EuGH: Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist vererbbar

Begonnen von dagobert, 21:24:07 Di. 13.November 2018

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dagobert

ZitatErben bekommen Geld für Resturlaub

Die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen Arbeitgeber Geld für nicht genommenen Urlaub verlangen. Der Verstorbene vererbt seinen Anspruch. Das hat der EuGH entschieden.

In zwei verhandelten Fällen verlangten die Witwen von deutschen Arbeitnehmern, die vor ihrem Tod nicht alle Urlaubstage genommen hatten, eine Ausgleichszahlung – die Arbeitgeber lehnten das ab.

[...]
Sofern das nationale Recht diese Möglichkeit – wie in Deutschland – ausschließt und daher mit dem Unionsrecht unvereinbar ist, ergibt sich laut EuGH der Anspruch direkt aus dem europäischen Recht  – und zwar sowohl gegenüber einem öffentlichen als auch gegenüber einem privaten Arbeitgeber.

Zwar sei es richtig, dass der Erholungszweck nach dem Tod hinfällig sei – aber der Vergütungsanspruch bei nicht genommenem Urlaub stehe auf zwei Säulen: Das Recht auf bezahlten Jahresurlaub umfasst auch einen Anspruch auf Bezahlung im Urlaub und – eng mit diesem Anspruch auf verbunden – den Anspruch auf finanzielle Vergütung für bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommenen Jahresurlaub.

Finanzieller Ausgleich geht auf Erben über

Diese finanzielle Komponente ist rein vermögensrechtlicher Natur und daher dazu bestimmt, in das Vermögen des Arbeitnehmers überzugehen. Im Falle dessen Todes treten die Erben ein.

Wenn eine nationale Regelung nicht im Einklang mit dem Unionsrecht ausgelegt werden kann, muss das entsprechende Gericht diese unbeachtet lassen und dafür Sorge tragen, dass die Erben die Vergütung erhalten.
https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Erben-bekommen-Geld-f%C3%BCr-%C3%BCbrige-Urlaubstage~
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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