Zwangsmaßnahme!

Begonnen von Montreal, 12:38:50 Sa. 09.Februar 2019

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Montreal

Hey Leute, ich benötige mal eure Hilfe. 🙄
Ich habe eine 4 Monatige Zwangsmaßnahme bekommen.
Wie komme ich da gut raus bzw. was wären die Folgen, wenn ich die ohne Grund ablehne!?

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.
😊

Rudolf Rocker

Also ein bißchen mehr Infos bräuchten wir da schon!

Montreal

😅 Sorry, kenn mich nicht so aus damit. Was brauchst du denn für Informationen?

Lieben Gruß

Rudolf Rocker

Ist das eine Zuweisung vom JC?
Wenn ja, auf welche §§ berufen die sich im Anschreiben?

Montreal

Es ist eine Zuweisung in eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 Abs. 1 S. 1 sgb 3 und ja, von der Agentur für Arbeit

Rudolf Rocker

Zitatund ja, von der Agentur für Arbeit
Also nicht Jobcenter?

Montreal

Jap, Agentur für Arbeit...

Rudolf Rocker

Ich kenne mich mit diesem Maßnahmenscheiß nur im JC -Bereich aus. Bei der BA läuft das anders. Da gibt es ja keine Sanktionen sondern Sperrzeiten.

Onkel Tom

Wurde dazu die Teilnahme an dieser "Arschtrittmasnahme"  in einer Eingliederungsvereinbarung
(EGV) festgehalten und unterschrieben ?
Weiter, hast Du beim Masnahmenträger dazu was unterschreiben müssen ?

Hast Du was unterschrieben, hilft nur noch die AU oder die Aufdeckung von Misständen in dem
Laden, wo du "frisiert" wirst Bewerbungen zu schreiben..

@Rudolf

Zwichen ALG 1 und ALG 2 ist die Art von Bestrafung der einzige Unterschied geworden.
Der § 45 SGB 3 trifft ALG 1 sowie ALG 2 Bezieher_innen gleichermaßen..

Ist Montreal frisch erwerbslos geworden, kann ihn so eine Masnahme als "Sofortangebot"
aufgedrückt worden sein.. Gerade sone Masnahmen werden Frischerwerbslosen gern
verpasst.
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

Stimmt, EGV gibts im ALG I ja mittlerweile auch schon.
Und beim Maßnahmeträger nichts unterschreiben!

BGS

Zitat von: Rudolf Rocker am 17:27:14 Sa. 09.Februar 2019
Stimmt, EGV gibts im ALG I ja mittlerweile auch schon.
Und beim Maßnahmeträger nichts unterschreiben!

Stimmt. Die Massnahmeindustrie will schliesslich auch leben... .

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Montreal

Hey ihr, unterschreiben habe ich beim Träger nichts. Nur zum Anfang bei der Agentur für Arbeit den normalen Standard Mist, aber ob das mit drinnen war, weiß ich leider nicht mehr genau. Bin jetzt ca 5 Monate arbeitslos.

Montreal

Das ist auch das erste mal jetzt nach 5 Monaten, dass ich sawas bekomme. Vorher hat mein Vermittler kein einziges mal nachgefragt und ich musste nichts melden, dass ich mich irgendwo beworben habe usw.
Das ist doch eigentlich auch nicht normal, oder!? 🙄
Und was ist, wenn mann sagt, man hätte diese Einladung nie bekommen? (zwecks Brief kam nicht an)

Rudolf Rocker

ZitatUnd was ist, wenn mann sagt, man hätte diese Einladung nie bekommen? (zwecks Brief kam nicht an)
Kann man machen, aber dann kommt die nächste Einladung und irgendwann wird es dann unglaubwürdig, wenn der nächste und übernächste Brief auch nicht ankommen.

ZitatHey ihr, unterschreiben habe ich beim Träger nichts. Nur zum Anfang bei der Agentur für Arbeit den normalen Standard Mist, aber ob das mit drinnen war, weiß ich leider nicht mehr genau. Bin jetzt ca 5 Monate arbeitslos.
War da eine Eingliederungsvereinbarung mit dabei?

Montreal

Ja, es war eine Eingliederung Vereinbarung dabei... Aber dabei dachte ich mir ja nichts. War ja ganz normal für mich... 🤔

counselor

Damit hast Du Dir ein Eigentor geschossen. Erfüllst Du die EGV nicht, dann droht eine Sperrzeit.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Montreal

Naja, was hätte ich denn machen können?

Onkel Tom

Noch ist das Baby nicht in den Brunnen gefallen.. Bei ALG-1 handelt es sich um
Versicherungsleistungen (Finanziert durch deine Arbeitslosenversicherung) und
eine EGV beruht (noch) auf freiwilliger Natur..

Jetzt kommt es genau darauf an, wie diese EGV im Deteil formuliert ist. Oft ist es
so, das EGV-Formulierungen Formfehler bis hin zu Sittenwidrigkeiten oder gar
arglistiger Vertragstäuschungen beinhalten..

Fraglich, wie lange sie gültig ist, bis auf weiteres ?
Weiter, wie deine Verpflichtungen genau ausschauen und wie dir die AfA
Unterstützung verspricht..

Es gibt auch Textbausteine, die Gesetzestext aus dem SGB zum Nachteil des
Erwerbslosen (verstümmelt) wiedergeben und somit eine Verschärfung des
H4-Syndrom darstellen.. Anbei liebäugel ich bei sowas gern mit den § 119 oder
§123 BGB, um eine bereits "freiwillig" unterzeichnete EGV wieder los zu werden.

M.s.G. Tom
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

Zitat von: Montreal am 12:04:23 So. 10.Februar 2019
Ja, es war eine Eingliederung Vereinbarung dabei... Aber dabei dachte ich mir ja nichts. War ja ganz normal für mich... 🤔
So geht es den Meisten! Ich hab meine erste EGV auch klaglos unterschrieben!
Viele dieser Vereinbarungen sind rechtswidrig. Dazu müsste man allerdings den Inhalt genau kennen.
Die Zuweisung in eine Maßnahme ist jetzt aber ein eigenständiger Verwaltungsakt, den wir mal unabhängig von der EGV betrachten müssen. Im vorliegenden Fall hätte es sowieso keinen Einfluss auf die Zuweisung, weil auch ein Widerspruch und Klage gegen die EGV keine aufschiebende Wirkung auf die Maßnahme haben.

Onkel Tom

Wenn in dieser EGV die Bereitschaft zur einer Teilnahme an einer Masnahme
zementiert ist, kommt mann um einen Angriff (Kündigung) der EGV nicht drumherum.

Die EGV kann eine rechtliche Grundlage zu einer Zuweisung "stabillisieren"..
Bezüglich EGV, die bereits "freiwillig" abgesegnet ist, hilft die Konzentration
alleinig auf das SGB nur gaaanz schlecht weiter, zumal die RA-Abteilungen der
AfA / JC schon die richtigen Textbausteine parat haben, um einen einseitigen
Rücktritt vom "Vertrag" zu verhindern..

Deswegen liebäugel ich anbei mit dem BGB..

Um eine bereits gültige EGV knacken zu können, kommt es darauf an, wie sie
zustande gekommen ist und wie sie auf den Erwerbslosen zugeschnitten ist..

Es mussen also ein "wichtiger Grund" verklausuliert werden, die EGV in einen
Dissenz zu bekommen.

Die Zuweisung selbst, wird mit "nix beim Masnahmenträger unterzeichnen,
insbesondere eine Datenschutzerklärung" inklusive Widerspruch gegen die
Zuweisung selbst u.s.w. gewuppt.

@Montreal.. Was meinst Du dazu ? Wie ist der Ärger zustande gekommen ?

Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

ZitatWenn in dieser EGV die Bereitschaft zur einer Teilnahme an einer Masnahme zementiert ist, kommt mann um einen Angriff (Kündigung) der EGV nicht drumherum.
Man kann auch ohne EGV eine Zuweisung in eine Maßnahme bekommen, die EGV (egal ob freiwillig unterschrieben oder per Verwaltungsakt) gibt nur der BA zusätzlichen Spielraum.
Für die Zuweisung selber spielt die EGV aber keine große Rolle mehr, weil diese ein eigenständiger Verwaltungsakt ist und ebefalls weil die EGV zum jetzigen Zeitpunkt rechtsgültig ist und ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Glaub mir Onkel Tom, das habe ich alles schon ausgetestet und vertraue hier lieber meinem Anwalt!
Aus der Maßnahme gebracht hat mich letztendlich eine rechtswidrige Datenschutzerklärung, deren Unterschrift ich verweigert habe in Verbindung mit dem Umstand, das mir der Maßnahmeträger keine Fahrtkosten erstatten wollte, wenn ich die Erklärung nicht unterschreibe!
Eine andere Hausnummer ist es allerdings, wenn die Teilnahme an einer Maßnahme auschließlich in einer EGV vereinbart ist. Das ist aber hier nicht der Fall wenn ich das richtig verstanden habe?

Onkel Tom

Ja, wir schnacken gerade aneinander etwas vorbei, zumal wir von Montreal noch
nicht ausreichend Infos haben, um zu schauen, welcher Lösungsweg in Frage
käme..

Lass uns doch bitte erstmal weiteres dazu vom Montreal erfahren  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

Naja, das es eine Zuweisung ist wissen wir ja schon!

Montreal

Hey, vielen Dank für eure tolle Unterstützung! Kann man hier irgendwie Anhänge hochladen? Dann kann ich euch das schreiben zeigen. Hab leider keine Ahnung vom Amt!
😥

Rudolf Rocker

Das mit dem Hochladen ist hier ein bißchen kompliziert.
Du kannst das ganze beim einscannen als Fotodatei (.jpg oder sowas) abspeichern und dann mit einem Bilderhoster hochladen.
Denke bitte dran, die persönlichen Daten zu anonymisieren.

Montreal

Sowas wie Dropbox zum Beispiel?

Onkel Tom

Bei Win müsste es mit Fotofiltre auch gehen.. Bei der annonymisierung bitte
die entsprechenden Worte manuell verwischen/schwärzen. Automatisierte
Pixel-Manipulationen wie z.B. die Benutzung der Stempelfunktion können
durch andere Soft rückgängig gemacht werden..

https://www.heise.de/download/product/photofiltre-18850

Lass Dich nicht verhartzen !


Onkel Tom

Jo, die Einsicht in die EGV hat gefunzt..

Leider habe ich darin nichts gefunden, wie man diese EGV angreifen könnte..
SB hat ausgeschlafen formuliert und um den Stress los zu werden, könnte m.E.
nur noch AU für Entspannung sorgen..

Ich hoffe, dir passierte sowas nur ein Mal und nächster Versuch eines EGV-
Abschluss nie sofort unterzeichnen, sondern zwecks Bedenkzeit (14 Tage)
mit nach Hause nehmen und eher auf eine EGV-VA ankommen lassen.

Der Weg des Widerspruch zur Teilnahme wird durch die EGV massiv erschwert.
(Fast Aussichtslos..)

Der Bewerbungsterrorkurs ist in der EGV als Türöffner (§45) zementiert..
Um ohne AU raus zu kommen, ginge nur noch mit Aufdeckung von Misständen
und anpupsen bei der BA-Prüfstelle..

Doch dazu ist handschriftliches Teilnahme-Tagebuch sowie weitere mögliche
Doku notwendig..

:-\
Lass Dich nicht verhartzen !

Montreal

Ok, vielen Dank trotzdem für alles. Was passiert denn, wenn ich sowas beim nächsten mal nicht unterschreiben will!?

Ich tue dann erstmal so, dass ich diesen Brief nie bekommen habe und dann versuche ich es mit einer AU. Die Eingliederung ist ja auch nur befristet gewesen. Habt ihr evt noch Tipps zwecks AU?
Ich muss leider daheim bleiben, zwecks meines Kindes. Das mussten wir aus der Kita nehmen. Aber in zwei / drei Monaten, haben wir eine bessere Kita. Bis dahin, muss ich irgendwie mich leider drücken von den ganzen Angeboten des JC. 😣

Lieben Gruß

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