Kosten zum Vorstellungsgespräch sind gedeckelt. Kennt das Jemand schon?

Begonnen von Mari, 14:43:47 Di. 22.Januar 2019

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Mari

Liebe Leser,

ich habe eine Einladung zum Bewerbungsgespräch. Es ist eine weite Anreise. Mein Jobcenter zahlt aber nicht die ganze Reise, sondern deckelt die Fahrtkosten auf 130,-- €. Die sind für die Fahrtkosten ohne Übernachtung. Normalerweise bekomme ich keine Übernachtung, diesmal vielleicht schon. Aber die Fahrtkosten ohne Übernachtung sind bereits zu wenig. Aus bestimmten Gründen, die nicht an mir liegen , kann ich mir das Zuzahlen nicht leisten. ich wollte daher fragen, ob Jemand Argumente kennt, mit denen man dem JC zeigen kann, dass das nicht in Ordnung ist. Ich hatte dort bereits gefragt, und man sagte mir, dass das so in der Bundesverordnung für Dienstreisen für Bundesbedienstete stünde. Aber bei anderen JC gibt es diese Deckelung nicht, und in den ALG-2- (Kann-) Regularien steht auch nicht, dass gedeckelt werden darf. Ich bilde mir nicht ein, mein JC zum Einlenken bewegen zu können, wüsste aber gerne, wie das wo Anders ist und ob Jemand so etwas schon mal kippen konnte. Mich wird das jedenfalls wieder betreffen.


Mari

Ja, danke- Das ist das Bundesreisekostengesetz, das ich meinte und das das JC anführt, um die Kosten zu deckeln. Werde gelegentlich noch mal gucken, ob dort eine Deckelung vorgesehen ist.

Nach meinem Kenntnisstand ist dort allerdings keine Deckelung (maximaler Betrag in einer konkreten Höhe; hier: 130,-- €) vorgesehen. Ich meine damit, wenn eine Zugfahrkarte 190,-- € kostet, zahlt mein JC nur 130,-- € davon (und das gerne auch mal erst nach zwei Jahren, aber das nur nebenbei bemerkt).

Wie ist die Erfahrung bei Ihnen, den Forenteilnehmern, betreffend Deckelung? Wird es bei Ihnen gedeckelt? Wier haben Sie es geschafft, die vollen Reisekosten erstattet zu bekommen?

Onkel Tom

Ich würde auf der schnelle einen schriftlichen Antrag nachweislich einreichen
auf die volle Kostenübernahme des Ticket..
Mann möge Dir das Geld (am Automat) auszahlen, damit Du gleich das Ticket
kaufen kannst.. Das nur ein Teil gedeckelt wird, ist mir neu..

Schaue mal Punkt 6.. Es ist also nicht fest definiert, wie hoch Reisekosten sein
dürfen..

Könnte jedoch auch sein, das Du dazu Klauseln in der EGV stehen hast, falls
gültiges vorhanden ?

Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

ZitatWie ist die Erfahrung bei Ihnen, den Forenteilnehmern, betreffend Deckelung? Wird es bei Ihnen gedeckelt? Wier haben Sie es geschafft, die vollen Reisekosten erstattet zu bekommen?
Moin Mari!
Du kannst uns ruhig duzen, auch wenn wir keine Chefs sind! ;)
Zu Deiner Frage: Meine SB hat mir das in ihrer Richtlinie mal gezeigt. Das ist schon ein paar Jahre her und die Obergrenzen mögen sich verändert haben.
Da könntest du deine*n SB ja mal fragen, ob sie/er dir die Richtlinie mal zeigt.
Bei Vorstellungsgesprächen, die in weit entfernten Orten stattfinden, ist das auch immer so eine Sache. Du würdest hier vermutlich dein gesamtes Jahresbudget an Reisekosten aufwenden und hättest für sämtliche weiteren Vorstellungsgespräche in diesem Jahr keine Möglichkeit der Erstattung mehr.
Hat der Arbeitgeber in seiner Einladung zum Vorstellungsgespräch die Übernahme der Reisekosten ausgeschlossen? Sonst trägt der nämlich die Kosten.

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