Zeitnahe Sanktion im ALG1-Bezug ?

Begonnen von MarcoW75, 12:19:17 Mi. 13.März 2019

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MarcoW75

Hallo,
im §31 SGBII gibt es einen Absatz, der davon spricht,dass Sanktionen nur zeitnah erfolgen dürfen und der den Begriff "zeitnah" mit 6 Monaten definiert. Das hieße, dass die Sanktion in dieser Zeit ausgesprochen und eingetreten sein muss. Nun ist SGBII ja der Bereich ALG2.  Wie ist das eigentlich bei ALG1...gilt da der gleiche Zeitraum ?

Onkel Tom

Hoppla, gute Frage und bin anbei hier stehen geblieben..Dreht sich bei ALG 1 um den § 159 SGB 3.

https://dejure.org/dienste/lex/SGB_III/159/1.html

Villeicht wirst Du da fündig..
Lass Dich nicht verhartzen !

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