BAG: Fahrt zum Kunden und zurück ist Arbeitszeit

Begonnen von dagobert, 20:25:14 Di. 25.September 2018

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dagobert

ZitatAußendienst
BAG: Fahrt zum Kunden und zurück ist Arbeitszeit

Zur Arbeitszeit gehören für einen Monteur im Außendienst auch die Fahrten zum Kunden und zurück zur eigenen Wohnung. Diese Zeiten sind nach Tarif oder mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten. Mehr Geld steht dem Mitarbeiter aber nur zu, soweit sein Tarifgehalt diese Zeiten nicht schon abdeckt – so das BAG.

[...]
Im Sinne des Klägers bestätigten die Richter in Erfurt, dass die Zeiten der ersten Fahrt morgens zum ersten Kunden ebenso wie die letzte Fahrt des Tages vom letzten Kunden zurück nach Hause Arbeitszeit sind, im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und der EU-Arbeitszeitrichtlinie.

Allerdings regelt der Tarifvertrag ausdrücklich, dass mit der »Nahauslösung« und dem Tarifentgelt der Arbeitstag einschließlich Hin- und Rückfahrt abgegolten sind. Dieses tarifliche Vergütungskonzept hätten die Gerichte für Arbeitssachen hinzunehmen, da der Ermessensspielraum der Tarifpartner hier nicht überschritten sei.

Mindestlohn auch hier gesichert

Für ähnlich gelagerte Fälle trifft das BAG aber im Urteil aber eine wichtige Aussage: Als Arbeitszeit sind die betreffenden Fahrten mindestlohnpflichtig im Sinne von § 1 Mindestlohngesetz (MiLoG). Ein Tarifvertrag kann nicht über den gesetzlichen Mindestlohn disponieren, ihn also auch nicht für bestimmte Teile der Arbeitszeit ausschließen.

Das bedeute aber nicht, dass der Arbeitnehmer für diese Zeiten den Mindestlohn zusätzlich zum sonst geschuldeten Tarifentgelt verlangen kann. Vielmehr sei es ausreichend, wenn das tarifliche Gesamtentgelt, geteilt durch alle Arbeitszeitstunden einschließlich der An- und Rückfahrten, höher sei als der gesetzliche Mindestlohn.
https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Aussendienst-Fahrten-zum-Kunden-sind-Arbeitszeit~

BAG, 25.04.2018
Aktenzeichen 5 AZR 424/17
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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