliegen.
Gleichzeitig habe ich um einen vorläufigen Bescheid und Vorschuss gebeten.
Bis heute bekam ich keine Antwort und auch kein Geld.
Was ich allerdings (gestern) bekam, war die Lohnzahlung von meinem Ex-Chef. Somit kann ich morgen meine Miete zahlen und hab wieder Geld zum Leben. Der Lohn für die 14 Tage, die ich im September bei meinem neuen Betrieb gearbeitet habe, werde ich erst nächste Woche, also im Oktober bekommen. Soweit ich das sehe, werde ich also für September sowieso kein Geld mehr vom Jobcenter bekommen, müsste aber eigentlich im Oktober noch einen Anspruch haben, da ich ja im Oktober kein Geld bekomme, außer einen halben Monatslohn vom September. Da wir eine Bedarfsgemeinschaft sind, reicht das nicht zum Leben.

Nun bekam ich und meine Lebensgefährtin allerdings zwischenzeitlich noch jeder eine EGV per Verwaltungsakt im gelben Brief zugesandt. In meiner stand lediglich, dass ich mich bemühen müsste, meine Arbeit zu behalten und bei ihr, dass sie sich für die Kinder (alle in der Schule) um eine Ganztagesbetreuung kümmern müsse, um Vollzeit arbeiten zu können.

Seitdem bekomme ich von dem Arbeitsvermitler alle 2-3 Tage neue Vermittlungsangebote in meinem Beruf, auf die ich mich umgehend bewerben soll.
Nun bin ich verwirrt. Gibt es eine Verpflichtung, wenn man eine Vollzeitstelle hat, sich auf Jobangebote zu bewerben, wenn das Jobcenter das verlangt?
Wie gesagt, ich habe eine Vollzeitstelle bis 31.12., da ich durch meinen späten Einstieg dieses Jahr nicht mehr genug Überstunden für den Winter zusammen bekommen würde. Zum 1.3. werde ich wieder im selben Betrieb eingestellt und dann unbefristet, da ich dann ja das Jahr über Überstunden für den Winter aufbauen kann.
Januar und Februar muss ich wohl in den sauren Apfel beißen, mir einen halbwegs normal bezahlten Zeitarbeitsjob suchen und nebenbei vielleicht noch einen Minijob, damit wir leben können. Zum Jobcenter werde ich nicht gehen, das ist mir zu viel Stress für die paar Wochen nochmal.
Nun interessiert mich eigentlich nur der Oktober, wo wir ja theoretisch noch eine Aufstockung vom Jobcenter bekommen müssten.
Kann es sein, dass sie von mir verlangen können, mich auf andere Stellen zu bewerben, da mein jetziger Vertrag befristet ist und wenn ich es nicht tue, uns sowieso unser Geld kürzen/sperren?

Rudolf Rocker

Moin Mr. Pink!
Schön das es mit deinen neuen Job geklappt hat.

ZitatKann es sein, dass sie von mir verlangen können, mich auf andere Stellen zu bewerben, da mein jetziger Vertrag befristet ist und wenn ich es nicht tue, uns sowieso unser Geld kürzen/sperren?
Das kann durchaus sein, das sie dir einen Anschlussjob vermitteln wollen. Da in deiner Branche den Winter über aber allgemein wenig los ist, dürfte das bei den anderen Firmen auch nicht besser aussehen.
Schreib doch eine Bewerbung auf die VVs und erwähne dort, das Du einen Job ab dem 2. Januar 2018 suchst.
Zitat
Nun interessiert mich eigentlich nur der Oktober, wo wir ja theoretisch noch eine Aufstockung vom Jobcenter bekommen müssten.
Du müsstest mal durchrechnen, wieviel Dir zustehen würde und ob sich der Aufwand dafür lohnen würde.
Eigentlich ist es erschreckend, das es ohne Anwalt und Gericht heute kaum mehr möglich ist, zustehnde Sozialleistungen einzufordern!

Mr. Pink

So, guten Morgen.

Ich dachte mir, ich geb einfach mal wieder ne Rückmeldung, was bisher so rauskam.
Der Arbeitsrechtsanwalt, der mich vertritt hat nun endlich Klage beim Arbeitsgericht gegen meinen alten Arbeitgeber eingereicht. Mal sehen, was dabei rauskommen wird.
Das Jobcenter hat mir weiter fleißig Stellenangebote geschickt, auf die ich mich ebenso fleißig beworben habe, aber nachdem die AG hörten, dass ich beschäftigt bin und nur etwas von Januar bis Februar suche, wurde ich leider nie eingestellt, was ich dem JC dann immer mitgeteilt habe.
Gleichzeitig kamen natürlich immer neue Forderungen von Papieren, Nachweisen, etc. die ich vorlegen soll. Hatte dann letzte Woche den Rest davon zusammen und hab alles eingereicht. Die Woche kam dann direkt die Ablehnung. Wir hätten keinen Anspruch auf Alg2, da ich zu viel verdienen würde. Die Begründung war interessant:

Wir hätten einen Gesamtbedarf von knapp 2500 Euro, über den wir kommen würden.
Im September hab ich wenige Tage vor Monatsende meinen ausstehenden Lohn von meinem Ex-Chef überwiesen bekommen, ca 1500 Euro. Dazu kam noch Kindergeld von knapp 600 Euro, würden nach meiner Rechnung noch ca 400 Euro fehlen, die uns das JC aufstocken müsste.
Im Oktober habe ich von meinem jetzigen Betrieb meinen Lohn für die 2 Wochen im September bekommen, ca 900 Euro. Dazu Kindergeld von knapp 600 Euro. Fehlen folglich noch ca 1000 Euro, die uns das JC aufstocken müsste.
Die Belege (Lohnabrechnungen, Kontoauszüge) hab ich natürlich dem JC vorgelegt.
Ab November müsste ich dann meinen vollen Arbeitslohn von ca 2000 Euro bekommen, dazu noch Kindergeld, dann wären wir über dem Satz und hätten keinen Anspruch mehr. Soweit so gut.

Nun hat das JC die Sache aber ganz einfach gelöst:


Sie haben mir für September einfach ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit von ca 2000 Euro netto angerechnet, im Oktober dann von fantastischen 3300 Euro netto! Dazu dann jeweils natürlich noch das Kindergeld und ratzfatz hatten wir keinen Anspruch mehr auf Alg2.

Ich bin grad wirklich leicht sprachlos. Tja, jetzt darf ich eben einen Widerspruch schreiben, den per Einschreiben reinschicken und dann wieder Monate lang warten.

Ich möchte nicht wissen, bei wievielen Menschen die das so machen, die sich aber nicht zu helfen wissen und das dann einfach so akzeptieren und nach sonstigen Möglichkeiten suchen müssen, um an Geld zu kommen.

Onkel Tom

Zitat von: Mr. Pink am 10:01:04 Mi. 06.September 2017
Also mein gestriger Termin im Jobcenter meiner neuen Stadt war einfach unglaublich. Ich war ja auch in meinem Leben schon öfters mal auf Alg2 angewiesen, aber sowas wie gestern hab ich noch nie erlebt. Schikane, Willkür und Drohungen.
Von "Sie dürfen hier nur allein rein, ihren Partner schicken sie sofort nach draußen"
...

Also erst mal den Beistand nach § 13 Abs.4 SGB X als möglichen Zeugen los werden..

Dann :

Zitat
...
"Sobald sie die Stadtgrenze verlassen, haben sie sich sofort bei mir abzumelden und sich zuerst eine Genehmigung von mir einzuholen"
...

Die Bestimmungen der "Ortsabweseneit" völlig überzogen zu Deinem Nachteil entstellt.
Wenn SB könnte, hätte sie Dir wohl gleich die Fußfessel anschnallen wollen..

Und der Gipfel der Bosheit

Zitat
...
"Sie unterschreiben jetzt diese EGV, sonst erlass ich sofort eine Sanktion gegen sie" bis hin zu "Überlegen sie sich gut, ob sie mir hier mit einem Widerspruch kommen wollen, dadurch wird nämlich dann alles nur viel schlimmer für sie"
...

Völlig an der Arbeitshilfe zur Eingliederungsvereinbarung vorbei, weiter eine
unmissverständliche doppelt einwirkende Nötigung im Amt..
Lässt sich das beweisen, das SB Wortwörtlich so agiert hat, könntest Du SB
mächtig Ärger machen und "Manieren" bei bringen.

Aber das mal ebend am Rande und ich rieche daraus, das dieses JC sich in
ihren Vergehen schon so sicher fühlen, da deren Erwerbslose "sowiso"
schon so klein gemacht werden und keine Gegenwehr mehr leisten..

Ist solch Vorgehen nicht ein Einzelfall sondern zur Routine geworden, gehören
sie an den Pranger. Aber in Deinem Fall auch schon..


Und nun flatterte eine EGV per Verwaltungsakt ins Haus in der sowas wie
"Sie bemühen sich um den Erhalt ihres Arbeitsplatz" in Deinem Verpflichtungsteil
steht ?

Noch dreister geht es ja garnicht mehr und übermütig auch noch.
Anbei stellt sich SB selbst die Versicherung auf, wenn Erwerbsloser den Job
verliert, darf er Hunger schieben. Von uns gibt es nix..

Hast Du da schon einen Widerspruch eingelegt ? Wenn Nein, ist das auch nicht
tragisch, da Verpflichungserfüllungen deinerseits vom "Wohlwollen Dritter" abhängig
gemacht werden und gegen die Vertragssitten verstößt.
In Deinem Fall liegt zudem eine arglistische Täuschung im Sinne des §123 BGB
vor und ist nach Bekanntwerden an zu fechten.. Also bemerkst Du es, solltest
Du handeln, unabhängig von irgendwelchen Fristen..

Wäre schön, wenn Du die EGV und die EGV-VA hier annonym sichtbar machen
kannst.. Ich wittere, das Du diese Krampe ratzfatz mit wenig Aufwand los werden
kannst.. Anbei wäre ein "Erinnerungsprotokoll" ( hier nicht reinstellen..) gut,
falls es doch noch Zoff und zum SG gehen muss. So nach ca.2 Jahren bis zum
Verhandlungstermin können ja eventuell sehr wichtige Details in Vergessenheit
geraten sein, das die Gegenseite gern für sich ausnutzt.

Zum Schuss.. dürfen das JC Dein Anspruch auf Leistungen nicht davon abhängig
machen, das Dein ehemaliger Ausbeuter Dir die Einkommensbescheinigung
ausstellt. Forderst Du sie ein und EX-Cheffe ignoriert dies, hat das JC Mittel,
Deinem Ex-Cheffe Ärger zu bereiten.

Für sone Sachen sind SB lieber bequem und thyrannisiern damit Erwerbslose
obwohl es hier auch Grenzen von Mitwirkungspflichten gibt.

Schaue mal hier..  http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65.html

Boah, sorry, mir platzt fast die Galle, wenn ich sowas erfahre..

;)
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: Mr. Pink am 07:25:21 So. 22.Oktober 2017Ich möchte nicht wissen, bei wievielen Menschen die das so machen, die sich aber nicht zu helfen wissen und das dann einfach so akzeptieren und nach sonstigen Möglichkeiten suchen müssen, um an Geld zu kommen.
Bei viel zu vielen ...  poo
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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