Hilfe bei Kündigung

Begonnen von eazy, 13:07:20 Mi. 22.August 2018

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eazy

Hallo,

Ich möchte meinen bestehenden Arbeitsvertrag zum 30.09.18 Kündigen, da ich ab dem 1.10.18 eine neue Arbeitsstelle antreten werde.

Wäre hier aus dem Forum jemand so nett und würde sich meinen Arbeitsvertrag anschauen, und mir sagen auf was ich achten sollte ?
Beispielsweise, finde ich den allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag (Punkt 9)  der Gebäudereinigung vom 19.04.2004 nirgendwo im Internet.

mfg





dejavu

Ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit: Nur 11 Stunden im Monat? Lohnt das überhaupt?
Ausserdem geht es eher um die Bewertung eines Arbeitsvertrages und nicht um die Kündigung als solche, oder?
Leiharbeit und Werkvertragsmißbrauch verbieten! Weg mit dem Dreck!

dagobert

Zitat von: eazy am 13:07:20 Mi. 22.August 2018
Wäre hier aus dem Forum jemand so nett und würde sich meinen Arbeitsvertrag anschauen, und mir sagen auf was ich achten sollte ?
Auf die Kündigungsfrist.

Zitat von: eazy am 13:07:20 Mi. 22.August 2018Beispielsweise, finde ich den allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag (Punkt 9)  der Gebäudereinigung vom 19.04.2004 nirgendwo im Internet.
Der Vorlagentext für den Arbeitsvertrag scheint länger nicht aktualisiert worden zu sein.
ZitatRahmentarifvertrag
für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung

vom 28. Juni 2011

Gültig ab 1. Januar 2012
in der Fassung vom 8. Juli 2014

https://www.die-gebaeudedienstleister.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t=1535082362&hash=c84c4ecb15fc4328ac9fca792bccd4cef878a256&file=fileadmin/user_upload/Zielgruppe_Gebaeudedienstleister/Shop/Tarifvertraege/RTV_2015.pdf

Kündigunsfristen stehen jetzt in § 20.



https://www.die-gebaeudedienstleister.de/service-fuer-gebaeudedienstleister/tarifinformationen/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

eazy

ZitatOhne jeden Anspruch auf Vollständigkeit: Nur 11 Stunden im Monat? Lohnt das überhaupt?

Das war der erste Arbeitsvertrag, da ich durch ein gutachten vom Amtsarzt außer gefecht gesetzt wurde und seiner meinung nach nicht länger Arbeiten durfte. Dieses ist nun aber gott sei dank Geschichte, und wurde im Nachtrag (letzten beiden Fotos) heraufgesetzt.

(Dieses gutachten erfolgte ausschließlich auf veralteten befunden, und wurde "beschlossen" ohne das mich dieser Arzt jemals gesehen hat bzw. ich ihn jemals gesehen habe.)

ZitatAusserdem geht es eher um die Bewertung eines Arbeitsvertrages und nicht um die Kündigung als solche, oder?

Da hätte hier fragen müssen, bevor ich diesen unterschrieben habe .  ;)
Hast aber recht, eigentlich ging es mir nur um diesen Rahmentarifvertrag von 2004 und den Kündigungsfristen. werde die anderen Seiten wieder entfernen. Man weis ja nie im Netz.

Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen zum Monatsende, wenn ich die Kündigung aber nächste woche schon losschicke und zum 30.9 Kündige sollte das nichts machen oder ?


ZitatKündigunsfristen stehen jetzt in § 20.
War mir unsicher ob es sich um genau diesen Tarifvertrag handelt vom 19.4.04, und ob evtl. etwas anderes drinn stand.

Danke !

dagobert

Zitat von: eazy am 09:41:45 Do. 23.August 2018
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen zum Monatsende, wenn ich die Kündigung aber nächste woche schon losschicke und zum 30.9 Kündige sollte das nichts machen oder ?
Nein, das schadet nicht.
Achte darauf, dass du den Zugang der Kündigung nachweisen kannst. Nicht dass der AG nachher behauptet, er hätte nichts erhalten ...  :baby:

Zitat von: eazy am 09:41:45 Do. 23.August 2018
ZitatKündigunsfristen stehen jetzt in § 20.
War mir unsicher ob es sich um genau diesen Tarifvertrag handelt vom 19.4.04, und ob evtl. etwas anderes drinn stand.
Tarifverträge gelten immer in der jeweils aktuellen Fassung, umso mehr wenn sie allgemeinverbindlich sind.
Wie oben schon geschrieben, ist da der Vorlagentext für den Arbeitsvertrag nicht aktuell.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

eazy


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