Psychologisches Attest - als Berufskraftfahrer nicht geeignet, wie lange gültig?

Begonnen von Kunta, 18:04:05 Fr. 30.November 2018

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Kunta

Hallo zusammen, hier bin ich mal wieder mit einem Problem das mir mein Jobcenter bereitet.  8o

Ich kann privat nicht sicher Auto fahren, und bin auch ganz panisch davor auf Autobahnen zu gehen - nicht einmal 10 Pferde bringen mich, privat oder beruflich, auf eine Autobahn, und ich will weder mich, noch jemand anderen, in Lebensgefahr bringen - als Berufskraftfahrer (Brief mit Rechtsfolgebelehrung ist bei mir nicht angekommen, aber laut Vermittlungsvorschlag im Internet geht es um einen Job als Taxi-Fahrer. Uber?)

Ein Psychologe stellte mir ein entsprechendes Attest aus. und ich dache die Sache ist hiermit für mich ein für allemal erledigt, aber ein übereifriger Fallmanager will mich immer noch in solche gefährliches Berufskraftfahrer-Jobs drängen. ::)

Was ratet ihr mir?

Zum Psychologen gehen und ein aktuellestes Attest verlangen?  >:

Bis jetzt dachte ich so ein Attest ist für jemand unbegrenzt zeitlich gültig, und nein ist keine Ausrede ich fahre sehr unsicher Auto.

Was soll ich machen? Was ratet ihr mir?

Gruß Kunta

Rudolf Rocker

Dann sagst du deinem Fallmanager das Berufkraftfahrer nichts für dich ist und gut!
Kann dich ja keiner dazu zwingen!

Kunta

Zitat von: Rudolf Rocker am 20:38:35 Fr. 30.November 2018
Dann sagst du deinem Fallmanager das Berufkraftfahrer nichts für dich ist und gut!
Kann dich ja keiner dazu zwingen!

Wenn dem so ist ist gut, und Danke für den raschen und guten Rat, aber ist schon seltsam, und nicht das 1te Mal das die Fallmanagerin dieses Attest und meine Phobie einfach ignoriert - oder ist es gar in den Akten verschwunden? Egal, das Original liegt bei mir zuhause, und wie bereits erwähnt die Phobie habe ich tatsächlich - dies schon seit meinem 19 Lebensjahr (ich lies sogar Kameraden fahren wenn es in Richtung überörtliche Berufsschule ging, mit meinem Auto und mir als Beifahrer)

Und wäre mein Vorstellungstermin vor 3 Tagen nicht so dumm gelaufen :o  bei einem vorurteilsbeladenen zukünftigen Chef >:(  dann wäre mir das Jobcenter herzlich egal. So muss ich halt weiter kämpfen und auf die Gnade meiner zukünftigen Arbeitgeber hoffen (sollte es noch gute Menschen geben?) :(

Danke auch für die anderen hilfreichen Tipps in anderen Threads hier lieber Rudolf Rocker, und andere die mir geholfen haben.

Gruß
Kunta

Rudolf Rocker

ZitatDanke auch für die anderen hilfreichen Tipps in anderen Threads hier lieber Rudolf Rocker
Gerne doch!

ZitatWenn dem so ist ist gut, und Danke für den raschen und guten Rat, aber ist schon seltsam, und nicht das 1te Mal das die Fallmanagerin dieses Attest und meine Phobie einfach ignoriert - oder ist es gar in den Akten verschwunden?
Wozu das Attest? Das ist nichts für Dich und fertig! Wenn dem nicht so wäre, würdest Du schon lange als Pflegehelfer im Altenheim arbeiten!

Sehr geehrter Herr Fallmanger, sehr geehrte Frau Fallmanagerin.
Ich habe kein Interesse an einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Wenn Sie mir unbedingt eine Aus- bzw. Weiterbildung zukommen lassen wollen, schlage ich folgendes vor: [hier Aus- oder Weiterbildung eingeben an der Interesse besteht]

Kunta

ZitatGerne doch!

Danke noch einmal für die Hilfe. :)


ZitatWozu das Attest? Das ist nichts für Dich und fertig! Wenn dem nicht so wäre, würdest Du schon lange als Pflegehelfer im Altenheim arbeiten!

Sehr geehrter Herr Fallmanger, sehr geehrte Frau Fallmanagerin.
Ich habe kein Interesse an einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Wenn Sie mir unbedingt eine Aus- bzw. Weiterbildung zukommen lassen wollen, schlage ich folgendes vor: [hier Aus- oder Weiterbildung eingeben an der Interesse besteht

Sorry nur kurz das kleine Mißverständis aufklären - es geht um einen Vorschlag für eine Arbeitsstelle als Taxi-Fahrer und nicht für eine Ausbildung - bisher ist der VV nur in der Jobbörse gespeichert - brieflich bzw. postalisch ist noch nichts angekommen bei mir (das soll ja auch vorkommen - wäre das 2te Mal Vermittlungsvorschlag bei Jobbörse - im Einlogg-Bereich, aber nie in meinem Real-Life-Briefkasten gelandet - vielleicht habe ich ja Glück und ist wieder so  >:D)

Außerdem habe ich einen Hammer - sollte die Frau mich partout da reindrücken wollen:

Habe ich selbst fast vergessen, aber ich war früher einmal Zivildienstleistender bei der hiesigen Arbeiterwohlfahrt im Mobilen Sozialen Dienst (Pflege und Pkw) und wurde vom Dienst ausgemustert (ja, das gab es früher auch beim Zivildienst) weil ich nicht für die Personenbeförderung geeignet bin - aufgrund eines Augenleidens.

Sollten alle Stricke reißen kann ich auch das angeben, neben meiner Phobie >:D

Damals ärgerte mich die Sache weil ich gerne für die AWO gefahren bin, und mein Chef war so kulant mir zu sagen nein macht Kollege was Autobahnen angeht - aber, wie bereits erwähnt, die Sache war so, dass ich wegen eines Augenleidens keinen Personenbeförderungsschein erhielt und meine nicht angestrebte Ausmusterung aus dem Zivildienst.

Sollte man mich also via Vermittlungsvorschlag zum Bewerben zwingen kann ich das in der Bewerbung so nebenbei erwähnen - die Dienststelle im mobilen sozialen Dienst und meine Ausmusterung aus gesundheitlichen Gründen - und dann kann sich der eventuell zukünftige Boss ja selber denken was hier gewesen ist.

Gruß
Kunta

PS: Ich gehe davon aus das man für berufliches Kraftfahren als Taxi-Fahrer immer noch den sogenannten Personenbeförderungsschein haben bzw. bei der zuständigen Stelle beantragen muss? Spätestens dann - bei einer eventuellen amtsärztliche augenärztlichen Untersuchung dieser Stelle - hat sich die Sache sowieso erledigt.


Rudolf Rocker

Sorry, mein Fehler! Bei Berufskraftfahrer denke ich irgendwie an Lkws!
Ja, der Personenbeförderungsschein bzw. Taxischein:
https://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerschein_fuer_lkw-_bus-_und_taxifahrer/fuehrerschein_fuers_taxi/taxischein_erwerben


ZitatSollte man mich also via Vermittlungsvorschlag zum Bewerben zwingen kann ich das in der Bewerbung so nebenbei erwähnen
Das würde dann unter Umständen zu einer Sanktion führen.
Erst mal abwarten was kommt. Normale 08/15- Bewerbung abschicken und warten, ob überhaupt was passiert. Im Falle eines VSGs kann man dann immer noch in einem Nebesatz darauf hinweisen.


Onkel Tom

Zitat von: Kunta am 18:13:42 Sa. 01.Dezember 2018
...
Sollte man mich also via Vermittlungsvorschlag zum Bewerben zwingen kann ich das in der Bewerbung so nebenbei erwähnen...


Bedenke bitte, Dinge zu "gesundheitlichen Einschränkungen" nicht in deinen Bewerbungsunterlagen zu
erwähnen, besser nur im Vorstellungsgespräch darüber was verlauten lassen.

Bei VV mit Rechtsfolgenbelehrung geht automatisch ein Rückfragebogen zum AG, der dem
JC Auskunft darüber geben soll, warum es nicht zur Einstellung kam. Zielrichtung anhand
der Ankreuzantworten ist klar.. Eventuell kann man den Bewerber eine Sanktion verpassen.

Ein Gutachten dürfte beim JC 10 Jahre auf Akte liegen.. Bei mir stand was von "nicht schwer heben"
drin und das konnte ich als "Kein dauerhaftes Tragen schwerer Lasten" in meiner Bewerbung zu
ZAFs unterbringen, die sowiso nur Packesel (Umzugshelfer etc.) suchten.

Also falls Du solche Dinge erwähnst, muss das auf dein Gutachten so passen, das dir niemand
daraus ein Strick basteln kann a la "Der hat sich mittels Wehwechien raus gemogelt".

Aktuell gibt es sehr viele VV, auf dessen es gar kein Job gibt, sondern nur als Lockvogel zum
Eintrag in ZAF-Bewerberpool dienen soll oder ein Job in Aussicht steht, wo sich niemand drum
bewerben würde.
Lass Dich nicht verhartzen !

Kunta

ZitatSorry, mein Fehler! Bei Berufskraftfahrer denke ich irgendwie an Lkws!
Ja, der Personenbeförderungsschein bzw. Taxischein:

Ok, kann passieren. Danke für den Hinweis. Ich hab mir die Sache sofort mal durchgelesen und ich denke allein schon deswegen sollte die Frau vom Amt wissen der Job passt nicht zu mir, aber vielleicht rege ich mich ja über ungelegte Eier auf denn wie schon erwähnt der VV ist erst einmal beim Einloggen in die Jobbörse aufgefallen und ein entsprechender Brief wird hoffentlich nie in meinem Briefkasten eintrudeln.

ZitatDas würde dann unter Umständen zu einer Sanktion führen.
Erst mal abwarten was kommt. Normale 08/15- Bewerbung abschicken und warten, ob überhaupt was passiert. Im Falle eines VSGs kann man dann immer noch in einem Nebesatz darauf hinweisen.

Danke für den Tipp denn ich gerne annehme.

Gruß
Kunta und schönen 1. Advent noch
(Hoffentlich weniger verregnet als bei uns hier)

Kunta

ZitatAlso falls Du solche Dinge erwähnst, muss das auf dein Gutachten so passen, das dir niemand
daraus ein Strick basteln kann a la "Der hat sich mittels Wehwechien raus gemogelt".

Danke für die Hinweise und den Tipp der dem von Rudolf Rocker entspricht und den ich gerne auch von dir übernehme.
Was das Gutachten angeht ich habe ja noch andere gesundheitliche Gründe aber hier geht es ja konkret um einen Job als Berufskraftfahrer den ich wegen einer speziellen Phobie (Attest liegt vor wie bereits erwähnt) und einer Ausmusterung wegen Augenleidens nicht annehmen will und kann (will weder mich, noch jemand anderen gefährden)

ZitatAktuell gibt es sehr viele VV, auf dessen es gar kein Job gibt, sondern nur als Lockvogel zum
Eintrag in ZAF-Bewerberpool dienen soll oder ein Job in Aussicht steht, wo sich niemand drum
bewerben würde.

Hab ich mir auch schon gedacht, und beim Einloggen in der Jobbörse sind mir auch andere Job-Karteileichen aufgefallen - d.h. das Fallmanagement des hiesigen Jobcenters  hat die angesehen, aber nie als VV an mich abgeschickt, und die liegen halt so dort noch rum....kein Witz....wäre es anders würde ich es anders schreiben....ich hab mir daher angewöhnt mich auf briefliche VV zu bewerben die ich konkret über meinen Briefkasten erhalte....

Ist zwar anderes Thema, aber das weis die Fallmanagerin auch was nervt - Viele Arbeitgeber haben bereits andere Bewerber genommen aber nie eine Absage geschickt. Sie meinte nur das ist auch so eine Arbeitgeber-Unsitte die immer mehr um sich greift, aber wie bereits erwähnt, dass ist ein anderes Thema....

Gruß und auch dir noch schönen 1. Advent und besseres Wetter als wir hier haben
Kunta

Kunta

So jetzt habe ich die Bewerbung erhalten und heute abgeschickt, via Mail an die Firma die Berufskraftfahrer im Taxibereich sucht - Ja, ich bin total verärgert über meine Fallmanagerin denn die weis genau, dass ich seit einiger Zeit ein psychiatrisches Attest vorliegen habe das mir bescheinigt ich darf diese Tätigkeit nicht machen, und einen Personenbeförderungsschein habe ich auch nicht, aber egal, Hauptsache Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgebelehrung. Ich danke euch allen noch einmal für den guten Rat hier und jetzt heißt es abwarten nachdem die 08/15-Bewerbung heute fort ist - an die Firma in meiner Nähe. Gruß Kunta

PS: Ich hab mir ein Vermerk gemacht, dass der Brief erst heute eingetroffen ist, denn bei der Jobbörse - im Einloggbereich - stand der schon am 30.11.18 und heute, am 05.12.18, ist der in meinem Briefkasten eingetrudelt.


Kunta

Neueste Entwicklung? Heute war ich auf der Jobbörse der Bundesagentur eingeloggt - keine Rückmeldung seitens des Taxi-Unternehmens, bis dato, weder Einladung zum Vorstellungstermin noch sonst Rückmeldung durch den Arbeitgeber, wo ich mich beworben habe, weil der VV es so wollte. Die Sache hat sich wohl erledigt? Übrigens zwischenzeitlich war ich auch, wegen einer anderen psychischen Sache (die ich hier schilderte), beim Psychiater - er stellte mir ein aktuelles Attest aus das ich als Berufskraftfahrer nicht geeignet bin. (Jetzt vorlegen oder warten was sich ergibt?) Eine Einladung zu einem 3monatigen Termin - so praktiziert das Fallmanagement bei uns hier - steht auch noch aus (Soll ich das aktuelle Attest zu diesem Termin mitnehmen oder vorab der Fallmanagerin in Kopie zuschicken?)

Außerdem war ich, wegen dieser dämlichen Sache beim Augenarzt, da ich auch einen biologischen Grund habe beruflich nicht als Kraftfahrer tätig zu sein

Ergebnis?

Personenbeförderungsschein ist nichts, und die Atteste meiner Ausmusterung vom Zivil- bzw. Wehrdienst wegen eines Augenleidens sind auch heute noch gültig (gut, dass ich das weis ;D)

Ob ich die Atteste dann auch, in Kopie, beim nächsten Termin meiner Fallmanagerin vorlege?

Einzig was mich sehr ärgert ist ich brauche eine neue, viel stärkere Brille lt. Augenärztin, und woher das Geld nehmen? ::)

Gruß
Kunta

Onkel Tom

Das neue Attest von deinem Plüschologen würde ich nur dann einreichen,
wenn SB dir Ärger machen will, allerdings nur als Fotokopie.

Die Taxibude scheint wohl kein echtes Interesse zu haben, also die Hunde
besser dösen lassen..

Zur neuen Brille gibt es Urteil, was ich jedoch nicht finden kann und darin
ist auch geregelt, ab welcher Sehbehinderung ein Zuschuss oder Übernahme
der Kosten angebracht ist. Müsstest mal danach gokkeln  :)
Lass Dich nicht verhartzen !

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