Frage zu Rechten beim Thema Wohnen

Begonnen von Halloo, 13:37:19 Di. 19.Februar 2019

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Halloo

Hallo, ich bräuchte mal Hilfe zu einem Thema. Vielleicht kennen sich einige von euch damit aus.
Meine Familie und ich wohnen "unter der Hand" in dem Haus, meiner Eltern. Zahlen jeden Monat einen dreistelligen Betrag zur Miete.
Da hätte ich schon die erste Frage, müssen die Eltern diese "Einkünfte" angeben? Bei ihrer Steuererklärung? Ist das überhaupt legal?

Nun haben sich die Eltern entschlossen, daß Haus zu verkaufen. Wir haben eine Kündigung erhalten und müssen in nächster Zeit ausziehen.
Ist das so rechtens? Haben wir Anrecht auf eine Entschädigung, weil ja jetzt Kosten auf uns zukommen?


Rudolf Rocker

Vielleicht hilft das hier ein bißchen weiter:
ZitatEinigen die Parteien sich über die Überlassung der Wohnung gegen ein Entgelt, kommt ein Mietvertrag zustande, und zwar auch dann, wenn dies ausschließlich mündlich geschieht und keine schriftliche Vertragsurkunde gefertigt und unterschrieben wird. Die verbreitete Ansicht, ein Mietvertrag sei nur wirksam, wenn er der Schriftform genügt, ist unzutreffend.

Die Rechte und Pflichten der Parteien richten sich – soweit vorhanden- nach den mündlichen Vereinbarungen, und wenn diese nicht existieren oder unwirksam sind, nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 535 ff. BGB.

https://www.mietrecht.org/mietvertrag/wohnen-ohne-mietvertrag/

counselor

Ihr müßt Widerspruch gegen die Kündigung einlegen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, und zwar mit der Begründung, dass Ihr keinen angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen beschaffen könnt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__574.html
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

dagobert

Zitat von: Halloo am 13:37:19 Di. 19.Februar 2019Meine Familie und ich wohnen "unter der Hand" in dem Haus, meiner Eltern.
Was meinst du mit "unter der Hand"?
Wohnt ihr dort zusammen mit den Eltern? In derselben Wohnung oder in einer eigenen, abgeschlossenen Wohnung (= Einliegerwohnung)?

Zitat von: Halloo am 13:37:19 Di. 19.Februar 2019Da hätte ich schon die erste Frage, müssen die Eltern diese "Einkünfte" angeben? Bei ihrer Steuererklärung?
Ja, müssen sie.

Zitat von: Halloo am 13:37:19 Di. 19.Februar 2019Ist das überhaupt legal?
Was soll daran nicht legal sein?

Zitat von: Halloo am 13:37:19 Di. 19.Februar 2019Nun haben sich die Eltern entschlossen, daß Haus zu verkaufen. Wir haben eine Kündigung erhalten und müssen in nächster Zeit ausziehen.
Ist das so rechtens?
Kommt auf die Antworten zu den obigen Fragen, auf die Begründung der Kündigung und auf die Kündigungsfrist an.

Zitat von: Halloo am 13:37:19 Di. 19.Februar 2019Haben wir Anrecht auf eine Entschädigung, weil ja jetzt Kosten auf uns zukommen?
Nein.
Ihr könnt nur versuchen, der Kündiguung zu widersprechen und sie damit zu kippen.

Lesetipp: BGB ab § 535, mit Blick auf die obigen Fragen insbesondere § 549 Abs. 2 beachten.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Halloo

Danke für die schnellen vielen Antworten und die Links :) Ihr seid Spitze!

@Dagobert
"Unter der Hand"

Die Eltern erhalten jeden Monat eine Summe im dreistelligen Bereich. Das meinte ich mit "unter der Hand" . Also , wie schon jemand geschrieben hat, ein mündlicher Mietvertrag. Nur das die Eltern sich dieses Geld einstecken und nicht angeben. Da hätte ich auch gerne Tipps zu ob es die Möglichkeit gibt das Finanzamt darauf aufmerksam zu machen?!

"Begründung und Frist der Kündigung"
Begründung ist, daß das Haus verkauft wurde, Frist ist 6 Monate Zeit zu räumen und Besenrein zu verlassen.


"Kündigung widersprechen"
Das wollen wir eigentlich gar nicht. Ist eine lange Geschichte. Mir geht es nur darum ob wir nicht ein Anrecht auf eine Entschädigung haben, weil , wie schon geschrieben, nun ja Kosten auf uns zu kommen. Umzug, Transport, wahrscheinlich höhere Miete usw.....

PS: Des weiteren wurde bei der Kündigung ein Schreiben beigelegt ,daß wir unterschreiben sollen, in dem wir auf Recht der Klage (wie du schon sagtest) verzichten und den Erhalt der Kündigung (kam per Einschreiben!) bestätigen.
Ich gehe richtig in der Annahme das wir das AUF KEINEN FALL unterschreiben sollten und auch nicht müssen! richtig?

Danke euch für eure Mühen. Ihr seid Gold Wert <3





counselor

Zitat von: Halloo am 05:28:07 Mi. 20.Februar 2019
"Kündigung widersprechen"
Das wollen wir eigentlich gar nicht. Ist eine lange Geschichte. Mir geht es nur darum ob wir nicht ein Anrecht auf eine Entschädigung haben, weil , wie schon geschrieben, nun ja Kosten auf uns zu kommen. Umzug, Transport, wahrscheinlich höhere Miete usw.....
Ein Recht auf Entschädigung habt ihr nicht.
Zitat von: Halloo am 05:28:07 Mi. 20.Februar 2019
PS: Des weiteren wurde bei der Kündigung ein Schreiben beigelegt ,daß wir unterschreiben sollen, in dem wir auf Recht der Klage (wie du schon sagtest) verzichten und den Erhalt der Kündigung (kam per Einschreiben!) bestätigen.
Ich gehe richtig in der Annahme das wir das AUF KEINEN FALL unterschreiben sollten und auch nicht müssen! richtig?
Ihr müßt nichts unterschreiben.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Rudolf Rocker

ZitatDa hätte ich auch gerne Tipps zu ob es die Möglichkeit gibt das Finanzamt darauf aufmerksam zu machen?!
Das Verhältnis scheint mir nicht das Beste zu sein? Das Ganze muss natürlich erstmal irgendwie beweisbar sein, also Kontoauszüge mit den Überweisungen, Quittungen der Zahlung oder ähnliches.

ZitatIch gehe richtig in der Annahme das wir das AUF KEINEN FALL unterschreiben sollten und auch nicht müssen! richtig?
Genau so! ;)

dagobert

Zitat von: Halloo am 05:28:07 Mi. 20.Februar 2019Die Eltern erhalten jeden Monat eine Summe im dreistelligen Bereich.
Kriegt mein Vermieter auch ...

Zitat von: Halloo am 05:28:07 Mi. 20.Februar 2019Nur das die Eltern sich dieses Geld einstecken und nicht angeben. Da hätte ich auch gerne Tipps zu ob es die Möglichkeit gibt das Finanzamt darauf aufmerksam zu machen?!
Kannst du machen.
Wird deinen Eltern gefallen, wenn sie wegen Steuerhinterziehung dran sind.  ::)
Sollte allerdings belegbar sein.
Zitat von: Halloo am 05:28:07 Mi. 20.Februar 2019
"Begründung und Frist der Kündigung"
Begründung ist, daß das Haus verkauft wurde, Frist ist 6 Monate Zeit zu räumen und Besenrein zu verlassen.
Wie lange wohnt ihr da?
Und:
Zitat von: dagobert am 23:05:26 Di. 19.Februar 2019Wohnt ihr dort zusammen mit den Eltern? In derselben Wohnung oder in einer eigenen, abgeschlossenen Wohnung (= Einliegerwohnung)?
Aus deiner Schilderung entnehme ich, dass ihr alleine in dem Haus wohnt?

Der Verkauf ist nicht zwingend ein zulässiger Kündigungsgrund, allerdings ist die unbeantwortete Frage direkt davor wichtig für die Anwendbarkeit des § 574 BGB und auch für die Kündigungsfrist (§573a + § 573c BGB).
Sobald der Verkauf wirksam wurde, fehlt deinen Eltern das Kündigungsinteresse.  ;)
Allerdings wird dann der neue Eigentümer sehr wahrscheinlich Eigenbedarf geltend machen und erneut kündigen. Umziehen müsst ihr also trotzdem, nur etwas später.

Zitat von: Halloo am 05:28:07 Mi. 20.Februar 2019
PS: Des weiteren wurde bei der Kündigung ein Schreiben beigelegt ,daß wir unterschreiben sollen, in dem wir auf Recht der Klage (wie du schon sagtest) verzichten und den Erhalt der Kündigung (kam per Einschreiben!) bestätigen.
Ich gehe richtig in der Annahme das wir das AUF KEINEN FALL unterschreiben sollten und auch nicht müssen! richtig?
Das siehst du richtig.
Die Bestätigung für den Erhalt wäre unschädlich, der Rest sollte auf keinen Fall unterschrieben werden.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Halloo

Zitat von: Rudolf Rocker am 09:58:22 Mi. 20.Februar 2019
ZitatDa hätte ich auch gerne Tipps zu ob es die Möglichkeit gibt das Finanzamt darauf aufmerksam zu machen?!
Das Verhältnis scheint mir nicht das Beste zu sein? Das Ganze muss natürlich erstmal irgendwie beweisbar sein, also Kontoauszüge mit den Überweisungen, Quittungen der Zahlung oder ähnliches.

ZitatIch gehe richtig in der Annahme das wir das AUF KEINEN FALL unterschreiben sollten und auch nicht müssen! richtig?
Genau so! ;)

Das siehst du richtig Rudolf. Quittungen haben wir über die ganzen Jahre erhalten. Wäre also nachweisbar.
Kann das zu einem Boomerang werden?



Zitat von: Halloo am 05:28:07 Mi. 20.Februar 2019
"Begründung und Frist der Kündigung"
Begründung ist, daß das Haus verkauft wurde, Frist ist 6 Monate Zeit zu räumen und Besenrein zu verlassen.
Wie lange wohnt ihr da?
Und:
Zitat von: dagobert am 23:05:26 Di. 19.Februar 2019Wohnt ihr dort zusammen mit den Eltern? In derselben Wohnung oder in einer eigenen, abgeschlossenen Wohnung (= Einliegerwohnung)?

Wir wohnen auf einer Etage in einer eigenen Wohnung, die Eltern auch in eigener Wohnung auf einer anderen Etage. Wohnen tun wir seid 7 Jahren hier.


ZitatDer Verkauf ist nicht zwingend ein zulässiger Kündigungsgrund, allerdings ist die unbeantwortete Frage direkt davor wichtig für die Anwendbarkeit des § 574 BGB und auch für die Kündigungsfrist (§573a + § 573c BGB).
Sobald der Verkauf wirksam wurde, fehlt deinen Eltern das Kündigungsinteresse.  ;)
Allerdings wird dann der neue Eigentümer sehr wahrscheinlich Eigenbedarf geltend machen und erneut kündigen. Umziehen müsst ihr also trotzdem, nur etwas später.

Genau so sehe ich das auch und da wir mit dem neuen Besitzer, kein Problem haben , verhalten wir uns da auch anständig. Sprich wir werden denen die uns nichts getan haben das Leben nicht erschweren. Deshalb sagte ich wir ziehen pünktlich aus. Geht mir nur um unsere Rechte und da habt ihr ja schon ganz viele hilfreiche Tips gegeben. Danke nochmal dafür.




Rudolf Rocker

ZitatDas siehst du richtig Rudolf. Quittungen haben wir über die ganzen Jahre erhalten. Wäre also nachweisbar.
Kann das zu einem Boomerang werden?
Darüber habe ich auch schon nachgedacht. Ich fürchte, wenn man nachweisen kann, das euch das schon seid 7 Jahren bekannt ist, könnte das nachteilig ausgelegt werden.
Vom rechtlichen Standpunkt abgesehen würde ich mir aber gründlich überlegen, ob ich mir das Verhältnis zu meinen Eltern für die schnelle Rache nachhaltig zerstören möchte. Von denen passt dann keiner mehr mal eben auf die Kinder auf oder sowas.

Kuddel

Ich würde mir keine Sorgen machen wg. der Behörden. Du dachtest, die hätten brav ihre Steuern gezahlt.
In wieweit das Verhältnis zu den Eltern weiter zerrüttet oder es bei dem augenblicklichen Zustand eh völlig egal ist, kannst wohl nur du selbst beurteilen.

Rudolf Rocker

ZitatIch würde mir keine Sorgen machen wg. der Behörden. Du dachtest, die hätten brav ihre Steuern gezahlt.
Naja, das Finanzamt wird dann zumindest die Frage stellen, wie man davon erfahren hat, das die Steuern nie gezahlt wurden.....hmmm....also ich stelle mir die Frage auch grade.
Woher wisst ihr, das die Mieteinahmen nie versteuert wurden?

Vielleicht liegen sich aber auch unter dem steuerlichen Grundfreibetrag:
ZitatDem Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses werden nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) gesetzliche Freibeträge zugestanden. Mieteinnahmen bleiben bis zu einem steuerlichen Grundfreibetrag (§ 32a EStG) steuerfrei.

Ab 2017 gelten folgenden Freibeträge:

    Einzelpersonen – 8.820 Euro
    Verheiratete – 17.640 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung)
https://www.mieteinnahmenversteuern.org/

dagobert

Zitat von: Halloo am 15:35:12 Mi. 20.Februar 2019
Zitat von: Halloo am 05:28:07 Mi. 20.Februar 2019
"Begründung und Frist der Kündigung"
Begründung ist, daß das Haus verkauft wurde, Frist ist 6 Monate Zeit zu räumen und Besenrein zu verlassen.
Wie lange wohnt ihr da?
Und:
Zitat von: dagobert am 23:05:26 Di. 19.Februar 2019Wohnt ihr dort zusammen mit den Eltern? In derselben Wohnung oder in einer eigenen, abgeschlossenen Wohnung (= Einliegerwohnung)?

Wir wohnen auf einer Etage in einer eigenen Wohnung, die Eltern auch in eigener Wohnung auf einer anderen Etage.
Also gibt's keinen zwingenden Grund, das Mietverhältnis wegen dem Verkauf zu beenden.
Die Wahrscheinlichkeit, dass der neue Eigentümer direkt Eigenbedarf anmeldet verringert sich damit auch - er hat ja eine eigene Wohnung zur Verfügung.

Zitat von: Halloo am 15:35:12 Mi. 20.Februar 2019Wohnen tun wir seid 7 Jahren hier.
Wenn der Hausverkauf als Kündigungsgrund wegfällt, ist die Kündigungsfrist zu kurz.
---> § 573a Abs. 1 BGB

Ihr solltet euch ernsthaft überlegen, der Kündigung zu widersprechen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Halloo

@Rudolf

Danke für die Links zu den Freibeträgen, ob das "Gesamt" Einkommen darüber liegt kann ich nicht sagen. Würde aber tippen , ja. Demnach illegal was sie machen. Will jetzt keine konkreten Zahlen nennen, aber ich glaube nicht das sie den Freibetrag einhalten. Habe ich doch richtig verstanden das die Freibeträge das Gesamteinkommen betreffen richtig? Also muss man die Miete auf jeden Fall angeben, alleine um zu schauen das man dort nicht drüber / drunter ist.

@dagbert

Was du schreibst ist richtig. Nach dem Hausverkauf müsste der Neu Besitzer Eigenbedarf anmelden und dann uns die Kündigung aussprechen. Aber wie schon gesagt, diese Menschen die hier das Haus erwerben, haben uns nichts getan, daher werden wir ihnen auch keine Steine in den Weg legen und ausziehen. Mir geht es nur um den Konflikt der jetzigen Vermieter (Eltern).

Vielleicht noch eine Frage, das Haus wurde ja verkauft. Die Neubesitzer hatten es sich (unsere Wohnung auch) angesehen. Können die da im Nachhinein noch irgendwas bemängeln und von uns Geld fordern? Nein oder?!

Ich denke wir haben alle Themen soweit durchgearbeitet, ich kann euch nicht genug Danken.
Wieso macht ihr diese Arbeit eigentlich?
Helft anderen Menschen, in eurer Freizeit nehme ich an?
Ich weiß das zu schätzen , sehr sogar. Vielen Danke euch allen!

admin

Zitat von: Halloo am 06:30:01 Fr. 22.Februar 2019
Wieso macht ihr diese Arbeit eigentlich?
Helft anderen Menschen, in eurer Freizeit nehme ich an?
Ich weiß das zu schätzen , sehr sogar. Vielen Danke euch allen!

Das ist eine wichtige Frage warum wir das tun, was wir tun.

Es ist sicherlich nicht nur das Ausleben eines Helfersyndroms. Es ist vielmehr das Nachdenken über die Verhältnisse, das uns antreibt. Alles geht den Bach runter. Soziale Absicherungen werden immer weiter abgebaut, der Arbeitmarkt wird brutaler, Bildung, Kultur, Gesundheit und Wohnen sind nicht länger Recht eines jeden, sondern werden zu Privilegien der Reichen. Wir haben es nicht nur mit Umweltproblemen zu tun, sondern der Raubbau an Rohstoffen und Natur läuft auf eine Unbewohnbarkeit des Planeten hinaus.

Das liegt nicht daran, daß wir besonders schlechte Politiker oder außerordentlich skrupellose Manager haben. Es ist dieses Wirtschaftssystem selbst, das dazu führt, daß die Gesellschaft immer asozialer wird und kriegerische Auseinandersetzungen und ökologische Desaster sich häufen.

Es gibt das Forum der Ausgebeuteten nun seit mehr als 16 Jahren, damit die von den Entwicklungen Betroffenen sich nicht nur gegenseitig helfen können, sondern man auch gemeinsam überlegen kann, wie man sich dagegen wehrt.

Das kapitalistische System basiert auf Profitmaixmierung und permanentem Wirtschaftswachstum. Was wir machen, hat nichts mit Profitinteressen zu tun. Hier wird niemand bezahlt. Wir tun das, weil man es einfach tut, jemandem zu helfen, der in Not ist. Da fragt man nicht nach dem eigenen Nutzen. Das ist ein Stück Solidarität. Das ist ein Stück von einem Zusammenleben, wie man es sich vorstellt, frei von diesem fürchterlichen Konkurrenzkampf und Proftitstreben.

Aber wir wollen es nicht dabei bewenden lassen, dem Einzelnen zu helfen. Wir wollen grundlegend andere gesellschaftliche Verhältnisse, die nicht auf dem Raubbau an der Natur basieren und sich an den Bedürfnissen der Menschen orienteren.

Rudolf Rocker

ZitatVielleicht noch eine Frage, das Haus wurde ja verkauft.
Da muss ich nochmal nachfragen: Das Haus ist bereits verkauft und der Kaufvertrag unterschrieben, also deine Eltern sind nicht mehr Eigentümer des Hauses?
Dann können deine Eltern euch auch nicht kündigen oder irgendwas von euch verlangen. (Hatte dagobert weiter oben auch schon so ähnlich geschrieben, glaube ich)
Habt ihr mit den neuen Eigentümern schon gesprochen? Vielleicht wollen die euch gar nicht kündigen, sondenr sind froh euch als Mieter zu haben?

counselor

Zitat von: Halloo am 06:30:01 Fr. 22.Februar 2019
Vielleicht noch eine Frage, das Haus wurde ja verkauft. Die Neubesitzer hatten es sich (unsere Wohnung auch) angesehen. Können die da im Nachhinein noch irgendwas bemängeln und von uns Geld fordern? Nein oder?!
Wenn das Haus bereits verkauft wurde, dann ist Euer Mietvertrag auf die neuen Eigentümer übergegangen und die Kündigung Eurer Eltern ist damit hinfällig. Die neuen Eigentümer müssen Euch jetzt kündigen. Tun sie es nicht, könnt Ihr erstmal einfach dort weiterwohnen. Vielleicht sind die neuen Eigentümer ganz glücklich damit, dass ein Teil des Hauses vermietet ist. So wirft die Investition wenigstens etwas Geld ab. Einfach mal die neuen Eigentümer fragen, wie die das sehen.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

dagobert

Zitat von: Halloo am 06:30:01 Fr. 22.Februar 2019Aber wie schon gesagt, diese Menschen die hier das Haus erwerben, haben uns nichts getan, daher werden wir ihnen auch keine Steine in den Weg legen und ausziehen. Mir geht es nur um den Konflikt der jetzigen Vermieter (Eltern).
Habt ihr denn schon eine andere Wohnung?

Zitat von: Halloo am 06:30:01 Fr. 22.Februar 2019Die Neubesitzer hatten es sich (unsere Wohnung auch) angesehen. Können die da im Nachhinein noch irgendwas bemängeln und von uns Geld fordern? Nein oder?!
Kommt drauf an:
a) in welchem Zustand die Wohnung ist.
b) wann die Wohnungsübergabe erfolgt, alo wer zu diesem Zeitpunkt der Eigentümer ist. Läuft das noch über deine Eltern, können die neuen Eigentümer euch gar nichts.

Zitat von: Rudolf Rocker am 11:05:18 Fr. 22.Februar 2019
Da muss ich nochmal nachfragen: Das Haus ist bereits verkauft und der Kaufvertrag unterschrieben, also deine Eltern sind nicht mehr Eigentümer des Hauses?
Dann können deine Eltern euch auch nicht kündigen oder irgendwas von euch verlangen. (Hatte dagobert weiter oben auch schon so ähnlich geschrieben, glaube ich)
+
Zitat von: counselor am 15:10:18 Fr. 22.Februar 2019
Wenn das Haus bereits verkauft wurde, dann ist Euer Mietvertrag auf die neuen Eigentümer übergegangen und die Kündigung Eurer Eltern ist damit hinfällig. Die neuen Eigentümer müssen Euch jetzt kündigen. Tun sie es nicht, könnt Ihr erstmal einfach dort weiterwohnen. Vielleicht sind die neuen Eigentümer ganz glücklich damit, dass ein Teil des Hauses vermietet ist. So wirft die Investition wenigstens etwas Geld ab.
Der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs (das ist nicht zwingend das Vertragsdatum) wäre tatsächlich noch zu berücksichtigen, denn zu diesem Zeitpunkt wechselt auch der Vermieter.
Läge der Eigentumsübergang vor der Kündigung, wäre diese schon allein deswegen unwirksam.
Zahlt ihr die Miete immer noch an deine Eltern oder schon an die Neuen?

Zitat von: counselor am 15:10:18 Fr. 22.Februar 2019Einfach mal die neuen Eigentümer fragen, wie die das sehen.
Gute Idee.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Halloo

@Admin

Danke für deinen Text, du glaubst gar nicht wie sehr du mir aus dem Herzen sprichst. Ich tue meinen Teil dafür das sich etwas ändert. Ich glaube wir waren kurz davor , bis Trump kam :( :-\ Aber nur so eine Vermutung. Eines steht mal fest, Mauerbau und "power to the people" ist alles Ablenkungs-Bullshit , traurig das man das mit der US Bevölkerung so einfach machen kann. So sehr wurde das geistige Niveau schon abgesenkt. Oder sie sind alles Egoisten.... Spätestens bei einer Mauer gegen ärmere Menschen müssten alle kapieren was dort abgeht.....
Weitreichend könnte man sogar sagen das der Forumsbeitrag hier, der Inhalt, etwas mit den Themen die du ansprichst "Admin" zu tun haben. Man verscherzt es sich halt mit manchen Idioten wenn man beginnt anders zu denken, wenn man von diesem Wahnsinn der aktuellen Zeit abweicht. Und wo einem besonders der Hass entgegen fliegt, wenn man Menschen den Spiegel vorhält , es dabei eigentlich nur gut meint, weil, würden sie hinein blicken , könnten sie sich, auch wenn sie älter sind, sogar noch weiter entwickeln.

@counselor

Gute Frage, wir haben keine Informationen erhalten, WANN das Haus verkauft wird oder ob es schon verkauft IST . Wir wissen nur das es verkauft wird/ist (sagte der Immobilienmakler). Ist ja wie gesagt uns auch egal, da wir eh ausziehen werden. Wie schon geschrieben ging es um unsere Rechte, mögliche Entschädigungen und die Sachen drum herum. Wir wollen nicht dagegen vor gehen. Weil leider dürfen Menschen einfach so das Erbe der Großeltern verscherbeln um sich vielleicht noch mehr Tabak und Alkohol davon kaufen zu können, statt die Immobilie weiter zu vererben. Egoismus pur halt, siehe Text vom Admin. Der damit verfallende Werteverluste ist überall zu sehen. Und mit "Wert" meine ich natürlich nicht Geld. Sondern Menschliche Werte.

@dagobert

Danke für deine Antworten, denke es ist so weit alles klar. Vielen Dank










BGS

Vermutlich diese Eile nur, um Euch finanziell richtig übers Ohr zu hauen.

Viel Glück und Erfolg weiterhin! Je weniger Ihr bekommt, desto mehr erhält vermutlich der "Makler".

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Onkel Tom

Wenn nix mehr anders geht, würde ich erstmal großzügig berechnen, was der Aufwannd des
Auszuges inklusiver damit verbundener Verteuerung der künftigen Miete, so auf 1 bis 2 Jahre ?
(als Entschädigung ?)
Die Gesammtsumme x2 multiplizieren und mit der Summe würde ich in Verhandlung treten..

Klaro, Makler bekommt sofort Schluckauf, wenn die "Auslöse" ein 5stelligen Betrag aufweist aber
x2 deswegen, das mann sich eventuell noch ca. in der Mitte einig wird..

1000 Ocken, wäre anbei ein Schlag ins Gesicht.. = NoGo  :(
Lass Dich nicht verhartzen !

Halloo


dagobert

Wenn der Verkauf platzt, sieht der Makler keine Provision.  ;D
Kann ich zumindest verstehen, wenn ihm das nicht gefällt.

Zitat von: Halloo am 17:17:02 Do. 28.Februar 2019und einen Immobilien Markler in unserer Familie gefragt was man so als Auslöse erhält für einen Miet Aufhebungsvertrag.
Und wat sacht der?

Zitat von: Halloo am 17:17:02 Do. 28.Februar 2019Unsere Berechnung der Summe beruht auf:

1% des Kaufpreises
12-24 Monate zur neuen Mietdifferenz
Umzugskosten
Renovierungsarbeiten neue Wohnung
Entrümpelung und Räumen von 2 Etagen in dem jetzigen Haus.
Wieso der Kaufpreis da eine Rolle spielen soll, versteh ich nicht. Den Rest halte ich für absolut gerechtfertigt.

Wenn ihm die 12.500€ zuviel sind, kann er ja ein Gegenangebot machen.
Eine Pflicht, einen solchen Mietaufhebungsvertrag zu unterschreiben gibt es meines Wissens nicht.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Halloo


  • Chefduzen Spendenbutton