Das mafiöse ISB Sozialgewerbegeflecht
die Blaupause für die Privatisierung von Sozial-, Bildungs- und Arbeitsmarktbereichen in der Kommune(...)In der Bundes- und der Landespolitik sowie in vielen Kommunen, wird derzeit intensiv an der Privatisierung von staatlichen Leistungen gearbeitet. Im Gegensatz zu den Autobahnprivatisierungen steht die Privatisierung im Bildungs-, Beschäftigungs- und Gesundheitsbereich nicht im Licht der Öffentlichkeit.(...)
Das Ziel solcher zunächst lokalen Aktionen ist wohl, dass die Bevölkerung sich daran gewöhnt, dass die Kostenstellen für die sozialen Bedürfnisse des Gemeinwesens entweder billig ins Ehrenamt abgeschoben oder von privatwirtschaftlichen Aktivitäten aufgefangen und der privaten oder Gebührenfinanzierung und damit der Profitorientierung preisgegeben werden.
Dabei werden diese Bemühungen von den großen Stiftungen kräftig unterstützt, in Dortmund ist das vor allem die „Stiftung Soziale Stadt“ die munter mit Millionenbeträgen aus Öffentlichen Mitteln auch für sogenannte ÖPP – die Öffentlich Private Partnerschaften hochgepäppelt wird, ohne jegliche öffentliche Kontrolle.
Für die praktische Umsetzung bietet sich die Interessengemeinschaft Sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen – ISB eV. regelrecht an.
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Das Leistungsspektrum der ISB hat sich analog der zunehmenden Verarmung, einem sehr hohen Sockel an langzeitarbeitslosen Menschen, hoher Überschuldungsquote, Jugendarbeitslosigkeit und Ausbildungsnot und damit einhergehenden Aufstockung der Fördermittel immens vergrößert. Einen gewaltigen Schub gab dem Ganzen die Umsetzung der Hartz-Gesetzgebung bei der die Jobcenter Maßnahmeträger für die „Eingliederungsprogramme“ in den ersten Arbeitsmarkt oder für Arbeitsgelegenheit bzw. 1 Euro-Jobs benötigten.
Im Laufe der Zeit ist eine eigenständige, aufblühende Förderlandschaft entstanden, die sich in Dortmund so darstellte:
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Für die Arbeitgeber/Maßnahmeträger sind besonders attraktiv die Programme wie z.B.
- Öffentlich geförderte Beschäftigung (ÖGB – Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent für maximal 24 Monate)
- Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV – Zuschuss zwischen 50 -75 Prozent des Arbeitsentgeltes, bei schwerbehinderten Menschen bis 100 Prozent, Dauer 12 Monate, Verlängerung möglich)
- Eingliederungszuschüsse (EGZ – hier kann der monatliche Zuschuss für den Arbeitgeber bis zu 50 Prozent des Entgelts betragen und bis zu 12 Monaten gezahlt werden)
- Einstiegsgeld (ESG – 75 Prozent des Regelsatzes nach § 20 SGB II mindestens 15 Wochenstunden sozialversicherungspflichtige Beschäftigung max. 6 Monate)
- Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG – Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme und Weiterleistung von Arbeitslosengeld)
- und aktuell die 100-prozentige Bezuschussung der Lohnkosten für die ersten 2 Jahre nach dem Teilhabechancengesetz.
Die neuen Beschäftigungsverhältnisse auf dem „Sozialen Arbeitsmarkt“ – Lizenz zum GelddruckenDas neue Teilhabechancengesetz ist seit Anfang 2019 in Kraft, der Geldregen bringt die ISB-Branche richtig in Schwung(...)
...und dass die Beschäftigten immer noch unter der Knute der Jobcenter stehen. Da es sich um eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme handelt, sind sie während der gesamten Laufzeit nicht nur ihren Unternehmen, sondern auch der „Betreuung“ durch die Jobcenter unterworfen.
Sanktionen können auch hier greifenIm § 31 des SGB II wird unter dem Begriff „Pflichtverletzungen“ festgelegt, dass langzeitarbeitslose Menschen vom Jobcenter sanktioniert werden können, wenn sie z.B. eine Maßnahme nicht annehmen oder unterbrechen. Auf jegliche Verweigerung folgt die Sanktionierung durch die Jobcenter. Dies kann dazu führen, dass die Menschen gar kein Einkommen mehr erhalten, je nachdem, wie viel Prozent laut Vorgaben vom laufenden Bezug gestrichen werden.(...)
Staatlich subventionierte LeiharbeitNeu beim Teilhabechancengesetz ist auch, dass Zeitarbeitsfirmen nicht als Förderberechtigte ausgeschlossen werden. Die Branche, die schon jetzt größter Abnehmer von langzeitarbeitslosen Menschen und Profiteur der Agenda 2010 ist, trommelt für das Gesetz am lautesten. Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. bietet bereits Seminare an und plant eine Broschüre, um seinen Mitgliedern Anleitungen für das Ausschöpfen des neuen Fördertopfs an die Hand zu geben. Denn das neue Gesetz macht die Träume dieser Branche wahr. Sie können ab sofort einen Menschen für 24 Monate anstellen, sich die kompletten Lohnkosten vom Staat bezahlen lassen und das Geld, das sie für die Verleihung der Angestellten erhalten, als Gewinn einstreichen. Der Leiharbeiter darf nicht mal kündigen, da ihm dann Sanktionen vom Jobcenter drohen.
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Weiterer Ausbau des Niedriglohnsektors mit Hilfe der ISB-BrancheDie Schaffung von voraussichtlich bis zu 800.000 zusätzlicher Beschäftigungs-/Maßnahme/- Arbeitsplätzen bundesweit, wird die Beschäftigungs- und Entlohnungsbedingungen aller Beschäftigten beeinflussen. Sie wird eine Umschichtung in den Betrieben zur Folge haben und reguläre Stellen abbauen. Die verbleibenden Beschäftigten werden zunehmend Ängste um ihren Arbeitsplatz entwickeln und leisten, wenn sie Glück haben, bezahlte Mehrarbeit.(...)
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