Zwangsmaßnahme!

Begonnen von Montreal, 12:38:50 Sa. 09.Februar 2019

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Rudolf Rocker

Antrag auf einsweilige Anordnung um die Aufhebung der vorläufige Leistungseinstellung zu beantragen.

Montreal

Danke!
Antrag ist gestellt und selbst die nette Dame die den Antrag aufgenommen hat, war sichtlich verwirrt von dieser Maßnahme. 🤨

dagobert

Dann drück ich dir mal die Daumen, dass das schnell geht.
Bis Monatsende ist ja nicht mehr lang hin.


Ach so: Die Anhörung solltest du trotzdem noch beantworten, falls noch nicht geschehen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Montreal

Ja danke!
Und klar beantworte ich die noch, aber da lass ich mir schön Zeit, die Frist ist ja lang genug. 😉

Ich halte euch auf dem laufenden.
Lieben Gruß

Rudolf Rocker

Ich schließe mich beim Daumendrücken an!

Montreal

Hey Ihr, tja was für ein toller Rechtsstaat! Mein Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass alles rechtens ist und warum ich mich noch nicht bei der Agentur gemeldet habe. Das Gericht möchte auch wissen, warum ich die Maßnahme (die mich ja nie erreicht hatte) nicht angetreten bin. Bei der Antragstellung, hab ich das auch erwähnt, nur die nette Dame, bei der ich den Antrag gestellt hatte, sagte zu mir, dass ist nicht wichtig, darum geht es ja in erster Hinsicht nicht. Ganz toll! Ich gebe jetzt Stellung beim Gericht, dass ich ja nie eine Zuweisung bekommen habe. Und dem Amt antwortete ich das selbe.

Mittlerweile, glaube ich eher nicht mehr an das Gesetz.
Ziemlich krass alles.

Lieben Gruß

dagobert

War das wirklich der Beschluss vom Gericht oder nur die Stellungnahme vom Amt?
Du wärst nicht der erste der das verwechselt.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Montreal

Hey und ja der Eilantrag wurde abgelehnt und das soziale Gericht möchte auch eine Stellungnahme, warum ich die Maßnahme nicht angetreten habe.

Lieben Gruß

Onkel Tom

Zitat von: Montreal am 12:36:57 Di. 05.März 2019
...
Das Gericht möchte auch wissen, warum ich die Maßnahme (die mich ja nie erreicht hatte) nicht angetreten bin.
...

Wenn das zum Erfolg führt, ist das ok. Jedoch kannst Du damit rechnen, das der nächste Versuch
einer Zwangsmasnahme per förmlicher Postzustellung (gelber Briefumschlag) erfolgt..
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: Montreal am 08:19:19 Mi. 06.März 2019Hey und ja der Eilantrag wurde abgelehnt und das soziale Gericht möchte auch eine Stellungnahme, warum ich die Maßnahme nicht angetreten habe.
Dann war das nicht der Beschluss, sondern ein Schreiben der AfA an das Gericht, welches dir zur Stellungnahme übersandt wurde.

Schau mal genau nach: Das sind zwei Schreiben, mit unterschiedlichen Briefköpfen.
Oben drauf ein kurzes Anschreiben des Gerichts, dahinter ein Schreiben der AfA an das Gericht für dich zur Kenntnisnahme.


Zitat von: Onkel Tom am 11:03:57 Mi. 06.März 2019Jedoch kannst Du damit rechnen, das der nächste Versuch einer Zwangsmasnahme per förmlicher Postzustellung (gelber Briefumschlag) erfolgt.
Ja, davon ist auszugehen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

Zitat von: Montreal am 08:19:19 Mi. 06.März 2019Hey und ja der Eilantrag wurde abgelehnt und das soziale Gericht möchte auch eine Stellungnahme, warum ich die Maßnahme nicht angetreten habe.
Das kann so nicht stimmen, irgendwas hast du da missverstanden.

Wurde der Antrag abgelehnt, dann ist das Verfahren beendet - und das SG fordert keine Stellungnahme mehr an, weil Verfahren beendet.

Oder andersrum:
Fordert das SG eine Stellungahme an, dann läuft das Verfahren noch. In dem Fall kann das fragliche Schreiben nicht der Beschluss gewesen sein, denn damit wäre das Verfahren beendet, siehe oben.

Wenn du dir nicht sicher bist, lad den Kram mal hoch.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Montreal

Guten Abend, sorry dass ich nicht so fix antworten kann. Mein kleiner ist momentan krank.
Also, ich habe mir nochmal alles ganz in Ruhe angeschaut und ja, das SG möchte erstmal eine Stellungnahme von mir haben. Der Rest ist von der Agentur (im Schreiben) also alles doch erst einmal in Ordnung.

Viele liebe Grüße und ein schönes Wochenende an Euch und so wie ich mich kenne, werde ich morgen wieder Post im Briefkasten haben (pünktlich zum Wochenende)

Ich melde mich wieder und danke nochmal fürs wach rütteln  ;D

Montreal

Guten Abend liebe Leute, es geht in die nächste Runde. 😊

Erstmal habe ich nach der Anhörung beim SG & bei der Agentur für Arbeit, keine sperre bekommen und mein Geld wurde mir auch sofort wieder überwiesen. Also alles in Ordnung erstmal. Danke für die tolle Unterstützung von euch!

Jetzt geht es weiter.
Ich habe am 10.03. online Urlaub eingereicht (Ende April für zwei Wochen in Deutschland mit der Familie) und am 14.03. online eine Antwort bekommen, mit der Ablehnung des Urlaubes.
*Sehr geehrter...
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir haben Ihre Veränderungsmitteilung geprüft. Da Hinderungsgründe vorliegen, kann diese leider nicht genehmigt werden. Wir werden Sie zeitnah hierzu kontaktieren*

Heute 13 Tage später, habe ich dann eine neue Zuweisung bekommen. (ohne einschreiben, wieder ein ganz normaler biref) die am 03.04. Starten soll.

Jetzt zu meinen Fragen, können die mir den Urlaub verweigern, nur weil da evtl vielleicht eine Maßnahme ansteht!?
Und was ist, wenn ich mich einfach wieder auf dumm stelle und sage, auch diesen Brief habe ich nie bekommen!?
Weil wenn ich das machen würde und von mir aus alles wieder von vorne beginnt, mit Geld erstmal stoppen und prüfen ob eine Sperrzeit Eintritt. Was ja nicht schlimm ist, weil es erst Anfang des Monats wäre.
Wenn dann wieder diese Anhörung kommt und ich die fristen zum Antworten einhalte. Dann wäre mein Eingliederungsvertrag zu Ende (12.04) und dann dürfte ich doch solche Maßnahmen nicht mehr zugeteilt bekommen, oder? 🤔

Habt noch ein schönes Wochenende und ich freue mich wieder auf eure Antworten. 🙂

Bye


Onkel Tom

Moin..

In der letzten Runde hast Du ja auch etwas per Post nicht bekommen..
Das dies wieder passiert, kommt nicht so gut, weil Du anbei gefordert bist, postalisch erreichbar zu sein und das
"Zuweisungen" in Serie nicht dein Briefkasten erreichen wird dann nicht mehr geglaubt.

Könntest den Antrag auf Ortsabwesenheit noch mal schriftlich nachweisbar stellen..
Wenn Bewerbungen noch offen stehen, stünde dem der Ortsabwesenheit im Wege und kann versagt werden.
Da sie dich mit neuem Mist "beglücken" wollen, ebenso..

Kannst Du die Zuweisung anonymisiert über ein Bildhoster hoch laden ?
Bitte die letzte gültige EGV / EGV-VA / EGV-Fortschreibung auch sichtbar machen.

Erstmal abklopfen, in wie weit "Vertragliche Grundlagen" schon bereits zemmentiert oder aktuallisiert sind.

Eventuell wird es Zeit, den EGV-Konstruckt zu Fall zu bringen, dann anbei gegen die Masnahme anstinken.

EGV-Gedöns und Angebot zur Masnahme oder Zuweisung zur Masnahme sind meistens eng verlobt. :-<

Je nach dem kann das auch ganz schön ausarten, um eine Masnahme sanktionsfrei los zu werden und hier ein
Link zu einem Thread, der beschreibt, über den "unglücklich" verlaufenden Erstbesuch bei einem Masnahmen-
Träger hinaus.. 10 spannende Seiten, kreativ konstrucktiv und auch noch mit etwas Humor..  Ist durch gekommen ;D

https://www.elo-forum.org/threads/egv-va-der-zu-massnahme-zwingen-will-wurde-erlassen-nachdem-zu-viele-fragen-gestellt-wurden-ich-bitte-um-rat.201281/

Hüstel.. Mit dem Mobcenter kommuniziert mensch am besten nur schriftlich (per Einreichung und Eingangsbestätigung
auf Duplikat..) Gerade jetzt, sich gegen eine Sinnlosmasnahme zu stellen, sollte man Dialoge in seiner eigenen
Mobcenter-Akte nachvollziehen können..

;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

ZitatMit dem Mobcenter kommuniziert mensch am besten nur schriftlich
Hier geht es um die Bundesagentur gegen Arbeit. Für die gilt der Ratschlag aber gleichermaßen!

Montreal

https://www.dropbox.com/sh/wldma7q7h4rsths/AADDPHTMMN7NCGSs3Lb-zKUCa?dl=0

Hey, hier sind die ganzen Briefe nochmal.

Ich finde es halt trotzdem sehr komisch, dass wieder ein normaler Brief kam und nicht wie alle gesagt haben ein einschreiben. Mein SB ist aber auch nicht der hellste. Das habe ich in meine Gespräche damals schon mitbekommen. Was übrigens immer noch das einzige gewesen war in über 6 Monaten 😅

Aber sagen wir mal, ich mache es wieder so, dass der Brief wieder nicht an kam (die Post ist damit ja auch gerade zufällig in den Schlagzeilen) danach ist meine EGV ja vorbei. Kann ich dann trotzdem noch so ein Quatsch bekommen?

Viele liebe Grüße 🤗

Rudolf Rocker

Onkel Tom hatte es oben schon geschrieben:
Die "Brief kam nicht an"- Sache kann man einmal machen. Beim zweiten mal wird es dann unglaubwürdig, auch für das SG.

Zitat...danach ist meine EGV ja vorbei. Kann ich dann trotzdem noch so ein Quatsch bekommen?
Na klar! Zuweisungen zu Maßnahmen gehen auch ohne EGV.

Montreal

https://www.dropbox.com/s/ejyq4u3gicytu4q/20190324_214955.jpg?dl=0

Das habe ich übrigens auch noch kommentarlos dazu bekommen und ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was ich damit anfangen soll! Es gibt keine fristen bzw überhaupt irgendwelche Infos darüber ob und wohin ich das schicken sollte... 🤔

Rudolf Rocker

Würde ich erst mal nicht unterschreiben.

Onkel Tom

Igitt.. Ein halbes Jahr Fitz-Job-Konzept.. Noch schlimmer wie die Mikroben..

Die EGV kann so bestehen bleiben, da sie im Zweifelsfall tatsächlich ausläuft.. Ansonsten zur
Sicherheit nachträglich kündigen, falls SB sich weiter auf die EGV stützt. (119 oder 123 BGB).

Gegen die Zuweisung kannst Du ein Widerspruch beim JC sowie die aufschiebene Wirkung beim
SG einreichen. Da dies was dauert, müsstest Du den Erstbesuch bei Fitz überstehen..

Jo, wird um eine Sperre zu vermeiden wird das wohl eine Nummer a la User Widerporst oder
Du könntest die gelbe Fahne hissen. Gehst Du hin, nix unterschreiben aber alles an Unterlagen
einsacken. Kein USB-Sick als angenommen quittieren ! Und dann mal schauen, was man
wuppen kann  ;)

Wie ist denn deine Vorgeschichte ? Hat deine SB zu deinen Bewerbungsbemühungen oder zur
Bewerbungsmappe was zu meckern ?

Frage sie doch mal schriftlich nach Auskunft im Sinne des § 14 SGB 1,  warum SB dich ständig
in solchen Bewerbungstrainings parken will. Damit sind in der ersten Runden schon 3 Schreiben
fällig.. Diese bitte kopieren und Duplikate als Eingegangen stempeln und signieren lassen.

Zuvorkommend sollte dein Bewerbungskonzept ausgeschlafen sein, um zu überzeugen, das die
teilnahme bei Fitz überflüssig ist und somit nicht im Interesse der Algemeinheit sein kann.
(Steuerverschwendung)
Lass Dich nicht verhartzen !

Montreal

Hey, meine Bewerbungen sind definitiv top und benötigen keinerlei Unterstützung.
Zur Vorgeschichte, kann ich wenig sagen. Ich hatte bei meinem SB mein erst Gespräch und damit war es das auch schon. Er hat mich fast 6 Monate in Ruhe gelassen und es wollte auch nie irgendeiner meine Bewerbungs Bemühungen sehen. Das ist ja dass komische.

Da ich leider wirklich nicht am ersten Tag der Maßnahme kann, würde ich mich erst einmal zwei Wochen krank schreiben lassen und dann zum ersten Tag hingehen und dann werde ich ja weiter sehen.
Oder was meint ihr?

Lieben Gruß

Rudolf Rocker

ZitatHey, meine Bewerbungen sind definitiv top und benötigen keinerlei Unterstützung.
Eine schriftliche Anfrage an deinen SB warum er der Meinung ist, das du ein Bewerbungstraining nötig hast, könnte man mal machen.



ZitatDa ich leider wirklich nicht am ersten Tag der Maßnahme kann, würde ich mich erst einmal zwei Wochen krank schreiben lassen und dann zum ersten Tag hingehen und dann werde ich ja weiter sehen.
Oder was meint ihr?
Kann man so machen!

Montreal

Ach ja, wie melde ich mich krank am besten? Muss ich den Träger anrufen sofort und wem muss ich die Krankschreibung schicken? 🤔

Lieben Gruß und einen schönen Abend euch noch.

MarcoW75

An den Maßnahmeträger. So du im Krankenhaus liegen solltest, dann lass dich NICHT von irgendwelchen Forderungen nach "Liegendbescheinigungen" oder gar einem Krankenschein aus der Ruhe bringen. Die pure mündliche Meldung, dass du im Krankenhaus liegt, ist ausreichend, wenn sie das bestätigt haben wollen, sollen sie gefälligst im Krankenhaus anrufen.

Montreal

Ok, also muss ich da anrufen und den Krankenschein dahin schicken!?

Lieben Gruß

Rudolf Rocker

Läuft genauso wie du das bei einer AU beim Arbeitgeber machen würdest.

götzb

Zitat von: Rudolf Rocker am 08:55:14 Mo. 25.März 2019
Würde ich erst mal nicht unterschreiben.
Erst mal ? :-X
Niemals sollte man so einen Bullshit unterschreiben.
Natürlich auch nicht die Maßnahmeverträge und Datenschutzerklärungen.

Und ev. geforderte Lebensläufe oder Zeugnisse müssen auch nicht beigebracht werden.
Sabotage als legitimes Mittel gegen Zwangsarbeit und Niedriglohn.

Rudolf Rocker

Du hast vollkommen recht götzb!
Das "erst mal" kann man aus meinem Satz streichen!
Danke für den Hinweis.

Montreal

Hey, oh je ihr macht mir ja richtig angst, was ihr für erfahrungen habt mit solchen Trägern. 😥
Aber danke für die ganzen Infos.

Ich habe jetzt auch endlich ein Ziel in Sicht, um endlich wieder arbeiten zu können. Ende Mai haben wir einen neuen Kitaplatz und ab August, kann ich endlich wieder arbeiten gehen.
Was ist, wenn ich eine Firma dazu bekomme, mir einen Arbeitsvertrag zum August zu geben. (bei meiner alten Firma wäre das zb rechtzeitig zum Weihnachtsgeschäft)
Also der Vertrag wäre ja nur zum Schein. Würde mich die Agentur dann in Ruhe lassen. Ich weiß nicht ob ich da irgendwas übersehe und ob das klappen kann!? 🤔

Lieben Gruß

Rudolf Rocker

ZitatAlso der Vertrag wäre ja nur zum Schein. Würde mich die Agentur dann in Ruhe lassen. Ich weiß nicht ob ich da irgendwas übersehe und ob das klappen kann!?
Dann müssten sie dir aber auch einen "Scheinlohn" bezahlen und "Scheinabgaben" an die Sozialversicherungen abführen. ;)
Kann du da nicht eine Halbtags- oder Vierteltagsstelle raushandeln. Selbst wenn du da nur zwei Stunden am Tag arbeitest, können sie die Maßnahme vergessen!

  • Chefduzen Spendenbutton