Solange eine Maßnahme "Coronaschutz kompatibel" ist, wie z.B. die "Home-Office-Teilnahme"
und Gewährleistung Abstandsgebot einhalten zu können ?
Ich gehe auch davon aus, das sich derzeit Maßnahmenträger nicht trauen mit Verstößen gegen
C-Schutzmaßnahmen Geld scheffeln zu wollen..
Ein Piep vom Teilnehmer an den Prüfdienst der BA und dann war es das mit der Zulassung..
Betriebstechnich tötlich mittels Überschriften wie z.B. "Maßnahmenträger spielt leichtfertig mit der
Gesundheit ihrer Teilnehmer." öffentlich kritisiert zu werden. (Deren wundesten Stelle..)
Die meisten Maßnahmenträger haben einfach nur dicht gemacht, weil ihnen das zu aufwändig und
teuer ist, ihren Betrieb um zu gestallten. Weiter ein Verlustgeschäft wegen dem Teilungsverhältnis
Dozentin / Anleiterin zu Teilnehmerzahl..
Deine Maßnahme klingt nach Weiterbildung statt Sinnfrei.. Stimmt das ?
Wenn Sauereien in dieser Hinsicht statt finden, macht es Sinn auf Basis der belegbarkeit Verstöße
an die große Glocke zu hängen.. Holzauge sei wachsam..
