Entscheidung zu Überstundenzuschlägen EuGH stärkt Rechte von Leiharbeitern

Begonnen von bernie von zoom, 20:17:22 Do. 13.Januar 2022

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bernie von zoom

Eine Entscheidung des EuGH ob der Tarifvertrag Leiharbeit Equal Pay verhindern darf steht an.
Zitat
Entscheidung zu Überstundenzuschlägen EuGH stärkt Rechte von Leiharbeitern
Stand: 13.01.2022 13:25 Uhr

Der EuGH hat die Rechte von Leiharbeitern bei der Berechnung von Zuschlägen für Überstunden gestärkt: Diese müssten auch in Monaten genehmigt werden, in denen sie wegen Urlaubs nicht auf eine Mindestzahl reiner Arbeitsstunden kommen.
Von Bernd Wolf, ARD-Rechtsredaktion

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt - insbesondere von denen, die bei Leiharbeitsfirmen arbeiten. Kein Tarifvertrag dürfe einen Arbeitnehmer davon abhalten, seinen Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub geltend zu machen, entschied das höchste EU-Gericht.

Bernd Wolf
Leiharbeiter aus NRW hatte geklagt

Das Bundesarbeitsgericht hatte den EuGH zuvor gefragt, ob es mit EU-Recht vereinbar sei, wenn ein Arbeitgeber bei der Berechnung der Überstundenzuschläge die gesetzlichen Urlaubszeiten eines Arbeitnehmers außen vor lässt. Geklagt hatte ein Leiharbeiter: Der Manteltarifvertrag für Zeitarbeit garantierte ihm 25 Prozent Überstundenzuschlag, wenn er mit 23 Arbeitstagen im Monat über 184 geleistete Stunden hinauskam. Geleistete Stunden sollten dabei nur tatsächlich gearbeitete Stunden sein - Urlaubszeiten sollten nicht mitzählen.

Sein Arbeitgeber, die Koch Personaldienstleistungen aus Nordrhein-Westfalen, verweigerte ihm dementsprechend Überstundenzuschläge für die Zeit, in denen er zehn Tage Jahresurlaub nahm und so nicht auf die notwendige Mindeststundenzahl kam.

Arbeitnehmer dürfen nicht von Urlaub abgehalten werden

Der EuGH urteilte nun, dass eine solche Beschneidung der Überstundenzuschläge nicht gehe. Denn eine solche Regelung halte Arbeitnehmer davon ab, Urlaub zu nehmen, den sie aber für ihre Sicherheit und Gesundheit bräuchten.

Zwei deutsche Arbeitsgerichte hatten der Leiharbeitsfirma aus NRW recht gegeben - nach dem EuGH-Urteil muss nun das Bundesarbeitsgericht entscheiden. Der Mann muss seine Zuschläge ausbezahlt bekommen.

Az. C-514/20

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/eugh-arbeitnehmerrechte-101.html

tleary

Zitat von: bernie von zoom am 20:17:22 Do. 13.Januar 2022
Eine Entscheidung des EuGH ob der Tarifvertrag Leiharbeit Equal Pay verhindern darf steht an.
Ein genauer Entscheidungstermin (zumindest der Monat) steht aber noch nicht fest, oder?

Hoffentlich werden nach dem finalen Urteil nicht viele tief enttäuscht sein.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

bernie von zoom


Wann die Verhandlung zu Equal Pay sein wird wüsste ich auch gerne, dieser Kalender https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo1_6581/de/ hilft noch nicht weiter.

Es gibt weitere Verfahren die derzeit ruhen um die Entscheidung abzuwarten. Und wieder aufgenommen werden wenn die erste Entscheidung enttäuscht weil im Sinne der Leihgauner.

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