Zwangsmaßnahme!

Begonnen von Montreal, 12:38:50 Sa. 09.Februar 2019

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Montreal

Ach also auch wenn ich da nur einen Mini Job bekäme, wäre ich damit gerettet vor der Agentur?

Und die sollen mir ja nur zum August den Vertrag aufsetzen, weil ich bis dahin so oder so irgendwie, irgendwo was zumindest kleines finden werde. Und selbst wenn nicht, würde ich mich nicht mehr bei der Agentur melden, weil ich dann eh nur einen Monat alg1 bekäme und Hartz IV gar nicht erst beantragen / bekommen würde und im schlimmsten Fall, wäre ich ein Monat ohne Geld. Was dann aber nicht so wild ist.

Rudolf Rocker

ZitatAch also auch wenn ich da nur einen Mini Job bekäme, wäre ich damit gerettet vor der Agentur?
Nee, vor der Agentur wohl nicht, aber sie können dich dann nicht mehr so ohne weiteres in eine Maßnahme stecken. (Was sie aber vermutlich trotzdem versuchen werden.)


Onkel Tom

Wenn die gelbe Fahne gehisst wird, vom Orginal 2 Kopien anfertigen, 1Kopie mit normaler Post
zum Masnahmenträger, das Orginal zum JC/AfA und auf der 2.Kopie Eingangstempel und Signatur
geben lassen.

Die Fotokopie zum Masnahmenträger ist noch nicht verpflichtend, kann jedoch dazu dienen deren
Seriösität zu prüfen. Im Normalmodus aktzeptieren MTs das erst mal so und schwarze Schafe
schwärzen einen an, das man nicht erschienen sei (und leugnen, eine AU-Bescheinigung erhalten
zu haben)..
Im letzteren Fall hat man einen weiteren Grund, Teilnahme bei dem MT zu verweigern..

Anti-Sanktionsversichert ist man ja schon durch den Einreichungsnachweis der AU beim JC/AFA.

Ein Arbeitsvertrag kann dich nur dann vor dem SB schonen, wenn er nicht später als 2 Monate in
Kraft tritt, beziehungsweise die Stelle angetreten wird.

Teilzeitjobs sind für sowas weniger dienlich.. JC/AFA fährt auch den Film "Dann könntes Du ja
auch 2 Teilzeitjobs nachgehen".. Besser nicht.. Wird dann richtig kompliziert und hast mehr
Generve mit Behörden (Nachweise) etc.

Nun hat dich SB 6 Monate in Ruhe gelassen und hat nicht prüfen wollen, warum deine Bewerbungs-
bemühungen nicht zum Erfolg führten ?

Wenn nein, kommt Löcher in Bauch fragen a la § 14 SGB 1 ganz gut.. Achte darauf, das deine eigene
Mobcenterakte so vollständig ist, das im Nachhinein daraus ein lückenloser Verlauf nachgewiesen
werden kann.. Gerade, wenn mann zum SG muß, ist sowas Gold wert..

;)

Lass Dich nicht verhartzen !

MarcoW75

Zitat von: Rudolf Rocker am 20:15:32 Di. 26.März 2019
ZitatAch also auch wenn ich da nur einen Mini Job bekäme, wäre ich damit gerettet vor der Agentur?
Nee, vor der Agentur wohl nicht, aber sie können dich dann nicht mehr so ohne weiteres in eine Maßnahme stecken. (Was sie aber vermutlich trotzdem versuchen werden.)


Wobei der Minijob Vorrang hätte, da auf dem 1.Arbeitsmarkt. Will sagen: man müsste für die Ausübung des Minijobs von der Maßnahme freigestellt werden und nur die restliche Zeit zur Maßnahme erscheinen. Oftmals behaupten die MT, dass die Maßnahme absoluten Vorrang hätte und man dafür den Minijob aufgeben müsse, darauf sollte man aber nicht reinfallen. Denn eine Aufgabe des Minijobs ist als Erhöhung der Bedürftigkeit sanktionierbar. Die Maßnahme hätte nur in einem einzigen Fall Vorrang: wenn nachweislich darauf höhere Vermittlungschancen resultieren. Ich habe schon diverse solcher Maßnahmen gemacht...keine einzige davon hat zu einer Erhöhung der Vermittlungschancen geführt.

Montreal

Hey Leute, danke für die ganzen Tipps. Morgen fängt die Maßnahme an und ich bin seit heute, bis Ende der nächsten Woche erstmal krank geschrieben.
Ich ruf dann morgen den Träger an und sag, dass ich krank geschrieben bin und schicke ihm eine Kopie des Krankenscheins und das original geht an die Agentur (muss ich die eigentlich auch anrufen?)
Und ja, mein SB hat noch nie nach meinen Bemühungen gefragt und nach unserem ersten Gespräch vor 6 Monaten, kam halt auch nie wieder etwas. Meine Bewerbung sind sehr gut und ich habe mir immer Infos gemacht, wo ich mich beworben hätte usw. so dass meine mindestens 4 Aktivitäten im Monat abgesichert sind.

Es ist halt alles eine riesen Frechheit, was diese Leute da mit einen abziehen können. 🤬

Viele liebe Grüße an euch alle!!!

Montreal

So, die Zuweisung ist jetzt erstmal hinfällig und ich bekomme eine neue. Bin mal gespannt, wie fix das geht. 🤔

Lieben Gruß

tleary

Zitat von: Montreal am 12:10:24 Mi. 03.April 2019
So, die Zuweisung ist jetzt erstmal hinfällig und ich bekomme eine neue. Bin mal gespannt, wie fix das geht. 🤔
Scheinbar nicht allzu fix, weil seitdem schon 6 Wochen vergangen sind. - Oder wie ist der Stand der Dinge?
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Montreal

Guten Morgen, ja bis jetzt ist nichts weiter passiert...
Lieben Gruß

Onkel Tom

Naja, das du die orginal AU deinem SB hast zukommen lassen, ist schon mal ganz gut,
damit SB sich im klaren ist, das ein Anhörungsschreiben im sinne des § 24 SGB X
dem Sparwahn des JC kaum noch dienlich ist..
Der Masnahmenträger wird jedenfalls dem JC die Meldung machen, das du nicht
erschienen bist. Solltest Du dazu im Vorfeld eine EGV unterzeichnen und hast es
hoffentlich nicht getan ?.

Durchaus möglich, das du die Masnahme nicht wirklich los bist und diese nach dem
Auslaufen deiner AU nachgehängt wird. Aber sowas wird meistens in einer EGV
fest gehalten..
Lass Dich nicht verhartzen !

Montreal

Hey, nur kurz zur Info für euch. Mein SB schickt mir einmal im Monat eine Zuweisung. (mehr auch nicht) dann melde mich für drei Tage krank und ein paar Wochen später kommt die neue Zuweisung. So geht das jetzt fast drei Monate schon. Mehr macht der Typ auch nicht. Läuft also momentan ganz ok für mich. Und ab August will bzw kann ich dann ja auch wieder arbeiten. 😊

Lieben Gruß

Kauz

Hallo, ich besuche euer Forum schon seit ca.2005,sporadisch.Die Tipps welche Krankheit man wie Simuliert, und wieviel Freizeit die Selektierte dann bringt,sind Genial gewesen.Herzlichen Dank
an die Macher, ich hab dank euch meine 4Tage durch Wochenden beizeiten mit euren Tipps überlebt.Lustig wars einmal-MagenDarm-ich hatte vergessen wos wehtun soll und hab dann beim
abtasten an jeder stelle Aua gejammert.Der Arzt sagte darauf,nun operieren müssen wir wohl nicht.Mir blieb keine andere wahl,Motörhead Konzert am Montag,Afterhour halt.

Bin abgedriftet, mein Anliegen ist folgendes:Bin auf Alg1 seit ca.8 Monaten,bißchen ausspannen,Jobangebote hab ich genug(Cnc-Erodierer),jetzt bin ich zur ner Maßnahme verurteilt worden.
BFZ-Nürnberg-Choachingcenter.Hab mit Vorstellungsgesprächen etc. kein Problem und möchte beim Erstgespräch dann auch mitteilen daß ich keine Lust auf Arbeit hatte und das ganze wenig
Sinn macht.Mein Frage:werden die Aussagen meinerseits,aufgezeichnet,geschrieben und dann ans Amt gesendet.Eine Audioaufnahme davon werde ich machen,will mir halt keine Sperre
abholen.2008 hatte ich auch eine BChoaching auflage,der Träger war die AWO.Stumpfsinn pur,doch zum Glück hab ich schnell gemerkt,daß da Dilettanten,oder und auch Logistikprobleme herrschten.
So bin ich nach 3 Tagen nich mehr hin,nach 11 Wochen haben die bemerkt daß ich nicht da war.Der Grund,ende der Maßnahme,natürlich keine Meldung beim Amt,hätten se erklären müssen,die AWO.
Heut is leider nich mehr so einfach....

Schönen Sonntag noch.

Kauz

P.s bin für jeden Tipp dankbar,aber wie sooft spät drann,der Termin is morgen...

Kuddel

Jeder sollte die Möglichkeit haben, sich eine Auszeit von der Ausbeutung zu nehmen.
Ich sehe dieses Forum nicht als Dienstleister, sondern als Plattform für den Austausch, um sich gegenseitig zu helfen, den Alltag zu bestehen und sich gegen ungerechte Verhältnisse zu wehren.

Deine Anfrage kommt mir merkwürdig vor.
Wenn dir irgendwelche Tricks geholfen haben sollten, kannst du dich freuen. Aber warum darüber herumlabern? Nee, du machst nicht den Eindruck, als würdest du Hilfe brauchen. Ich glaube dem Geschriebenen nicht.

Audio Mitschnitt? Wenn du seit 2005 immer mal wieder reinschaust, dann solltest du den Hinweis auf einen "Beistand" kennen. Du brauchst einen notwendigen Rat bis morgen??
Klingt nach ziemlichem Stuß und nicht nach jemandem, dem die Idee von solidarischer gegenseitiger Hilfe etwas sagt.

mousekiller

Audiomitschnitt geht nur mit Genehmigung aller Gesprächspartner, anderenfalls wäre es rechtswidrig und kann mit einer Strafanzeige enden.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

dagobert

Zitat von: mousekiller am 07:38:46 Mo. 01.Juli 2019
Audiomitschnitt geht nur mit Genehmigung aller Gesprächspartner, anderenfalls wäre es rechtswidrig und kann mit einer Strafanzeige enden.
Richtig, und abgesehen davon hat er sich hier im Thread vertan.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Zitat von: Montreal am 12:12:01 Mi. 26.Juni 2019
Hey, nur kurz zur Info für euch. Mein SB schickt mir einmal im Monat eine Zuweisung. (mehr auch nicht) dann melde mich für drei Tage krank und ein paar Wochen später kommt die neue Zuweisung. So geht das jetzt fast drei Monate schon. Mehr macht der Typ auch nicht. Läuft also momentan ganz ok für mich. Und ab August will bzw kann ich dann ja auch wieder arbeiten. 😊

Lieben Gruß

Oha, bedenke mal die Sauereien bezüglich abverlangens einer "Bettlägerichsbescheinigung" !
Wenn Du schon kein Bock auf Sinnlosigkeiten deines SB hast, dann hisse doch bitte eine länger
andauernde gelbe Fahne.. Langfristige Fähnchien können auch vorübergehend von Beweerbungs-
verpflichtungen befreien..

Deine jetztige Strategie führt zu nix gutem und hast des SB-Verdacht die nächsten 10 Jahre in den
Akten..
Lass Dich nicht verhartzen !

ManOfConstantSorrow

ZitatWährend die Arbeitsagenturen und Jobcenter seit gestern bundesweit für den Besucherverkehr geschlossen sind, müssen Teilnehmer einer Maßnahme diese weiterhin besuchen.
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-jobcenter-schicken-menschen-trotz-corona-krise-weiter-in-massnahmen
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

tleary

Ist vermutlich eine gezielte Falschmeldung von "gegen-hartz". Die sind sowieso nicht sonderlich seriös. Einzig die URL lockte mich einst zu denen.

»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Sunlight

Ja, war eine Falschmeldung von - gegen-hartz -. Wer die Nachrichten beobachtet hat,
brauchte dafür auch keine Bestätigung. Kann da leider aus bestimmten Gründen nicht
mehr schreiben, aber kenne den Vorgang.

götzb

Sollte es eine gezielt falsche Meldung sein, was gewinnt man in Hannover dabei ?
Da setzt man sich doch nur die eigene Rassel an die Eier...
Sabotage als legitimes Mittel gegen Zwangsarbeit und Niedriglohn.

tleary

Vielleicht wollte man etwas Empörung auch in bürgerlichen Kreisen über Hartz-IV und etwas Debatte unter ALG-II-Empfängern in diversen Foren erzeugen. Wobei... zu den Bürgerlichen ist das wohl eh nicht vorgedrungen. Nur im ELO-Forum hab' ich da eine kurze Diskussion darüber gelesen.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Onkel Tom

Mensch beachte bitte anbei, das diese Info am 19.03. auf den Stand von 16.03. veröffentlicht wurde.

Schaut man anbei die "Beleganzeige" deren Seite genauer an, ist es möglich, das Maßnahmenteilnehmer_innen
am Montag den 16.03. nach Hause geschickt wurden..

Die Behauptung, das Maßnahmen trotz "Corona-Kriese" weiter laufen ist mit der Beleganzeige eines Maßnahmenträger
meines Erachten nicht belegt und von der Recherchequalität oberfaul, so was genau auf dem Umstellungszeitpunkt zu
erstellen und am Mittwoch den 19.03 wo schon alles bezüglich Einschränkungen umgesetzt wird, im Umlauf zu bringen.

Weiter hat der Schreiberling dies in seiner Ergänzung (siehe unten) korregiert, also das ganze nur noch für die Ablage P
was wert ist.. (Erst rein schreien und dann ergänzen, das alles nur heiße Luft war..(Blöd-kompatibel))

Und wenn man denn Verstöße nachweisen könnte, hat die Medienwelt derzeit ja ganz andere Sorgen..

Noppenkugel und Klopapier..  :P
Lass Dich nicht verhartzen !

MarcoW75

Ich stecke momentan auch in einer Maßnahme. Die findet als virtuelles Klassenzimmer statt (auch schon vor Corona), wobei aber der Teilnahmeort aber unterschiedlich ist. D.h. manche machen von daheim aus mit (Rechner stellt der Veranstalter), andere von den Rechnern in den einzelnen Standorten des Veranstalters aus. Wer was machen kann, ist Entscheidungssache des Geldgebers,d.h. der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Seit Beginn von Corona wurde generell auf Homeoffice-Betrieb umgestellt. Die Teilnahme vom Standort aus ist nur noch für den Fall vorgesehen, dass mal bei jemandem daheim der Internetzugang ausfällt,d.h. die Leute sollen dann zu den Standorten fahren und von dort aus teilnehmen. Unnötig zu erwähnen, dass das schon in "Nicht-Corona-Zeiten" keiner macht, aktuell erst recht nicht.

Onkel Tom

Solange eine Maßnahme "Coronaschutz kompatibel" ist, wie z.B. die "Home-Office-Teilnahme"
und Gewährleistung Abstandsgebot einhalten zu können ?

Ich gehe auch davon aus, das sich derzeit Maßnahmenträger nicht trauen mit Verstößen gegen
C-Schutzmaßnahmen Geld scheffeln zu wollen..
Ein Piep vom Teilnehmer an den Prüfdienst der BA und dann war es das mit der Zulassung..

Betriebstechnich tötlich mittels Überschriften wie z.B. "Maßnahmenträger spielt leichtfertig mit der
Gesundheit ihrer Teilnehmer." öffentlich kritisiert zu werden. (Deren wundesten Stelle..)

Die meisten Maßnahmenträger haben einfach nur dicht gemacht, weil ihnen das zu aufwändig und
teuer ist, ihren Betrieb um zu gestallten. Weiter ein Verlustgeschäft wegen dem Teilungsverhältnis
Dozentin / Anleiterin zu Teilnehmerzahl..

Deine Maßnahme klingt nach Weiterbildung statt Sinnfrei.. Stimmt das ?

Wenn Sauereien in dieser Hinsicht statt finden, macht es Sinn auf Basis der belegbarkeit Verstöße
an die große Glocke zu hängen.. Holzauge sei wachsam..  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: MarcoW75 am 00:14:17 Di. 21.April 2020D.h. manche machen von daheim aus mit (Rechner stellt der Veranstalter),
Mit dem Rechner allein kommt man nicht online, und der Strom will auch bezahlt sein.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

MarcoW75

Zitat von: Onkel Tom am 13:18:51 Di. 21.April 2020
Deine Maßnahme klingt nach Weiterbildung statt Sinnfrei.. Stimmt das ?

Es war auch 'ne Weiterbildung. Aber genau wie bei den vielen Sinnlosmaßnahmen, mit denen die AfA/JC die Kunden beglückt, wurde auch in dieser Maßnahme nicht sonderlich drauf geachtet, dass die Leute einen gewissen gemeinsamen Nenner hatten. Sprich: Blutige Anfänger und Leute,die mehr drauf hatten als der Dozent, wurden zusammengeworfen in der Hoffnung, dass die einen von den anderen lernen können. Ich bin jetzt Mitte 40 und mit diesen Sprüchen wurden wir schon vor 30 Jahren in der Schule gequält...es war aber schon damals nur eine hohle Phrase ohne Wahrheitsgehalt. Zum "voneinander lernen" gehört nach meiner Definition schon ein bißchen mehr,als alle paar Wochen mal einen kleinen Tip von den Profis zu bekommen. Kannst ja mal im Erwerbslosenforum, wo du (und ich) ja auch noch tätig sind, nach dem Erlebnisbericht "WBS Bremen" suchen, wo ich meine Erfahrungen mit meinem Kurs zum Besten gegeben habe. Ich bin der mit dem Javakurs :-D


Onkel Tom

Naja, WBS-Training hat ja zum Glück noch ein besseren Ruf wie all die anderen Erwerbslosenindustriellen,
solange dort eine echte Weiterbildung absolviert wird (mit Prüfungsabschluss).
Lass Dich nicht verhartzen !

tleary

Zitat von: dagobert am 13:29:05 Di. 21.April 2020
Mit dem Rechner allein kommt man nicht online, und der Strom will auch bezahlt sein.
Sehe ich auch so. Kein Veranstalter kann einen Teilnehmer zwingen, daß der sich einen Breitbandanschluß zulegt. - Noch dazu auf eigene Kosten! Ich würde mich da komplett querstellen, und dann sehen, wie der reagieren will. Vermutlich Meldung ans JC oder sowas. - Ohne Folgen...

»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

MarcoW75

Zitat von: tleary am 08:27:12 Sa. 20.Februar 2021
Sehe ich auch so. Kein Veranstalter kann einen Teilnehmer zwingen, daß der sich einen Breitbandanschluß zulegt. - Noch dazu auf eigene Kosten! Ich würde mich da komplett querstellen, und dann sehen, wie der reagieren will. Vermutlich Meldung ans JC oder sowas. - Ohne Folgen...

Ich kann dir zumindest sagen, wie die WBS dann drauf reagiert. Dann verdonnern sie die Leute dazu, doch wieder in den einzelnen Standorten aufzukreuzen und dem Onlineunterricht an den dortigen Rechnern zu folgen...trotz Corona und seiner ganzen Regelungen wie Mindestabstand. Damals bei uns hatten wir einige Teilnehmer, die -aus unterschiedlichen Gründen- nicht von daheim aus teilnehmen konnten..und die saßen dann in den kleinen "Unterrichtskammern" (Zimmer konnte man das nicht wirklich nennen) wie die Hühner auf der Stange. Will sagen: zumindest der WBS ging "Hauptsache Teilnahme,egal wie" über alles.

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