Person XY war bei der Leiharbeitsfirma Yakabuna GmbH in Osnabrück angestellt.
Dort wurde die Person mangels Verleihmöglichkeiten seitens Yakabuna gekündigt.
Laut Tarifvertrag muß Yakabuna für die einsatzfreie Zeit die 35 Stunden Woche bezahlen.
Diese Zahlung wird verweigert und nun wird das ausstehende Geld seitens des DGB Rechtschutzes
eingefordert und wie es aussieht,wird es zum Arbeitsgerichtsprozeß kommen!
Vorsicht von der Yakabuna Betrügerfirma!