LSG: Kosten für Schulbücher sind vom jc zu erstatten

Begonnen von Just B U, 18:00:10 Di. 16.Januar 2018

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Just B U

Eine Veränderung bahnt sich an, hoffentlich:

Zitat
Schulbücher vom Jobcenter - SGB II muss verfassungskonform ausgelegt werden

Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen


Celle, den 15. Januar 2018

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat erstmals obergerichtlich entschieden, dass Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen vom Jobcenter zu übernehmen sind. Zu der Entscheidung liegen jetzt die schriftlichen Urteilsgründe vor.

(...)

Hierfür seien auch ansonsten im SGB II keine auskömmlichen Leistungen vorgesehen. Dies stelle eine planwidrige Regelungslücke dar, weil der Gesetzgeber das gesamte menschenwürdige Existenzminimum einschließlich der Kosten des Schulbesuchs sicherstellen müsse. Diese Lücke sei für Einmalbedarfe wie Schulbücher über eine verfassungskonforme Auslegung des § 21 Abs. 6 SGB II zu schließen, auch wenn diese Norm ihrem Wortlaut nach nur laufende Bedarfe betrifft.

(...)

Aus Erfahrung weiß ich, wie sehr der gesamte Schulbedarf - und dazu gehört weit mehr als man von den lächerlichen 100,- Euro jemals bezahlen könnte - ins Geld geht, gerade auch im Sek. II.

Ich hoffe sehr, dass dies bis jetzt bestehende betr. Gesetz endlich geändert wird.
Die Dummheit der Einen ist die Macht der Anderen.
Je dümmer u. desinteressierter die Einen desto mächtiger die Anderen.

Hätte man den christlichen Klerus mit der gleichen Vehemenz verteidigt, wie Teile der Linken das heute mit dem islamischen tun, hätte die Aufklärung nie stattgefunden.
Seyran

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