Kurierfahrer für GLS im Auftrag von Leiharbeitsfirma EVB GmbH totgeschlagen!

Begonnen von Rappelkistenrebell, 17:36:45 So. 02.Dezember 2018

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Rappelkistenrebell

Ukrainischer Paket- und Kurierfahrer für GLS im Auftrag von Subunternehmen und Leiharbeitsfirma EVB GmbH totgeschlagen worden!#GLS Schluß mit diesem Sub-Sub-Sub-Unternehmertum! Hoffentlich kann dieser Tod komplett aufgeklärt und die Verantwortlichen benannt werden!

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https://www.swr.de/report/tod-eines-paketfahrers-die-dunkle-seite-des-logistikbooms/-/id=233454/did=22650582/nid=233454/1deirtg/index.html?fbclid=IwAR3jl7CuUeWe4VxmdYv9k1tgW5g0A9y7HKOttTIzHgU6PQKCdxfoB1eXrzs#utm_source=Facebook&utm_medium=referral&utm_campaign=SWR%2Ede%20like
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Rappelkistenrebell

Aus: Ausgabe vom 21.12.2018, Seite 4   / Inland

Mitarbeiter »entsorgt«
Erding: Ukrainer zu Tode geprügelt. Kollegen vom Chef beauftragt?
Von Sebastian Lipp


Nachdem er seinen Lohn eingefordert hatte, wurde im November 2017 ein als Leiharbeiter für den Paketdienstleister GLS tätiger 51jähriger Ukrainer zu Tode geprügelt. Fünf ehemalige Kollegen wurden am Mittwoch wegen dieser Tat verurteilt.

»Sie alle haben Familien und Freunde in der Heimat zurückgelassen, um Arbeit zu finden und ihren Lebensunterhalt zu bestreiten«, sagte der Anwalt der Witwe in seinem Schlussvortrag in dem Verfahren vor dem Landgericht Landshut in Richtung der Angeklagten. Sie landeten bei einer Zeitarbeitsfirma, die Arbeiter an den großen Paketdienstleister verlieh. »Das haben Sie mit ihren Opfern gemeinsam«, so Rechtsanwalt Korbinian Ortner weiter. Für keinen von ihnen habe sich jedoch »die Suche nach einem besseren Leben« erfüllt. Sie wurden um ihren Lohn geprellt, landen im Gefängnis oder bezahlten mit dem Leben.

Der eigentliche Tatablauf ist nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft klar: In der Nacht auf den 13. November letzten Jahres fährt ein mit den fünf Angeklagten besetzter Sprinter auf den Parkplatz eines Kinos im oberbayerischen Erding. Das Auto hält neben einem mit drei Kollegen besetzen Opel Zafira an. Drei der Angeklagten springen aus dem Sprinter und gehen auf das zweite Firmenfahrzeug zu. Sofort schlagen sie auf einen Kollegen ein, der aus dem Opel steigt, um sie zu begrüßen. Dem Kollegen gelingt es jedoch, sich in das Fahrzeug zu retten und die Tür zu schließen.

Doch dann verlässt das spätere Opfer den Zafira und flieht. Die Schläger nehmen die Verfolgung auf, prügeln auf ihn ein und bringen ihn zu Boden. Die Angreifer verlassen den Tatort, ihr Opfer bleibt schwerverletzt zurück und wird seinen Verletzungen erliegen. Bei dem Angriff sollen eine Flasche und eine Eisenstange eingesetzt worden sein.

Die Angeklagten stellen den Ablauf, soweit sie sich überhaupt äußern, anders dar. Sie seien zu dem Parkplatz gefahren, um sich mit den Kollegen zu unterhalten, und seien dabei angegriffen worden. Als sie sich gewehrt hätten, sei alles eskaliert. Das Opfer sei ohne ihre Einwirkung zu Fall gekommen und habe sich den Kopf angeschlagen. Dem widerspricht die Staatsanwaltschaft mit der Einlassung eines unbeteiligten Zeugen, der eine »rationale Vorgehensweise« schilderte. Nach der Tat hätten die Angreifer demnach »ruhig, gelassen und ganz ohne Eile« den Parkplatz verlassen.

Das spricht laut Staatsanwältin dafür, dass die Aktion »planmäßig durchgeführt« wurde. Das Ziel: die »lästig gewordenen Geschädigten loszuwerden«. Die hatten zuvor ausstehende Lohnzahlungen eingefordert, die ihnen mehrfach verweigert wurden. An dem Tag habe sie ein weiterer Mitarbeiter unter einem Vorwand ohne Fahrzeugschlüssel auf dem Parkplatz zurückgelassen.

Die Staatsanwältin forderte am Mittwoch bis zu elf Jahre Haft für die Schläger und vier Jahre für die Helfer, die im Sprinter geblieben sind. Deren Verteidiger bezweifelten, dass die Aktion von vorneherein auf Gewalttätigkeit angelegt war und forderten Bewährungsstrafen.

Das Schwurgericht am Landgericht Landshut war jedoch überzeugt, dass die Angeklagten ausrückten, um ihren Kollegen eine »Abreibung« zu verpassen, wobei allerdings der Tod des Kollegen nicht geplant gewesen sei. Die drei Haupttäter, zwei Litauer und ein Lette im Alter von 22, 26 und 34 Jahren, wurden wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu Haftstrafen von sechs bis sieben Jahren verurteilt. Die beiden Helfer aus Lettland im Alter von 38 und 47 Jahren, die die anderen zum Tatort gelotst beziehungsweise gefahren hatten, wurden wegen Beihilfe zu je zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Ob die Anweisung zu der Tat aus der Geschäftsführung der Zeitarbeitsfirma EVB kam, konnte das Gericht nicht klären. GLS hat die »Zusammenarbeit« mit der Firma dem Vernehmen nach inzwischen eingestellt.

Die Nebenklagevertreterin Claudia Neher aber ist davon überzeugt: »Mit welchen Grenzen hier zur Entsorgung unliebsamer Mitarbeiter sonst vorgegangen wird, wissen wir nicht«, sagte Neher am Mittwoch in einem leidenschaftlichen Plädoyer für die Tochter des getöteten Ukrainers. Laut Neher wurden solche Aktionen »schon öfter gemacht«. Deshalb werde nun gegen den Geschäftsführer des Unternehmens ermittelt.

Quelle

https://www.jungewelt.de/artikel/345851.abreibung-mit-todesfolge-mitarbeiter-entsorgt.html
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