Gerichtsvollziehertermin wegen GEZ-Schulden

Begonnen von Mr. Pink, 08:24:32 Di. 09.Oktober 2018

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Mr. Pink

Morgen.

Ich bin letztes Jahr im September in eine neue Wohnung gezogen, hab dann im ersten Monat zur Aufstockung Alg2 bekommen, seitdem Wohngeld. Hab danach mehrere GEZ-Rechnungen bekommen, die ich ehrlich gesagt ignoriert habe. Ich hab keinen TV, will keinen TV und brauch keinen TV und seh es nicht ein, für etwas zu zahlen, was ich nicht bestellt hab.
Jetzt kam was kommen musste, ich muss Ende des Monats zu einem Gerichtsvollzieher gehen, mir dafür einen Tag Urlaub nehmen und eine Eidesstattliche Versicherung abgeben.
Hat jemand eine Idee, ob ich aus der Sache irgendwie raus komm? Hab mal auf der Seite der GEZ wegen Befreiung geschaut. Wohngeld zählt da wohl nicht mit rein als Befreiungsgrund.

Onkel Tom

H4-Zeiten nachträglich nachweisen, um Forderungen zu reduzieren.
Geht bis zu 4 Jahren nachträglich.

So wie es scheint, kommen die neuen Regelungen durch und es interessiert
anbei keinem, ob Du Glotze hast oder nicht.

Soweit ich weiß, ist die Gerichtsbarkeit in D durch und wie nun EU darauf
reagiert ? Ich glaube kaum, das die Neuregelung zu GEZ gekippt wird.

Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Mr. Pink

Danke für die Antworten.


Das heißt, ich komm nicht drum rum, auch wenn ich Wohngeld vom Sozialamt bezieh?

Onkel Tom

Der H4-Satz ist dafür masgeblich..

Solange GEZ Forderung nicht dafür sorgt, das Du durch RF-Gebühren die Grenze
des Regelsatz unterschreitet, wirst Du zur Kasse gebeten..

Wie Dein Lebensunterhalt zustande kommt, interessiert denen die Bohne.. Befreiung
wird rein nach Einkommen gleich welcher Herkunft erteilt oder abgelehnt..

Habe das auch mal gehabt, konnte kein Segen vom Amt rechtzeitig bekommen.
Darauf zur GEZ-Nord zum persönlichen Termin zwecks Einsicht in Nachweise
meines Einkommens und da dies die Regelsatzgrenze nicht überschritt, funzte
das ganze..
Lass Dich nicht verhartzen !

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