Ich habe da was gefunden im Net.Muß da wohl zu meiner Krankenkasse fahren und nachfragen
Lohnfortzahlung bei Krankheit:
Krank in den ersten 4 Wochen beim neuen Arbeitgeber.Eine Bekannter von mir ist bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen .
Schon nach einer Woche hatte die Firma für ein paar Tage keine Beschäftigung für ihn.
Die Firma riet meinem Bekannten zum Arzt zu gehen und sich krank schreiben zu lassen.
Er hätte sich sicherlich weigern können jedoch kam er der Bitte der Firma sich Kran zu melden nach.
Die erste Lohnabrechnung lies ihn jedoch erstaunen. Es fehlten die Tage an denen er krank war.
Auf Nachfragen sagte der Chef ihm das in den ersten 4 Wochen eines neuen Beschäftigungsverhältnisses nicht die Firma für die Lohnfortzahlung einstehen muss.
Er könnte für die Krankheitstage Krankengeld bei seiner Krankenkasse beantragen.
Der Arbeitgeber hatte recht was die 4 wöchige Wartezeit betrifft.
Allgemein bekannt ist ja das man bei Krankheit 6 Wochen Lohnfortzahlung bekommt.
Bei einem neuen Arbeitgeber gibt es allerdings eine Wartezeit von 4 Wochen.
In den ersten 4 Wochen bekommt man also keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber im Krankheitsfall.
Diese Reglung ergibt sich aus dem EntgFG "Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)"
Und ist im § 3 "Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geregelt".
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/BJNR106500994.htmlQuelle
http://www.t7a.de/lohnfortzahlung-4-wochen.php