Habe ich das so richtig gemacht?

Begonnen von Wernichtsweissmussallesgl, 01:09:07 So. 13.Januar 2019

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Wernichtsweissmussallesgl

Brief an das Arbeitsamt AC/Dn.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen alle Mitarbeiter die meinen Fall behandeln.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ende August 2018 die Nahtlosigkeitsregelung nach Aussteuerung (§145, SGB III) aus dem Krankengeldbezug für den 25.11.2018 beantragt. Leider ist von der Nahtlosigkeitsregelung kein Gebrauch gemacht worden. Verantwortlich hierfür zeigte sich der medizinische Dienst des Arbeitsamtes. Es war ausreichend Zeit eine Begutachtung zu veranlassen nachdem ich am 22.11.2018 als arbeitsfähig aus einer Reha entlassen wurde.

Durch die Nichtzahlung des Arbeitslosengeldes 1 ist mir ein nicht wiedergutzumachender Schaden meinem Vermieter gegenüber entstanden. Das heisst die Miete wurde nicht überwiesen. Das Mietverhältnis ist hierdurch zerrüttet! Eine Schadensersatzklage ist anhängig vor dem Verwaltungsgericht.

MFG Wernichtsweissmussallesglauben

kann man das so abschicken? Ich habe kein Bock auf die  Willkür dieses Amtes. Das ist ja auch nur eine Versicherungleistung und keine Sozialleistung. Ohne euch zu fragen habe ich am Donnerstag direkt Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Wegen Untätigkeit und den Schaden der mir entstanden ist. Ich wurde ausgesteuert und mir steht 1,5 Jahre ALG1 zu. Grüsse allen.

Onkel Tom

Zur Nahtlosigkeitsregelung habe ich leider Null Ahnung..

Ich würde da mal im elo-forum.org rumstöbern / anfragen..
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

Hab dazu das hier gefunden:
Die Nahtlosigkeitsregelung gemäß § 145 SGB III


ZitatOhne euch zu fragen habe ich am Donnerstag direkt Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht
Müsste die nicht an das Sozialgericht gehen?

Onkel Tom

Ah ok.. Es geht also um die Zeit, wo die RV noch mit der Begutachtung der
Erwerbsfähigkeit beschäftigt ist, was mal ebend ein halbes bis 2 Jahre
dauern kann..

Mein Bauchgefühl sagt mir anbei auch, das Diskrepanzen dazu ehrer zum
SG gehen müssten.

Das JC müsste demnach so lange weiter ALG leisten, bis die Entscheidung
von der RV kommt. Bei Krankengeld durch die Krankenversicherung könnte
das anders aussehen.. Doch daher SGB-II-Leistungen im voraus und Krankengeld
oder Rente rückwirkend ausgezahlt werden, entseht eine Einkommenslücke
von einem Monat..

Anbei hätte ich Überbrückung beantragen können, wurde mir jedoch vom
bürokratischen und Antiwillkür- Aufwand des JC zu kompliziert und hatte
anbei mein Sparschwein geschlachtet und auf dem Hungertuch rum geknabbert.

Gerade, was Rückforderungsansprüche des JC angeht, bin ich ein gebranntes
Kind.. Mit meiner Vorgehensweise blieben Rückforderungsansprüche übersichtlich.
Habe es schon erlebt, mich fast ein ganzes Jahr damit rum zu ärgern, weil JC
gut 300 Eur zu viel von mir haben wollte.

:o
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

ZitatDas JC müsste demnach so lange weiter ALG leisten, bis die Entscheidung von der RV kommt.
Das JC spielt hier überhaupt keine Rolle. Hier geht es um ALG 1!

Wernichtsweissmussallesgl

Nachdem ich am Sonntag eine Dienstaufsichtsbeschwerde in den Briefkasten des Arbeitsamtes geworfen habe. Beim Sozialgericht Klage eingereicht hatte schickte mich das Arbeitsamt zum Harz4 Amt. Ich bin dann aber zum Sozialamt gegengen habe bei der Wohnsicherungsstelle angefragt und die haben mich sofort zum Sozialgericht geschickt.
Der Richter hat sofort einen Erlass auf einstweilige Anordnung gestellt. Da ich auf lebenswichtige Medikamente angewiesen bin. Der Richter hat nur einmal mit dem Arbeitsamt telefoniert. Und seitdem werde ich dort besonders zuvorkommend behandelt. Ich habe eine Gutschrift über 300 Euro bekommen die man bei DM oder Penny einlösen kann, damit ich die über 130 Euro teuren Medikamente bekomme. Das fehlende Geld  über die Monate davor war auch sofort auf meinem Konto. Nahtlosigkeitsregelung das ist etwas wenn man von der Krankenkasse ausgesteuert worden ist und dann in ALG1 fällt. Damit man da nicht monatelang auf sein Geld warten muss. Hiergegen hat das Arbeitsamt nach§ 145 SGBIII verstossen. Das Gesetz macht keine Fehler. Es waren die Mitarbeiter des Arbeitsamtes.

Onkel Tom

Na, herzlichen Glückwunsch  :)

Was das jedoch mit dem Einkaufsgutschein auf sich hat, mag ich nicht dran denken..
Lass Dich nicht verhartzen !

Wernichtsweissmussallesgl

Hallo Onkel Tom. Die Barauszahlung  in Form von Gutschein in höhe von 300 Euro wurde veranlasst damit ich umgehend in einer Apotheke meine Herz und weitere Medikamente einlösen kann.  Ich wäre nicht der erste gewesen den das Arbeitsamt zuerst obdachlos und anschliessend auch noch durch Medikamentenverweigerung tötet.

Rudolf Rocker

ZitatDie Barauszahlung  in Form von Gutschein in höhe von 300 Euro wurde veranlasst damit ich umgehend in einer Apotheke meine Herz und weitere Medikamente einlösen kann.
Es gibt nur Barauszahlung oder Gutschein! Die Kosten für Medikamente müsste eigentlich die KK übernehmen. Für Zuzahlungen gibt es Höchsgrenzen:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/zuzahlungen-die-regeln-fuer-eine-befreiung-bei-der-krankenkasse-11108

Onkel Tom

Hüstel.. Das mit den Medikosten ist sone Sache, je nach dem welche Wehwechien
man so hat.. Die Medikosten muss mann selber erst mal vorstecken, bis eine Befreiung
für das laufende Jahr möglich ist. 2% vom Einkommen für einfach Erkrankte und 1%
für chronisch Kranke.. Quittungen sammeln und beim Erreichen der Höchstgrenze
bei der KK eine Zuzahlungsbefreiung beantragen..

Oki, das mit dem Gutschein habe ich verstanden, obwohl SB dir das hätte auch in bar
auszahlen hätte können. Aber gut, hauptsache es bewegt sich alles wieder richtung
grünen Bereich.

Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

Stimmt, das muss man Beantragen sobalb man die Höchstgrenze erreicht hat!

Wernichtsweissmussallesgl

Die haben mir gesagt die hätten eine neue Auszahlungsform. Wenn das nicht gefruchtet hätte, wäre mein Weg direkt zur Staatsanwaltschaft gegangen.
Auf jeden Fall haben die mich am Dienstag besonders zuvorkommend behandelt. Da muss es wohl ein Donnerwetter von ganz oben gegeben haben.Nur was es soll mich zum Hartz4 Amt zu schicken? Da gibt es nur Lebensmittelgutscheine. Da wird man ja wie Giftmüll hin und hergereicht. Ich nehme einmal an das das Arbneitsamt interne Dienstanweisungen hat, um möglichst mies mit den Kunden umzugehen. Aber jetzt ist ja alles gut.

Onkel Tom

Upps, hatte völlig vergessen, das die BA vor ca. 1 Jahr schon die Auszahlungsautomaten
abschaffen wollte, da pro Auszahlungsvorgang der BA Kosten von ca. 4 Euro anfallen.
Ich gehe nun davon aus, das die Bargeldauszahlung abgeschafft ist und nur noch mit
Gutscheinen "versorgt" wird.. Hüstel.. Das Zwangsouting an der Kasse geht denen wohl
völlig am Arsch vorbei, hauptsache ALG-Anschrüche unschmackhaft machen (Kotz)..
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

ZitatUpps, hatte völlig vergessen, das die BA vor ca. 1 Jahr schon die Auszahlungsautomaten abschaffen wollte, da pro Auszahlungsvorgang der BA Kosten von ca. 4 Euro anfallen.
Wo steht das?

Onkel Tom

Das Thema tauchte schon 2017 im elo-forum auf etc..

Habe nun echt kein Bock auf "Blöd-Verlinkung, deswegen folgender, da die Abschaffung von
Geldautomaten aus den Jobcentren wohl Such-Begriffe hat, auf die man wohl schlecht kommt..
Könnte bereits also schon so sein, das im JC kein Automat mehr zu sichten ist..

Schaue mal hier und nun im Anweisungsdschungel der BA mir die Pfoten wund zu suchen ?
Nö, danke  ;)

https://celleheute.de/im-notfall-bargeld-beim-einzelhaendler-agentur-fuer-arbeit-celle-und-jobcenter-fuehren-neues-verfahren-ein/

Ach ja, diese Einführung ist Bundesweit, nicht nur in Celle.
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

Ja, und wo steht jetzt, das es keine Barauszahlung sondern nur noch Gutscheine gibt?

BGS

Reine Schikane.

Falls wirklich "... pro Auszahlungsvorgang der BA Kosten von ca. 4 Euro anfallen... .", ist dies ein schlagender Beweis für die absolute Unfähigkeit der "BA", mit ihr nicht gehörenden Geldern umzugehen.

Einzig sinnvolle Konsequenz ist die sofortige Haftbarhaltung aller "Mitarbeiter" (alle Ebenen) für ihre komplett angerichteten Schäden der letzten zehn Jahre sowie die sofortige Abschaffung des ganzen nutzlosen "Amtes".

Das einzige, was die "schaffen", ist Drangsalierung von Menschen, Raub ihrer Würde und Versorgung der überflüssigen Leiharbeitsbranche mit immer mehr gebrochenen Menschen.

Muss zur Schicht, lieber hier bei über -20 Grad draussen arbeiten, als von Bütteln geknechtet zu werden.

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Onkel Tom

Das Thema, das die Bargeldautomaten in den Jobcentren abgeschafft werden sollen,
wurde ca. Anfang 2017 erärtert und als Grund wurden die Kosten angegeben, da
die Automaten von einem "Dritten" bereit gestellt werden / wurden.

Diese auf Barcode basierenden Einkaufsgutscheine wurden zu der Zeit als Versuch
angepriesen..
Ich glaube, das wir hier bei CD das Thema auch hatten und um sicher zu gehen, ob
nun der damalige Versuch nun auch umgesetzt wurde, siehe im JC nach Auszahlungs-
automat.. Noch einfacher lässt sich das nicht prüfen !

Manoman..
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

ZitatDiese auf Barcode basierenden Einkaufsgutscheine wurden zu der Zeit als Versuch angepriesen..
Ich finde keinen einzigen Bericht in dem das so steht!
Ich finde nur Berichte, in denen steht, das man sich Bargeld z.B. an der Supermarktkasse auszahlen lassen kann!

Onkel Tom

Ob diese Dinger entgültig abgeschafft wurden, konnte ich leider auch nichts
aktuelles finden, das ist ja das Dilemmer..

Old Diskussion im Elo-Forum, siehe hier..

https://www.elo-forum.org/threads/arbeitslosengeld-wird-bald-in-supermaerkten-ausgezahlt.188917/#post-2245174

Ich komme nicht mehr ins JC rein.. Musst Du schon selber machen, um zu
sehen, sas wirklich Sache ist  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Wernichtsweissmussallesgl

Es ist so wie Onkel Tom schreibt. Ich habe das Ding auf das Fliesband gelegt und alle haben geschaut wie mir das Geld ausbezahlt wurde.
Das ist eine weitere Schikane der Arbeitsämter. Die Kassiererin musste ihre Kollegin zur Hilfe rufen. "So viel  Geld habe ich nicht in der Kasse".

Wernichtsweissmussallesgl

Zitat von: BGS am 06:28:22 Mo. 28.Januar 2019
Reine Schikane.

Falls wirklich "... pro Auszahlungsvorgang der BA Kosten von ca. 4 Euro anfallen... .", ist dies ein schlagender Beweis für die absolute Unfähigkeit der "BA", mit ihr nicht gehörenden Geldern umzugehen.

Einzig sinnvolle Konsequenz ist die sofortige Haftbarhaltung aller "Mitarbeiter" (alle Ebenen) für ihre komplett angerichteten Schäden der letzten zehn Jahre sowie die sofortige Abschaffung des ganzen nutzlosen "Amtes".

Das einzige, was die "schaffen", ist Drangsalierung von Menschen, Raub ihrer Würde und Versorgung der überflüssigen Leiharbeitsbranche mit immer mehr gebrochenen Menschen.

Muss zur Schicht, lieber hier bei über -20 Grad draussen arbeiten, als von Bütteln geknechtet zu werden.

MfG

BGS
Da hast Du vollkommen Recht. Da werden Gelder missbraucht. Das ist unglaublich. Ich soll von der Rentenversicherung zu irgendwelchen Haushaltskursen geschickt werden. Wie man Wäsche wäscht und ähnlichem Unsinn. Eine Qualifizierung wird verweigert.  Das könnte dem Arbeitslosen ja zugute kommen. Dafür hat man Jahrzehntelang eingezahlt. Ich bin derart geladen das es fast nicht mehr auszuhalten ist.. Die Rentenversicherung wird von mir ein Schreiben bekommen das sich gewaschen hat. Der einzige Vorteil der sich ergibt ist dann eine Verlängerung von ALG1. Haushaltskurse und unbezahlte Praktika bei irgendwelchen Aubeuterfirmen die einen am Ende für den Mindestlohn einstellen unter Bewachung eines Aufpassers. 1:1 Betreuung.Tolle Zukunft. Ich weiss das zu verhindern. So einen Dreck braucht keiner. FAW gehört zu denselben Anbietern. Unglaublich. Never ever.

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