Stadt Dortmund hat kein schlüssiges Konzept ( 2016)

Begonnen von dagobert, 23:32:15 Do. 08.März 2018

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dagobert

Zitat2. 10 Sozialgericht Dortmund, Urt. v. 02.02.2018 - S 27 AS 3056/16

Orientierungssatz ( Redakteur )

Stadt Dortmund hat kein schlüssiges Konzept ( 2016).Die Kosten der Unterkunft sind jedoch nicht völlig unbegrenzt zu übernehmen, sondern nur bis zur Höhe der Tabellenwerte zum Wohngeldgesetz (WoGG) in der jeweils maßgeblichen Fassung, auf die ein Sicherheitszuschlag von 10 % aufzuschlagen ist (BSG, Urteil vom 10.09.2013 – B 4 AS 4/13 R).

Leitsatz ( Juris )

Die Stadt Dortmund verfügte im Jahr 2016 über kein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Referenzmieten für Grundsicherungsbezieher.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=198332&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Tacheles Rechtsprechungsticker KW 10/2018
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2322/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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