SG Berlin, 10.08.2018: Die Werte der AV-Wohnen sind nicht schlüssig (2015/2016)

Begonnen von dagobert, 19:12:33 Mi. 19.September 2018

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dagobert

Zitat3. 1 Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.08.2018 - S 37 AS 2967/16

Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung - Die Werte der AV-Wohnen sind nicht schlüssig.


Orientierungssatz ( Redakteur )

1. Die Tabellenwerte der Berliner Mietspiegel liefern keine repräsentative Abbildung des für Transferleistungsempfänger relevanten Wohnungsmarktes ( 2015 u. 2016 ).

2. Damit keine Vermutung begründen, dass es zu den gewichteten Mietspiegeldaten anmietbaren Wohnraum in nennenswerter Zahl gibt

3. Und dass allein auf der Grundlage der Mietspiegel und anderer öffentlicher Quellen zum Berliner Wohnungsmarkt kein schlüssiges Konzept entwickelt werden kann.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=202197&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Rechtstipp: S. a. Das Ende des qualifizieren Mietspiegels als Berechungsgrundlage für die Kosten für Unterkunft und Heizung in Berlin ? – Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 31.01.2018 – L 32 AS 1223/15 - Ein Beitrag von RA Kay Füßlein, Berlin

weiter: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=892
Tacheles Rechtsprechungsticker KW 38/2018
Erstellt am 17.09.2018
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2412/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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