Ehem. Arbeitskollegin schuldet mir Geld

Begonnen von LordKante, 10:30:09 Fr. 16.März 2012

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LordKante

Holla Ihr

Wie der Titel schon sagt schuldet mir eine ehemalige Arbeitskollegin seit ein paar Monaten Geld.
Genau genommen 350€ - Ich habe jetzt schon mehrfach versucht per SMS bei Ihr zu melden bekomme aber jedesmal die die Antwort das diese Handynummer garnicht mehr Ihr gehört (Vertragsnummer/Handy).

Als ich das 1. mal vor den ganzen SMS mal angerufen habe ging seltsamerweise sie noch ran. Jetzt wird garnicht mehr abgehoben oder gleich weggedrück und per SMS gedroht das ich Sie nicht weiter belästigen soll da sie mich sonst anzeigt  :o

Hab leider nichts Schriftliches da. Außer ein paar Kontoauszüge auf dem steht das ich ihr mal Geld überwiesen habe (sind aber nur 70€ - Rest gabs Bar)
Und ein paar Bettel SMS wo sie mich nach Geld gefragt hat.

Gibt es ne möglichkeit doch noch an das Geld zu kommen?
Mir wurde mal gesagt das Arbeitsgericht könnte mir da weiterhelfen.
Bin ein wenig irritiert. Was hat das Arbeitsgericht mit privaten Schulden zu tun?
Gewalt ist keine Lösung! Und wem das nicht passt, dem hau ich eins aufs Maul!!

schmetti

Also wenn du das Geld nicht so unbedingt brauchst, würd ich drauf scheißen, da hinterherzulaufen. Wenn, dann muss die Einsicht eh vom Gegenüber kommen. Kann sein, dass die im Moment kein Geld hat, um es dir zurückzuzahlen. Kann aber auch sein, dass sie kein Gewissen hat und einfach nimmt was kommt, ohne es zurückzugeben. In diesem Fall würd ich mal über einen Schlägertrupp nachdenken.  :D
Ne im Ernst, da kannst du wirklich nix machen, und das Arbeitsgericht wird dir schon gar nicht helfen in diesem Fall. Entweder du gehst sie jetzt ab und zu mal besuchen und hakst nach bis dir das selbst zu bunt wird oder du lässt es einfach gut sein und hoffst, dass sie entweder mal Geld übrig hat oder/und ihr Gewissen zurückergattert, oder du scheißt wirklich einfach aufs Geld und wünschst ihr einfach alles Gute damit. Also, Geld zurück zwingen wird eher zu noch mehr Rückzug der ehemaligen Arbeitskollegin führen oder im schlimmsten Fall zu bescheuerten Gegenreaktionen.

Nick N.

Schriftlichen Vertrag sollte man immer machen, ausser es sind Summen, bei denen man von vorneherein weiss, dass man notfalls eh lieber drauf verzichtet als den Gerichtsvollzieher zu bemühen.
Gerichtsvollzieher, Verkauf von Forderungen an inkasso-Firmen  und ähnlichen Terror find ich schon schlimm genug, wenn man aber keinen schriftlichen Vertrag hat, ist man ja auf noch krassere Sachen angewiesen, eben wie schon angedeutet: persönliches ... Stalking, ehrlich gesagt, auch wenn der Grund noch so berechtigt ist, das Vorgehen ist ja dasselbe wie beim stalking.
Das mit dem Schlägertrupp war ja wohl eh ein Witz, da verzichtet man lieber auf das Geld.
Und wenn man nichts Schriftliches in der Hand hat, sind das genau die Optionen, die man hat.
Ehrlich gesagt, wenn ich mir heutzutage eine solche Summe leihen würde, von einem Arbeitskollegen, dann würde ich sogar darauf bestehen, dem was Schriftliches zu geben.
Satyagraha

schmetti

Das ist ja das Dumme, da gibt es kaum Möglichkeiten ohne Beweise. Das mit dem Kontoauszug und den 70€ ist auch so wischiwaschi, das würd irgendwie den Aufwand nicht lohnen.
Weiß nicht wies euch geht, aber ich würd bei solchen Sachen ein übelst schlechtes Gewissen bekommen und wenn ich schon nicht zurückzahlen kann, würd ich wenigenstens so aufrichtig sein und das sonstwie abklären. Darauf könnte man echt noch hoffen, dass die Arbeitskollegin sich da doch mal Gedanken macht und sich meldet.

Isnogud

Moskau Inkasso.......die Jungs mit den schwarzen Jacken......Isnogud
wer bei Regen Sonnenmilch kauft, weiß, das der Stuhl ein Baum war.

Pfiffi

Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Rudolf Rocker

ZitatMoskau Inkasso.......die Jungs mit den schwarzen Jacken......Isnogud

Ob die für 350 € ´nen Finger krumm machen wage ich mal zu bezweifeln!! ;D

Ich sehe es wie Pfiffi!
Das war eben "Lehrgeld"

Nimm einfach den Ratschlag aus diesem Youtube- Video an ;D:

Time to say goodbye - Andrea Bocelli & Sara Brightman

bodenlos

Zitat von: LordKante am 10:30:09 Fr. 16.März 2012
Holla Ihr

Wie der Titel schon sagt schuldet mir eine ehemalige Arbeitskollegin seit ein paar Monaten Geld.
Genau genommen 350€ - Ich habe jetzt schon mehrfach versucht per SMS bei Ihr zu melden bekomme aber jedesmal die die Antwort das diese Handynummer garnicht mehr Ihr gehört (Vertragsnummer/Handy).

Als ich das 1. mal vor den ganzen SMS mal angerufen habe ging seltsamerweise sie noch ran. Jetzt wird garnicht mehr abgehoben oder gleich weggedrück und per SMS gedroht das ich Sie nicht weiter belästigen soll da sie mich sonst anzeigt  :o

Hab leider nichts Schriftliches da. Außer ein paar Kontoauszüge auf dem steht das ich ihr mal Geld überwiesen habe (sind aber nur 70€ - Rest gabs Bar)
Und ein paar Bettel SMS wo sie mich nach Geld gefragt hat.

Gibt es ne möglichkeit doch noch an das Geld zu kommen?
Mir wurde mal gesagt das Arbeitsgericht könnte mir da weiterhelfen.
Bin ein wenig irritiert. Was hat das Arbeitsgericht mit privaten Schulden zu tun?



Wenn du die Adresse kennst: ihr einen Brief per Einschrieben schicken und ankündigen (sachlich bleiben) das du notfalls über das
Gericht gehst. Wenn das nichts bringt, kannst du über das AMTSgericht gehen, ud einen gerichtlichen Mahnbescheid erlassen.
, kostet aber Geld. Würde mich beim Amtsgericht von den Rechtspflegern beraten lassen. Immehrin hast du einen Nachweis über
70 Euro: du solltest im Vorfeld überlegen, ob du bei einem Verfahren nur auf diese 70 Euro gehst, denn wenn es bei einem
Verfahren um die gnaze Summ geht, dir aber vom Richter nur die "nachgewiesenen" 70 Euro zugestanden werden, musst du
anteilig Gerictskosten bezahlen. Gehts du nur auf die 70 Euro und gewinnst, brauchst du vermutlich auch nicht die Gerichtskosten
bezahlen. GGf knickt sie ein, wenn sie einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommt.



NewLanark

Hey, der Eintrag ist zwar schon älter, aber ich habe etwas erlebt, was genau dazu passt. Ich habe auch jemandem Geld geliehen, allerdings eine größere Summe (insgesamt fast 2.000,-). Derjenige war damals der (langjährige) Freund meiner Cousine. Wir kannten uns relativ gut, haben uns super verstanden und als er einen Engpass hatte, habe ich ihm erst mal 500,- geliehen. Der Rest des Betrages kam nach und nach dazu. Natürlich lief alles ohne schriftliche Vereinbarung ab. Wie man das halt so macht in der Familie. Er wollte es von sich aus so schnell wie möglich zurückzahlen, von mir kam weder ein fester Termin noch sonst irgendeine Art von Druck. Jedenfalls schob er die Rückzahlung immer wieder auf und irgendwann war dann auch die Beziehung zwischen ihm und meiner Cousine kaputt und er für mich nicht mehr so einfach greifbar. Ans Handy ging er nicht oder es war direkt ausgeschaltet. Zum Glück habe ich von gemeinsamen Bekannten seine neue Adresse erfahren und mich gleich umgehört wie ich am besten doch noch an mein Geld kommen könnte.
Das Vorgehen war dann genauso wie es bodenlos vor mir beschrieben hat. Ich habe zunächst einen Brief mit der Androhung von rechtlichen Schritten geschickt. Alls auch darauf keine Reaktion kam, habe ich dann mit kompetenter Unterstützung, die ich online gefunden habe, das Mahnverfahren eingeleitet. Nur durch diese Hilfe habe ich erfahren, dass der Briefempfänger seine Schuld akzeptiert, wenn er nicht innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegt. Das hat er nicht getan und dadurch hatte ich dann auch etwas Schriftliches in der Hand. Inzwischen ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und ich bin meinem Geld schon viel näher.
Ich muss noch dazu sagen, dass ich vor und während des ganzen Verfahrens immer mal wieder Gewissensbisse hatte. Ich kam mir vor als wäre ich jemand, der nachtritt wenn andere schon am Boden liegen und so will ich wirklich nicht sein. In diesem Fall hat es mich wieder beruhigt, dass er ohne meine drastischen Maßnahmen mit dem Geld auf und davon gewesen wäre. Er hat mir nicht den Respekt oder die Höflichkeit entgegengebracht, mir wenigstens zu erklären warum er nicht zahlen kann bzw. um weiteren Aufschub zu bitten. Das wäre alles kein Thema gewesen. Aber so fühlte ich mich einfach nur ausgenutzt und werde ohne ordentlichen Vertrag bestimmt niemandem mehr Geld leihen.
"Man is the creature of circumstances."
"The lowest stage of humanity is experienced when the individual must labour for a small pittance of wages from others."
( beide von Robert Owen)

jacha

Zitat von: NewLanark am 10:07:20 Mi. 14.August 2013...Nur durch diese Hilfe habe ich erfahren, dass der Briefempfänger seine Schuld akzeptiert, wenn er nicht innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegt. Das hat er nicht getan und dadurch hatte ich dann auch etwas Schriftliches in der Hand. Inzwischen ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und ich bin meinem Geld schon viel näher....
Um wieviel cm naeher? Sehr klug, die Themen Beweisbarkeit und Rechtsgrund zu verschweigen!

Wenn das mal keine Reklame fuer eine lustige Abzocke von vorgeschaedigten Glaeubigern ist! Ein Mahnbescheid nebgst Ausfuellhinweisen in der Papéterie kostet mich derzeit 2,60€. Ich warte jetzt auf den Link zu einer Seite, in der ein Vertragsformular fuer nur 24,99€ angeboten wird. Und nur aus dem darf man dann lernen, daß auch ein ordentlicher Vertrag fuer nur 24,99€ nicht vor der Schuldnerinso schuetzt..... :P


cetervm censeo h.IV esse delendam

NewLanark

Zitat von: jacha am 18:55:00 Mi. 28.August 2013
Wenn das mal keine Reklame fuer eine lustige Abzocke von vorgeschaedigten Glaeubigern ist!

Sorry, das war überhaupt nicht als Werbung, sondern als Empfehlung gemeint. Da ich vorher absolut keine Ahnung hatte, was ich machen soll, war mir die Seite wirklich eine Hilfe, auch wenn sie ein bisschen was gekostet hat. Habe den Link aber trotzdem entfernt.
"Man is the creature of circumstances."
"The lowest stage of humanity is experienced when the individual must labour for a small pittance of wages from others."
( beide von Robert Owen)

jacha

Zitat von: NewLanark am 09:32:04 Do. 29.August 2013Sorry, ...Habe den Link aber trotzdem entfernt.
Akzeptiert & danke.
Immerhin bleibt der Titel 30 Jahre wirksam, wenn der Debitor nicht in die Inso abtaucht. Hoffentlich hast Du die Zinsforderung nicht vergessen.

Richtig interessant wird es für Dich, wenn Du aus Deinem Titel einen PFUeB erwirkt hast und Monsieur Huissier (oder wie der Herr in Deutschland heißt) damit beim Debitor aufkreuzt.

Ich schaetze mal, das Ende vom Lied wird ein weißer Zettel in Deinem Kuechentisch sein. Oder wie kommst Du an die Kontodaten?
cetervm censeo h.IV esse delendam

MisterGrey

Wie ist diese Sache denn ausgegangen ?

Mein Rat: Klagen bringt in solchen Fällen wenig bis gar nichts. Die Rechtskosten übersteigen sofort den Streitwert und die Beweislage ist äußerst dürftig !

tleary

Entschuldigung, aber 350 € sind nun wirklich alles andere als ein Verlust, den man nicht irgendwann verschmerzen könnte. - Zumindest so lange man einen Job hat.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

FrankWhite

Ohjee mein Bruder hatte auch mal so seine Situation. Ist bestimmt schon 4 Jahre her. Da ging es sogar um 2.000 Euro.
Wenn du entsprechende Belege hast wie Kontoauszüge und Sms dann sollte das mit dem zurückholen funktionieren. Du kannst eben wenn die Dokumente vorhanden sind beim gericht eine Zahlungsaufforderung anordnen, die dann dieser Frau geschickt wird, vorausgesetzt die Adresse ist bekannt.
Am Ende hat aber mein Vater die Sache selbst in die Hand genommen und ist zu den Eltern dieses Jungen gefahren und gerade letzte Woche sind die ersten 500 Euro reingeflattert :D

dagobert

Der Ausgangsbeitrag ist 8 Jahre alt.  ::)
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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