erpressung seitens Leihfrima und Jobcenters

Begonnen von Rappelkistenrebell, 10:48:41 Mi. 13.März 2019

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Rappelkistenrebell

Folgende Situation:

Kollege X ist im Hartz 4 Bezug und sein Jobcenter "Berater" macht für ihn telefonisch Vorstellungstermine
aus mit Leiharbeitsfirmen und kommandiert ihn dahin mit Sanktionsdrohungen!
Kollege X ist gelernter Logistiker mit Gesellenbrief.Meines Wissens darf er von einer Leihfirma mit IGZ Tarif NICHT
unter EG 3 eingestellt werden.Die Leiharbeitsfirma verweigert dieses und bietet ihm nur EG 2 an als "Staplerfahrer".
Weiterhin muß Kollege X zum Kundenbetrieb mit dem Überlandbus fahren,der natürlich teuer ist.
Meines Wissens nach muß die Leiharbeitsfirma für die Fahrtkosten aufkommen! Dieses wird von der Leihfirma verweigert!
Der Kollege X wollte den Vertrag vor dem Unterschreiben mitnehmen und sich von Ver.Di beraten lassen.
Dieses wurde ihm von der Leiharbeitsfirma verweigert!
Daraufhin rief er bei Ver.Di telefonisch an und der Gewerkschafter sagte ihm am Telefon,die Leiharbeitsfirma würde korrekt
handeln.Das kann doch nicht sein?>:(
Nun kam der Vertrag erstmal nicht zustande und der Jobcenterberater droht mt Sanktion,wenn der Kollege X nicht noch mal
zur Leiharbeitsfirma hingeht und den Arbeitsvertrag umgehend unterschreibt.

Das kann doch alles nicht Rechtens sein??
Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de

Rudolf Rocker

ZitatKollege X ist im Hartz 4 Bezug und sein Jobcenter "Berater" macht für ihn telefonisch Vorstellungstermine aus mit Leiharbeitsfirmen und kommandiert ihn dahin mit Sanktionsdrohungen!
Kam da was schriftliches vom JC? VV oder sowas? Oder wurde ihm das Telefonisch mitgeteilt?
Normalerweise kommt ja ein VV und dann bewirbt man sich bei der Firma und bekommt dann ein Schreiben mit der Einladung zu einem Vorstellungsgespräch (oder auch nicht).

ZitatKollege X ist gelernter Logistiker mit Gesellenbrief.Meines Wissens darf er von einer Leihfirma mit IGZ Tarif NICHT
unter EG 3 eingestellt werden.Die Leiharbeitsfirma verweigert dieses und bietet ihm nur EG 2 an als "Staplerfahrer".

Bei Tarifbindung müssen die sich dran halten.

ZitatDaraufhin rief er bei Ver.Di telefonisch an und der Gewerkschafter sagte ihm am Telefon,die Leiharbeitsfirma würde korrekt handeln.Das kann doch nicht sein??
Der Kollege soll mal in einem anderen Büro anrufen oder gleich beim DGB Rechtsschutz und sich eine zweite Meinung einholen!
Ist leider nicht "meine" Gewerkschaft, sonst würde da jetzt der Baum brennen!

ZitatNun kam der Vertrag erstmal nicht zustande und der Jobcenterberater droht mt Sanktion,wenn der Kollege X nicht noch mal zur Leiharbeitsfirma hingeht und den Arbeitsvertrag umgehend unterschreibt.
Nachverhandeln und auf die Tarifbindung hinweisen. Dazu muss aber sicher sein, das die EG- Eingruppierung auch so stimmt.
Nicht alleine zu dem Termin gehen, Beistand mitnehmen.

Rappelkistenrebell

Ich empfehle den Kollegen auch persönlich im DGB Haus vorzusprechen wegen der Vergütungseingruppierung.

Der Kollege erhielt von seinem Jobcenterberater die Aufforderung per eMail und ihm wurde keine formale
Belehrung beigefügt,sondern nur in der eMail auf die "Konsequenzen" der Nichtannahme hingewiesen.Also der
Hungerstrafen.

Ist die Fahrtkostenübernahme der Leihfirma zum Arbeitsort außerhalb der Stadt nicht auch tariflich vorgeschrieben?
Ich meine ja.
Gegen System und Kapital!


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Onkel Tom

Zu weiterem wüde ich erstmal Kommunikation mit SB per Tel. und E-Mail verbieten,
beziehungsweise diese Kontaktdaten löschen lassen.. Gerade über diese Wege sind
SBs besonders frech..
Als arbeitsuchender muss mann in Zweifelsfall alles nachweisen können.
Von daher die Kommunikation mit SB nur auf dem schriftlichem Wege zulassen.

Am Tel. kann ja jeder sein Dreck ablassen und später lässt sich nix, wie z.B ein
Tatbestand im Sinne des §240 StGB beweisen.. Die Löschung der Tel. und E-Mail-
Addy aus der Mobcenter-EDV müssen SBs fressen :-)

Dieser Schritt dürfte die Frechheiten des SB "etwas" absenken, da nun belangbar..
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

ZitatZu weiterem wüde ich erstmal Kommunikation mit SB per Tel. und E-Mail verbieten,beziehungsweise diese Kontaktdaten löschen lassen.. Gerade über diese Wege sind SBs besonders frech..
Genauso sehe ich das auch!

ZitatIch empfehle den Kollegen auch persönlich im DGB Haus vorzusprechen wegen der Vergütungseingruppierung.
Würde ich auch so machen.

ZitatDer Kollege erhielt von seinem Jobcenterberater die Aufforderung per eMail und ihm wurde keine formale Belehrung beigefügt,sondern nur in der eMail auf die "Konsequenzen" der Nichtannahme hingewiesen.Also der Hungerstrafen.
Es wäre besser gewesen wenn die Email gleich im "Spamfilter" hängengeblieben wäre! ;)
Da er aber leider darauf reagiert hat und bei der ZAF angetanzt ist, ist der Zug in diesem Fall abgefahren.
Der beste Weg wäre wohl nicht zu sagen, das er den Vertrag nicht unterschreibt, sondern zu sagen: "Klar unterschreibe ich den Vetrag, wenn die tarifliche EG da korrekt eingetragen wurde, sonst nicht!" (Macht sich in einem evtl. folgenden SG- Verfahren deutlich besser!)

ZitatIst die Fahrtkostenübernahme der Leihfirma zum Arbeitsort außerhalb der Stadt nicht auch tariflich vorgeschrieben? Ich meine ja.
Das weiß ich leider nicht genau und kann dementsprechend auch nichts dazu sagen.

Rappelkistenrebell

Heute konnte ich mit Kollegen X die wesentlichen Punkte persönlich klären:

- Ich war mit ihm bei Ver.Di und da wurde folgendes gesagt:

Mit Gesellenbrief hat man grundsätzlich Anspruch auf EG 3.
Sollte man den Vertrag mit falscher Vergütung unterschreiben aufgrund des Druckes des Jobcenters,DANN
der Lohnabrechnung widersprechen und das Geld mit Hilfe des DGB Rechtschutzes einfordern.Sollte man daraufhin
entlassen werden kann das Jobcenter einen keinen Strick draus drehen!

Fahrtkostenerstattung:Sobald man die Stadtgrenze verlassen muß,muß die Leiharbeitsfirma die Fahrtkosten übernehmen.
Sie sind verpflichtet vom Büro/Standort aus, an dem man den Arbeitsvertrag unterschrieb,dafür Sorge zu tragen,daß der
Mitarbeiter zum Kundenbetrieb gelangen kann!

Beides wird tariflich geregelt und die Leiharbeitsfirmen müssen sich daran halten!

Der Mitarbeiter/Bewerber hat ein Recht darauf einen Arbeitsvertrag vorab ausgehändigt zu kriegen und sich beraten
zu lassen von einer Person oder Organisation seines Vetrauens.In diesem Fall also eine DGB Gewerkschaft.Dieses darf dem
Bewerber nicht verwehrt werden.

Nun brauchen wir noch mutige Kollegen,die bereit sind sich zu wehren gegen Arbeitsunrecht! 8)
Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de

Rudolf Rocker

Danke Rappelkistenrebell für die Rückmeldung!
Stimmt ja, er kann nach der ersten Abrechnung die EG 3 geltend machen und nötigenfalls einklagen.
Habe ich selbst auch schon mehrmals bei tarifgebundenen Firmen gemacht. Das JC kann einem da keinen Strick drauß drehen, weil die nicht verlangen können, das man gegen Gesetze verstößt.


tleary

Zitat von: Rudolf Rocker am 11:11:21 Mi. 13.März 2019
Nicht alleine zu dem Termin gehen, Beistand mitnehmen.
Willst du wirklich zu einem Bewerbungsgespräch mit Beistand kommen? - Also, wenn die LAF beim JC anruft, könnten da doch Probleme auf den Bewerber zukommen, oder? So á la "Verhinderung der Einstellung".
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Onkel Tom

Rudolf bezog das "Beistand mitnehmen" wohl eher bei Jobcenter-Besuchen..
Hier wurde das H4-Opfer wohl vom SB dazu genötigt, sich in der Leihbude
"unter Preis" an zu biedern..

Oha, mag mir nicht ausrechen wollen, wieviel Lohn und damit Steuergelder
das JC unter Mittäterschaft von Leihbuden vereitelt..

Ist das nicht krimminell und müsste ja eigendlich geahndet werden oder ?
Hausdurchsuchung im JC und Leihbude..  ;D
Lass Dich nicht verhartzen !

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